Mobbing und Diskriminierung intern bei Amnesty International

Berlin/London, 8. Februar 2019 (ADN). Das interne Betriebsklima bei Amnesty International (AI) ist mieserabel. Es herrschen Mobbing, Diskriminierung und sogar Machtmissbrauch. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die AI im vorigen Jahr selbst in Auftrag gegeben hat und über die die Zeitung „junge Welt“ am Freitag berichtet. Anlass für die Nachforschungen, die die Londoner Zentrale und einige Regionalbüros der Organisation umfassten, waren die Selbstmorde von zwei Mitarbeitern. Die deutsche AI-Sektion wollte sich auf Nachfrage der Zeitung zu den Vorgängen nicht äußern.

Das Fazit der Untersuchungsgruppe ist vernichtend. Und das in einer Organisation, die vorgibt, sich für die Menschenrechte einzusetzen. Die Führung habe das Vertrauen der Belegschaft verloren. Die Atmosphäre sei „vergiftet“. ++ (in/mgn/08.02.19 – 039)

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Petition sorbischer Kultur-Rebellen an Europäisches Parlament übergeben

Cottbus/Straßburg, 16. Februar 2018 (ADN). Die Initiative zum Erhalt des Sorbisch-Unterrichts in der brandenburgischen Niederlausitz mit ihrer Inspiratorin Kathleen Komolka an der Spitze übergab am Freitag im Europäischen Parlament eine Petition, die von 34.000 Unterstützern unterzeichnet worden ist. Darin geht es um das regelmäßige Unterrichten an den Schulen in sorbischer Sprache auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburg. Derzeit wird noch an 23 Schulen in der Niederlausitz Sorbischunterricht angeboten. Das gerät nunmehr in Gefahr, weil das Landesbildungsministerium Mindestschranken festlegen will. Zunächst sollte in einer entsprechenden Verordnung fixiert werden, dass der Unterricht dieser slawischen Sprache erst ab einer Schülerzahl von zwölf gewährleistet wird. Auf lautstarke Proteste hin hatte dann der seinerzeit zuständige Landesminister Günter Baaske Zugeständnisse gemacht und wollte diese Schranke auf fünf Schüler herabsetzen. Seine Amtsnachfolgerin Britta Ernst tendiert nun wiederum zu der ursprünglichen weit höheren Marke. Das alles spielt sich ab vor dem Hintergrund, dass die Verfassung des Landes Brandenburg den Sorben eine umfassende Sicherung und Förderung ihrer Kultur und Identität gewährleistet.

Die sorbische Minderheit, die neben Brandenburg auch in Teilen Sachsens ansässig ist, befürchtet aufgrund vergangener und aktueller Ereignisse den allmählichen und lautlosen Niedergang und Tod ihrer Traditionen und kulturellen Gepflogenheiten einschließlich der Muttersprache. Der Grundstein für diese diskriminierende Behandlung hatte bereits in grundlegende Vertragsdokumente der deutschen Wiedervereinigung gefunden. So mussten sich die Sorben anstatt eines angemessenen Eintrags im Grundgesetz mit einer Denkschrift zum Einigungsvertrag zufrieden geben. In einer Protokollnotiz zum Einigungsvertrag heißt es lediglich, dass das Sorbentum und die sorbische Kultur frei sind.

Inwischen haben die sorbischen Kultur-Rebellen weitere vielseitige Unterstützung erhalten, beispielsweise von dem sogenanten Sorbenrat. Er ist in der Landeshauptstadt Potsdam dem Parlament beigeordnet. Zudem fordert die Stadt Cottbus, den Zugang eines jeden Schülers zum Sorbisch/Wendisch-Unterricht zu sichern. Kommentare aus der Bevölkerung sind etwas drastischer formuliert. Nach Auffassung von Heidrun Fischer kann es nicht sein, „dass man in den Schulen Türkisch-Unterricht einrichtet, während man Sprachen wie Sorbisch/Wendisch dem Untergang weiht“. Karl Mühlbauer fragt noch etwas zugespitzter, für was das in der Groko vorgesehene Heimatministerium unter Leitung von Horst Seehofer zuständig sein soll. „Für die schon länger Dagewesenen oder für die Invasoren ?“ ++ (li/mgn/16.02.18 – 047)

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Sachsen versagt erinnerungspolitisch gegenüber Opfern der NS-Militärjustiz

Bremen/Torgau, 3. Dezember 2016 (ADN). Vor dem Hintergrund beinahe zwanzigjähriger Auseinandersetzung ist die Haltung des Freistaates Sachsen gegenüber den Opfern der NS-Militärjustiz skandalös. Die zunächst nach  1945 bestehende generelle Diskriminierung dieser Opfergruppe existiert in Sachen offensichtlich bis heute fort. Das ist die bittere Bilanz des Vorstands der Bundesvereinigung (BV) der Opfer der NS-Militärjustiz, die in einer offiziellen Erklärung der Organisation zu Beginn dieses Monats dokumentiert ist. Darin wird zugleich mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten an der Neugestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ eingestellt wird. Es sei nicht zu erwarten, dass auch nur eines der Opfer eine den historischen Tatsachen angemessene Darstellung seines Verfolgungsschicksals erleben wird. Darin sei ein erinnerungspolitisches Versagen und eine mangelnde Wertschätzung der von der Bundesvereinigung repräsentierten NS-Opfer zu sehen. Eine Überarbeitung der Exposition wäre mit Blick auf die finanzpolitischen Umstände nicht vor dem Jahr 2020 möglich. 

„Seit Ende der 1990er Jahre gibt es eine Auseinandesetzung über die Ausstellung in Torgau. Vertraglich war festgelegt worden, dass an diesem zentralen Ort der NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg deren Verbrechen im Mittelpunkt stehen sollten. Die Vorgaben sind aber von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten nie umgesetzt worden“, heißt es in der vom wissenschaftlichen BV-Beirtat Dr. Rolf Surmann unterzeichneten Erklärung. Torgau war in den letzten Kriegsjahren die Zentrale des Wehrmachtsstrafsystems. In die sächsische Stadt an der Elbe war im August 1943 der Sitz des Reichskriegsgerichts aus Berlin verlegt worden. Etwa 3.000 nach dem Krieg unbehelligt gebliebene Wehrmachtsjuristen hatten rund 30.000 Todesurteile gefällt. Davon waren rund 20.000 vollstreckt worden. Die meisten Entscheidungen waren mit Desertion, Landesverrat oder Wehrkraftzersetzung begründet. ++ (mj/mgn/03.12.16 – 330)

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