EMRK verbietet Ersatzfreiheitsstrafe – Jeder dritte Plötzensee-Insasse in dieser Kategorie

Berlin, 3. Januar 2018 (ADN). Berlin ist gegenwärtig empört über unfassbare Zustände in den städtischen Gefängnissen. Allein aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee sind binnen weniger Tage neun Gefangene ausgebrochen. Fast am Rande des öffentlichen Getöses stellt sich heraus, dass fast ein Drittel der mehr als dreihundert Insassen der JVA sogenannte Ersatzfreiheitsstrafler sind. Ihr Anteil liegt andernorts in Deutschlands Gefängnissen ähnlich hoch. Es handelt sich dabei um Menschen, die aufgrund ihrer prekären Lebensverhältnisse Geldstrafen für Bagatelldelikte nicht zahlen können oder wollen. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt will das ändern, teilte die „Berliner Zeitung“ am Mittwoch fast beiläufig mit. Der Landespolitiker hält solche Delikte wie Erschleichen von Leistungen – das sogenannte Schwarzfahren – nicht für so schwerwiegend, dass sie mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden müssen. Im Gegenteil. Er möchte es beispielsweise den jeweiligen Verkehrbetrieben überlassen, wegen solcher Vorfälle zivilrechtlich vorzugehen. Mittlerweile haben sich dieser Denkart viele andere Juristen angeschlossen.

Dass dennoch keine Änderung im Strafrecht vorgenommen wird, scheint wohl der eigentliche Skandal zu sein, für den sich der Gesetzgeber zuständig fühlen müsste. Es ist noch nicht einmal eine parlamentarische Debatte darüber entstanden, um zu klären, warum Staatsanwaltschaften und Gerichte geradezu wegen Bagatelldelikten kollabieren und sich die Gefängnisse mit „Kleinkriminellen“ füllen. Die kriminellen Schwergewichte werden offensichtlich in Ruhe gelassen, weil die Komplexität ihrer Taten zu viel Recherchearbeit erfordert. Was diesen Skandal in seiner Dimension noch vergrößert, ist der Tatbestand, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und den Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gar keine Ersatzfreiheitsstrafen geben darf. Das ist den emsigen Predigern der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren entgangen. Auch die linken Antragsteller des Deutschen Bundestages mit Sahra Wagenknecht an der Spitze haben darauf keinen Bezug genommen, als sie vor rund zwei Jahren das Herauslösen von „Schwarzfahren“ aus dem Strafrechtskatalog forderten. ++ (ju/mgn/03.01.18 – 003)

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Verhandlungen zum kolonialen Erbe Deutschlands verkorkst

Windhuk/Berlin, 19. Juli 2017 (ADN). Die seit dem Jahr 2015 laufenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über die kolonialen Hinterlassenschaften der Deutschen auf dem heutigen Territorium des afrikanischen Landes sind in einer Sackgasse gelandet. Über Einzelheiten berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Mittwochausgabe ausführlich auf einer ganzen Seite. Die deutsche Politik verweigere die Anerkennung und Leistung von Reparationen als erste Vorbedingung, die von Namibia gestellt wurde. Die bisher nicht an den Gesprächen beteiligten Stämme der Herero und Nama, an denen die deutschen Kolonialisten den ersten Völkermord des vergangenen Jahrhunderts anrichteten, fordern direkte Mitsprache. Das unterstützen nun zur Überraschung der deutschen Seite sogar die USA und die UNO. Ein Bezirksgericht in New York hat im Januar dieses Jahres einer Klage gegen die deutsche Regierung stattgegeben, in der sich die Kläger auf eine im Jahr 2007 geschlossene UNO-Konvention für die Rechte indigener Völker stützen und nach der die betroffenen Volksgruppen direkt an den Gesprächen beteiligt werden müssen.

Der Hamburger Afrika-Historiker Jürgen Zimmerer hält die Zwischenbilanz des stockenden Dialogs für ein Desaster. Die Verhandlungen seien nahezu gescheitert, weil die deutsche Seite große Fehler gemacht hat. Die NZZ zitiert den Wissenschaftler von der Universität Hamburg: „Wir haben keine Anerkennung durch das deutsche Parlament, keine Entschuldigung durch den Bundespräsidenten  und dazu noch eine Klage der Herero gegen Deutschland. Und nun droht die namibische Regierung, ebenfalls auf Wiedergutmachung zu klagen.“

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen ist nach Ansicht der NZZ momentan die interessanteste Frage, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht. Inzwischen sei die Klage vorerst gescheitert, weil sie der deutschen Regierung nicht zugestellt werden kann. Der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt berufe sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit verklagt werden dürfen. Der Anwalt der Kläger versuche nun, die Klage über Diplomaten dem Auswärtigen Amt in Berlin zukommen zu lassen. Das New Yorker Gericht, das im März den Entschädigungsprozess eröffnete, hat für den kommenden Freitag eine neue Anhörung angesetzt. ++ (vk/mgn/19.07.17 – 201)

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