GdL-Chef: Märchen des DB-Lügenbarons über angeblichen Machtkampf

Dresden, 11. August 2021 (ADN). Das Management der Bahn füllt sich die Taschen und will umgekehrt den kleinen Eisenbahnern die Renten wegnehmen. Diesen gravierenden Vorwurf erhebt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Lokführer (GdL), Claus Weselsky, gegenüber den Führungsgremien der Deutschen Bahn AG (DB). Gegen solche Ungerechtigkeiten müsse man sich wehren. Die Wut der Eisenbahner müsse rausgelassen werden.

Bei dem jetzt ausgerufenen Streik handelt es sich nach den Worten von Weselsky nicht um einen Machtkampf mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Dieses Märchen verbreite der Lügenbaron Martin Seiler, DB-Personalvorstand. In Wirklichkeit habe die GdL in den vergangenen zwölf Monaten 3.000 Neumitglieder gewonnen. Davon seien lediglich 25 Prozent aus der EVG zur GdL gewechselt. ++ (ei/mgn/11.08.21 – 215)

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Deutsch-deutsches Zweiklassensystem: Benachteiligte Ost-Rentner werden lautstark

Leipzig/Weimar, 13. September 2017 (ADN). Leipziger Eisenbahner, Hebammen, Bergleute, Krankenschwestern und Professoren werden lautstark. Sie standen zu DDR-Zeiten voll im Berufsleben und fühlen sich nach der Wiedervereinigung als Rentner entrechtet. Sie bekommen im Alter spürbar weniger Geld als ihre westdeutschen Berufskollegen. Nun regt sich Protest, Widerstand und der Wille zur Gegenwehr auf Ostkonferenzen. Zu Wochenbeginn in Dresden und am Dienstag in Leipzig wird sich der Reigen von Zusammenkünften benachteiligter ehemaliger DDR-Bürger in Thüringen und Sachsen-Anhalt fortsetzen.

Die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) beschreibt am Mittwoch das Problem anhand des Beispiels eines langjährigen Mitarbeiters der Deutschen Reichsbahn (DR). „So lag der Anspruch auf Altersversorgung bei der DR bis zum 1,8fachen höher als die allgemeine Sozialversichertenrente. Nach dem Mauerfall verlangten die Ex-Bahner von der Deutschen Bahn als Nachfolgerin der DR eine Auszahlung.  Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch 2012, dass die Deutsche Bahn dafür die falsche Adresse sei. Die alleinige Gewährung der gesetzlichen Rente in der Bundesrepublik wiederum berücksichtige die Versorgungsansprüche nicht, beklagten die Bahner und wandten sich an den Bund. Die Bundesregierung ihrerseits argumentiert, dass im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz die Bewertung von Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichbahn verbessert worden sei.“ Angesichts der zahlreichen Ausflüchte zuständiger Behörden fordert ein ehemaliger Bergarbeiter alle Benachteiligten zur Geschlossenheit auf.    

Dabei scheint die Reihe der betroffenen Berufs- und Interessengruppen unmendlich zu sein und lässt sich beliebig fortsetzen. Sogar ostdeutschen Inhabern von immobilen und mobilen Vermögenswerten wird eine gleichwertige Entschädigung versagt. So wurden alte Wertpapiere einer aus Weimar stammenden Familie bis zum heutigen Tag weder nominell noch mit Zinseszins eingelöst, so wie es Altbundesbürgern unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg zugestanden worden ist. Bei vor 26 Jahren lauthals verkündeter Eigentumsrückgabe und Vermögensrestitution wurden westdeutsche Personen und Organisationen bevorzugt. Für Adelshäuser wurden sogar Regierungskommissionen einberufen, um die Nachkommen ehemaliger Fürsten wieder in alte Besitzstände einzuführen oder weitgehend zu entschädigen. Den ostdeutschen bürgerlichen Schichten dagegen wurde das nicht nur versagt, sondern ihnen wurden kaum überwindbare administrative und juristische Knüppel zwischen die Beine geworfen. Die Ost-West-Ungleichbehandlung hat ein ungeahntes Maß erreicht. Dennoch gießen die dafür Verantwortlichen immer mehr süße Einheitssoße über die tiefer klaffenden Risse der Gesellschaft. ++ (od/mgn/13.09.17 – 257)

Mühelos lassen sich weitere Berufs- und Interessegruppen in die Schar der Entrechteten Ostdeutschlands einreihen.

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Schritt zum Überwachungsstaat – Auftakt zur biometrischen Gesichtserkennung auf Bahnhof Südkreuz

Berlin, 1. August 2017 (ADN). Umstrittene Technik zur automatischen biometrischen Gesichtserkennung wurde am Dienstag auf dem Berliner Bahnhof Südkreuz in Betrieb genommen. Der Feldversuch soll ein halbes Jahr dauern. Die Überwachungsapparaturen, die mit Software des Karlsruher Fraunhofer Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ausgestattet sind, soll Gefährder der öffentlichen Ordnung erkennen und herausfiltern. Auftraggeber sind neben der Bundespolizei das Bundesinnenministerium, das Bundeskriminalamt und die Deutsche Bahn AG. Es werden gleich drei Systeme getestet. Unter den Herstellern werden die Dresdner Firma Cognitech und die L-1 Identity Solutions, die zum französischen Safran-Konzern gehört, vermutet. Für die Miete der Anlagen sind 60.000 Euro zu zahlen. Als Testpersonen haben sich 200 Reisende – meist Pendler – gemeldet. Sie werden für erfolgreiche Scans belohnt. Für 25 geglückte Identifizierungen gibt es einen Amazon-Gutschein für 25 Euro. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat sich bereits begeistert über die Überwachungssysteme geäußert und beabsichtigt, die Installationen Ende August persönlich in Augenschein zu nehmen. Sie sollen „gefährliches Verhalten“ sichten. Der Computer schlägt Alarm, wenn zum Beispiel jemand einen Koffer abstellt, weggeht und länger nicht zurückkommt. Als weitere Beispiele für „kriminaltätsrelevante“ Situationen, die der Algorithmus erkennen soll, sind einem Papier der Stadt Mannheim zufolge „rennen, treten, schlagen/treten und hinfallen/stürzen“.

„Irgendwann schlägt die Technik Alarm, wenn jemand einen Bart trägt“, zitiert die „Südwestpresse“ Friedemann Ebelt vom Verein Zivilcourage. Er hatte Strafanzeige gestellt, nachdem ein Einzelhandelsunternehmen Gesichtserkennungstechnik in seinen Verkaufsräumen installiert hatte.

Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltcyk bezweifelt, dass eine pauschale biometrische Gesichtserkennung mit europäischem Datenschutzrecht im Einklang steht. Anna Biselli vom Nachrichtenportal netzpolitik.org schreibt dazu: „Im Sinne des Datenschutzrechts ist es jedoch egal, ob ein Mensch oder eine Maschine die Daten zu sehen bekommt. Dass es sich um die Verarbeitung biometrischer Daten handelt, ist ein rechtlicher Unterschied. Denn die sind besonders schutzbedürftig.“ Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, bewertet das Ereignis als Schritt zum Überwachungsstaat. Zudem würden die Persönlichkeitsrechte der Bürger verletzt. ++ (si/mgn/01.08.17 – 214)

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Fernbusse bieten Bahn erfolgreich Paroli – Zahl Busreisender seit 2012 verzehnfacht

Berlin, 5. Oktober 2016 (ADN). Die Zahl der Fernbusreisenden in Deutschland erhöhte sich von drei Millionen im Jahr 2012 auf 20 Millionen im Jahr 2015. Entscheidend für den sprunghaften Anstieg war der per Gesetz verordnete Entzug der Alleinherrschaft der Eisenbahnen über den öffentlichen Binnenverkehr im Jahr 2013. Einzelheiten über die Konkurrenz zwischen Reisebusverkehr und Bahnverkehr – insbesondere dem Staatskonzern Deutsche Bahn AG – erläutert der Chef und Mitgründer von Flixbus. Andre Schwämmlein, in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit der „Berliner Zeitung“. Darin äußert der 35jährige, gebürtige Nürnberger die Überzeugung weiteren Wachstums des Unternehmens, das inzwischen 90 Prozent des Fernbusmarktes beherrscht. Dennoch sei Flixbus kein Monopolist. „Die Bahn hat mehr Kunden, und wir werden in diesem Jahr voraussichtlich trotzdem 30 Millionen Menschen befördern. Sie sind vom Auto umgestiegen oder konnten sich Reisen vorher gar nicht leisten“, so Schwämmlein.Ende dieses Jahres wird Flixbus sogar das von der Deutschen Bahn AG bisher seit Jahrzehnten betriebene Busunternehmen Berlin Linienbus übernehmen. Dass die Deutsche Bahn AG eigene Buslinien – vor allem nach Norddeutschland – unterhält und sich damit gewissermaßen selbst Konkurrenz macht, wurde bislang verschämt unter dem Mantel des Schweigens gehalten. Der vollständige Rückzug der Bahn aus dem Fernbusgeschäft ist allerdings begleitet von Anstrengungen des Konzerns, sich städtische Nahverkehrsunternehmen anzueignen. Erster und stark umstrittener Fall ist die Stadt Pforzheim. Im Dezember dieses Jahres übernimmt dort die Deutsche Bahn AG das Stadtbusnetz. Dazu nutzt sie eine Sonderregelung des Personenbeförderungsgesetzes. Danach können Unternehmen noch vor Beginn von Ausschreibungen die Übernahme von Netzen beantragen, wenn sie diese ohne öffentliche Zuschüsse betreiben. Der Deutsche Städtetag sieht darin eine besorgniserregende Entwicklung.

An der Verzehnfachung des Fernbusverkehrs durch Flixbus innerhalb von vier Jahren sind in Deutschland 150 und in Europa 250 Omnibusunternehmen beteiligt. Gegenwärtig bietet die Firma Fahrten zu 900 Zielen in 20 Ländern an. Täglich werden 100.000 Verbindungen bedient. Neben dem größten Firmensitz in Berlin, wo jeder zweite der insgesamt 1.000 Beschäftigten tätig ist, gibt es Standorte in München, Paris, Mailand und Zagreb. Im Frühjahr soll der Aufbau eines nationalen Verkehrsnetzes in Dänemark beginnen. ++ (it/mgn/05.10.16 – 271)

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ICE-Strecke durch Thüringer Wald für Güterverkehr zu steil

Erfurt, 10. Juni 2016 (ADN). Die ICE-Neubaustrecke von Erfurt nach Nürnberg ist für den Güterverkehr ungeeignet. Darüber berichtet die Erfurter „Thüringer Allgemeine“ am Freitag. Die im Dezember 2017 in Betrieb zu nehmende Eisenbahnverbindung durch den Thüringer Wald erweise sich als zu steil. Der Schienenstrang, der insgesamt zehn Milliarden Euro kostet, könne für den Güterverkehr nur mit Einschränkungen genutzt werden. Entweder die Züge könnten nicht voll beladen werden oder es seien zusätzlich Schiebelokomotiven anzuspannen.

Nach dem vor wenigen Tagen in der Schweiz in Betrieb genommenen, als Jahrhundertbauwerk der Bergbau- und Eisenbahntechnik gepriesenen Gotthard-Basistunnel liefert damit die Deutsche Bahn AG erneut übezeugende Beweise für Fehlplanungen und kostenträchtige Verkehrsbauwerke. Folge dieser Art Ineffizienz ist, dass eine Güterzugfahrt von Halle nach Nürnberg 2.180 Euro kostet und die Nutzung der Altstrecke durch das Saaletal nur 985 Euro. Zwar sei die neue Strecke 30 Kilometer kürzer und die Steigungen etwas günstiger. Dennoch erfülle das Neubauvorhaben nicht die Erfordernisse modernen Schienenverkehrs. ++ (vk/mgn/10.06.16 – 155)

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