Marina Weisband: Politiker haben strafenswert geringe Medienkompetenz

Leipzig, 6. Mai 2018 (ADN). Facebook ist eine emotionale Plattform in vielerlei Hinsicht. Es begünstigt Populismus. Das macht politische Diskussionen auf Facebook so extrem anstrengend. So äußert sich die bekannte ehemalige Piratenpolitikerin, Marina Weisband, in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) in deren Wochenendausgabe. Das gelte für politische Diskussionen in sozialen Netzwerken generell. Dass die Nutzung von Facebook nur vordergründig kostenlos ist, sei schwer nachzuvollziehen. Es sei nicht sofort zu erkennen, was mit den eingegebenen Daten passiert. Andererseits sei gesellschaftliche Teilhabe sehr schwierig, ohne den Unternehmen Daten zu geben. Teilweise hätten die Datenschützer gewonnen, denn ab 25. Mai dieses Jahres gilt die Datenschutz-Grundverordnung in der EU. Dies mache es jedoch beispielsweise den Schulen schwer, soziale Medien zu nutzen. „Manche Datenschutzbeauftragten raten gar ganz vom Teilen der eigenen Daten im Rahmen des Unterrichts ab“, so Weisband. Wo aber sonst sollen Schüler begleitet den Umgang mit Daten in sozialen Netzen lernen fragt sie. 

Nach Auffassung der Internet-Expertin ist es der Politik durchaus möglich, Regulierungen zu treffen. Das sei auch bei Lebensmitteln und im Straßenverkehr gelungen.  Problematisch sei allerdings, dass viele Politiker des Thema nicht verstehen. Viele hätten eine strafenswert geringe Medienkompetenz. „Die Anhörung von Mark Zuckerberg vor dem US-Kongress war teilweise peinlich anzusehen, weil Senatoren sie genutzt haben, um sich ein bisschen Nachhilfe zu holen, als wäre Zuckerberg ihr Neffe oder Enkel und nicht der Boss eines Milliardenunternehmens, das man regulieren möchte,“ kritisiert Weisband. In der Schule würde das heißen, keine Hausaufgaben gemacht und sich nicht vorbereitet zu haben. Bei deutschen Politikern sei es nicht besser. Man könne nicht 20 Jahre warten, bis eine digital kompetente Generation Politik macht. Jeder Politiker müsste wissen, wie das Darknet aussieht und was virtuelles privates Netzwerk ist. Das seien basale Sachen. Politik könne nicht vom Hörensagen gemacht werden. ++ (dg/mgn/06.05.18 – 126)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

NR: Informationsfreiheit in Baden-Württemberg restriktiv und Thüringen mustergültig

Hamburg/Berlin, 3. März 2016 (ADN). In den ersten beiden Monaten dieses Jahres ist in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz deutscher Behördennetzwerke eine gewisse Bewegung gekommen. Wie der in der investigativen Journalistenorganisation „Netzwerk Recherche“ (NR) für diesen Sektor zuständige Experte, Manfred Redelfs, in Hamburg weiter mitteilt, ist in Baden-Württemberg das lange umstrittene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten – allerdings weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Es sei kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres vom Landtag beschlossen worden und trage deutlich die „eher restriktive Handschrift des SPD-geführten Innenressorts“. Die Grünen hätten sich in der Plenardebatte im Landtag mit der Aussicht getröstet, diese Regelungen als „Einstieg“ in die Informationsfreiheit zu begreifen. So kranke das neue Gesetz an vielen restriktiven Ausnahmebestimmungen und sehr schwachen aktiven Informationspflichten. Zudem hätten die Kommunen das Recht erhalten, kostendeckende und damit abschreckende Gebühren zu erheben. Netzwerk Recherche habe deshalb sehr deutliche Kritik geübt. Überraschenderweise habe sogar die in der Opposition befindliche CDU dem grün-roten Gesetz zugestimmt.

In Rheinland-Pfalz ist dagegen ein recht fortschrittliches Transparenzgesetz in Kraft getreten, gesteht Redelfs zu. Lediglich die Kommunen würden darin von automatischen Publikationspflichten ausgenommen. Allerdings habe die Spitzenkandidatin der Christlich-Demokratischen Union (CDU), Julia Klöckner, bereits angekündigt, im Falle eines Sieges ihrer Partei bei den in wenigen Tagen stattfindenden Landtagswahlen das Gesetz wieder abzuschaffen.

Nach den Worten von Redelfs ist in Thüringen derzeit ein Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten in Vorbereitung, dessen Entwurf vom Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt worden ist. Sollte er weitgehend unverändert das Parlament passieren, wäre Thüringen auf diesem Gebiet Vorreiter unter den bundesdeutschen Flächenländern. Die Vorlage entspreche in zentralen Punkten den Forderungen von Netzwerk Recherche. ++  (if/mgn/03.03.16 – 063)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Bundesmeldegesetz in aller Stille in Kraft getreten

Berlin/Hannover, 1. November 2015 (ADN). Das neue Bundesmeldegesetz (BMG) ist am Sonntag in Kraft getreten. Es bringt bislang kaum kalkulierbare Verletzungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit mit sich. Wie in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) häufig mit anderen höchst umstrittenen Regelwerken praktiziert, ist diese fundamentale Vorschrift in aller Stille beschlossen und in ebenso klandestinem Zeitrahmen in die Welt gesetzt worden. Die Feiertage der römisch-katholischen Kirche – Allerheiligen und Allerseelen – eignen sich für ein solches Höchstmaß an Heimlichkeit ganz besonders. Die beiden Gedenktage sollen die Gläubigen an die Vergänglichkeit des irdischen Daseins erinnern.

Bereits das Vorfeld und die Entstehungsgeschichte der Neuregelung waren von Geheimniskrämererei geprägt. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte beschreibt dies so: „Der Bundestag hat … in der zweiten und dritten Lesung am 28.06.2012 überraschend ein ’neues Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens‘ beschlossen, welches unscheinbare Änderungen zum Gesetzentwurf enthielt, die jedoch gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden darstellen würden. Da der insoweit geänderte Gesetzesentwurf innerhalb weniger Minuten durch wenige anwesende Bundestagsabgeordnete beschlossen wurde, während parallel im Fernsehen im Abendprogramm das Halbfinale Deutschland-Italien der Fußball-EM übertragen wurde, führte dieses zu öffentlicher Erregung in Presse und Fernsehen, da der Eindruck entstand, das neue Gesetz sei so an der Öffentlichkeit vorbei unbemerkt durchgewinkt worden.“

Ab sofort sind nun die in den jeweiligen Bundesländern bisher angewandten Meldegesetze obsolet geworden. Eine fatale und äußerst fragwürdige Neuerung besteht darin, dass nunmehr der Vermieter An-, Um- und Abmeldungen sowie Ein- und Auszugsdaten von Hausbewohnern schriftlich bestätigen muss. Der Inhalt der Bestätigung ist durch den Bundesgesetzgeber in § 19 Abs 3 BMG vorgegeben. Damit nähert sich die BRD den in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existenten Meldevorschriften und den für Mietshäuser geführten Hausbüchern in bedenklicher Weise an und übertrifft deren Zwangscharakter in einigen Punkten wohl noch erheblich.  ++ (ad/mgn/01.11.15 – 296)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46