DDR hätte Hongkong-Lösung verdient

Peking/Berlin/Erfurt, 25. Mai 2020 (ADN). Das chinesische Prinzip „ein Land zwei Systeme“ hinsichtlich Hongkongs wäre durchaus auch für das staatsrechtliche Beziehungsgeflecht DDR-BRD praktikabel gewesen. Es wurde nie verfolgt, geschweige denn erwogen. Hintergründe kennt die Allgemeinheit nicht. So setzt sich mehr oder weniger schnell die Erklärung durch, dass es sich bei dem DDR-Beitritt zur Bundesrepublik um einen Vorgang der Kolonisation handelt. Der Beute- und Raubzug Westdeutscher in Ostdeutschland auf vielen, wenn nicht allen Ebenen hält bis in die Gegenwart an. Es fanden und finden gigantische Vermögensverschiebungen nicht nur auf dem Immobiliensektor statt. Wer diese beispiellose Auszehrung duldet, anstrebt oder gar beschlossen hat, bleibt auf den ersten Blick – auch nach 30 Jahren – unbeleuchtet. Genaues Hinsehen lässt erschauern. Wie die „Wiedervereinigung Deutschlands“ im konkreten Fall in menschenverachtender Weise funktioniert, zeigen seit drei Jahrzehnten andauernde Gerichtsverfahren der ehemaligen DDR-Bürgerin Claudia May in Erfurt mit den Staatsgewalten.  Zahl und Art – Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht – der juristischen Auseinandersetzungen wird immer unüberschaubarer. Ein zeitliches Ende ist nicht abzusehen. Das jüngste Ereignis ist ein von May vor dem Landgericht Erfurt erstrittener Freispruch. Oberstaatsanwalt Joachim Becker als Ankläger würzte den Verlauf des Strafprozesses zudem mit erstaunlichen Feststellungen. So plauderte er aus, dass Akten der Anklagebehörde ohnehin nach fünf Jahren zerschreddert werden und demzufolge die tatsächlichen Vorkommnisse gar nicht mehr nachvollzogen werden können. Das fast zehn Jahre laufende Strafrechtsverfahren wegen Beleidigung, hatten teils höchste Richter, Staatsanwälte und andere Juristen des Freistaates Thüringen künstlich am Leben erhalten, um ihre rechtswidrigen und kriminellen Bündnisse mit alten DDR-Seiischaften zu verschieiern. Der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier gab sich angesichts des fast ein Jahrzehnt währenden Gerichtsverfahrens das in der DDR wahrscheinlich innerhalb einer Viertelstunde von einer gewerkschaftlichen Konfliktkommission im beiderseitigen Einvernehmen beendet worden wäre, gnädig gestimmt und sprach die Angeklagte May nach insgesamt rund zehnstündiger Verhandlung  mit Fortsetzungstermin frei. Thüringens Justiz, die vor drei Jahrzehnten aus Hessen, Rheinland-Pfalz und anderen alten Bundesländern in die ehemalige DDR mitsamt eines „Pfälzer Stammtisches“ importiert worden war, hat eine schwere Schlappe erlitten. Sie wurde einschließlich ihres aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden rechtshistorischen Hintergrundes regelrecht demaskiert.    

Unter diesen Blickwinkeln hätte die DDR seinerzeit eine Hongkong-Lösung verdient. Es erweist sich, dass Chinesen und Briten vor und nach dem Jahr 1999 sehr viel mehr völkerrechtliche Klugheit an den Tag legten als die offensichtlich 1990  einheitsbesoffenen Deutschen. ++  (dr/mgn/25.05.20 – 172)

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Facettenreiches Spektrum ostdeutscher Immobilienkrimineller reicht bis zur Mafia

Erfurt, 22. Mai 2020 (ADN). Der Rucksack an Instrumenten der Immobilienkriminalität in Ostdeutschland nach dem DDR-Beitritt zur BRD ist prall gefüllt. Einige der höchst fragwürdigen und rillegalen Methoden, um sich Häuser, Grundstücke und andere Immobilien unberechtigt anzueignen, wurden am Freitag im Landgericht Erfurt vor dem Vorsitzenden Richter Dirk Steinmaier ausgepackt. Das Spektrum der Betrügereien zur Enteignung der eigentlichen Eigentümer und Erben ist äußerst facettenreich. Es geht um organisierte Kriminalität und kaum vorstellbare Günstlingswirtschaft, erklärt Claudia May.  Sie wurde als rechtmäßige Erbin eines attraktiven innerstädtischen Hausgrundstücks in der thüringischen Landeshauptstadt  nicht nur um ihre Liegenschaft gebracht, sondern auch um Hab und Gut und aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt worden. Die Raffinessen der Grundstücksräuber und Spekulanten lassen auf gezielte und systematische Plünderung schließen. Vor nichts schreckten die wohl bandenmäßig miteinander vernetzten Täter, zu denen hohe und höchste Spitzen politischer Führungsmannschaften, der Justiz und des ehemaligen  DDR-Staatssicherheitsdienst gehören sollen, zurück. So wurden Grundbücher gefälscht. Dienstsiegel der DDR, die gar nicht mehr existierte, wurden rechtwidrig  lange Zeit danach verwendet. Wer Opfer dieser obskuren Willkür wurde und sich dagegen wehrte, geriet in die Mahlwerke bewusster Diffamierung, Einschüchterung und Bedrohung.

Das alles widerfuhr Claudia May, die mit einer explosiven Mixtur straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren überschüttet wurde. Sie konfrontiert das Gericht mit einem Thesenpapier. Dessen drei Grundaussagen lauten: Der Erfurter Immobilenmarkt ist im Zuge der Wiedervereinigung systematisch von Netzwerken aus dem Dunstkreis des MfS der DDR beeinflusst, ein bevorzugtes Ziel mafiöser Geldwäsche und präsentiert sich an der Immobilie „Am Stadtpark 34“ exemplarisch als Beleg der organisierten und hoheitlich geförderten Immobilienkriminalität. In dem Papier heißt es: „Ein Bericht des Bundeskriminalamtes zur N’drangheta in Deutschland von 2008  nannte zahlreiche Personen, die in Verdacht standen, in Erfurt Immobliien, z. B. Restaurants mit illegalen Geldern erworben zu haben. Über 80 Namen sind aufgeführt. Konzentrierte Ermittlungen der Thüringer Behörden  zu den Grundstücksgeschäften dieser Personen und etwaiger Gehilfen sowie zur Herkunft der Gelder scheint es nie gegeben zu haben.“ Erfutrs damaliger Oberbürgermeister Manfred Ruge, habe öffentlich erklärt, es sei doch besser, die Mafia-Organisation N’drangheta wasche ihr schmutziges Geld in Erfurt als anderswo. Auf die zahlreichen gravierenden Vorwürfe reagierte der Vertreter des Öffentlichen Interesses, Oberstaatsanwalt Joachim Becker lapidar: „Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, verjährte Straftaten aufzuklären.“ ++ (im/mgn/22.05.20 – 190)

Thüringer Spitzenjuristen und -politiker in kriminellem Zwielicht

Erfurt, 14. Mai 2020 (ADN), Seit Jahren und Jahrzehnten stehen führende Thüringer Politiker und Juristen in kriminellem Zwielicht. Diesem Eindruck kann sich kaum jemand entziehen, der am Freitag im Landgericht Erfurt den Verhandlungsauftakt eines Strafprozesses wegen Beleidigung einer ehemaligen Richterin am Thüringer Oberlandesgericht erlebt hat. Die Angeklagte und vorgebliche Beleidigerin Claudia May, die seit fast zehn Jahren solchen und anderen  Vorwürfen ausgesetzt ist, kommt in einer ihrer umfangreichen Stellungnahmen zu dem drastischen Schluss, dass „politisch gewollter“ Grundstücksverkehr mit kompletter Rechtschutzverweigerung in Thüringen nicht verfolgt und nicht geahndet wurde und wird. Nach den Worten von May, die zeit ihres Lebens in der DDR und nach dem Jahr 1990 permanenten und beispiellosen Unrechtserfahrungen ausgesetzt war und ist, stellt fest: „So ähnlich lief das doch unter den Nationalsozialisten“. Es habe auf deutschem Boden zwei Diktaturen gegeben. In diese Richtung dürfe sich nichts mehr bewegen. Dennoch geschehe es und Roland Freisler stehe gewissermaßen angesichts der ungeheuerlichen Vorgänge Pate.  Es handele sich um vorsätzlich sittenwidrige Rechts- und Prozessgeschäfte.  Aufklärung werde mit allen Mitteln blockiert und verhindert. Deswegen bediene man sich des Bagatelldelikts „Beleidigung“, um die betroffenen Opfer einzuschüchtern und abzulenken.  Mehr als 200.000 solcher Verfahren breche „der beleidigte Staat“ vom Zaune, um die Betroffenen zum Schweigen und zum Strafe-Zahlen zu bringen und zu zwingen. Die „staatsgeschützte öffentlich-rechtliche Immobilienkriminalität“ sowie die darauf gestützte, strafrechtliche Potenzierung des SBZ-/DDR-/SED-MfS-Nachfolge- und Justizunrechts – vor und nach dem 3. Oktober 1990 – sei im vorliegenden Fall rechtsstaats- und verfassungswidrig.

Was sich im Landgerichtet Erfurt abspielt, lässt schlaglichtartig die gravierenden Versäumnisse der Bundesrepublik Deutschland aufblitzen, die seit Jahrzehnten unter der Decke gehalten und dem allgemeinen Vergessen anheim gestellt werden sollen. Dass das von der Bundesregierung und den betreffenden Landesregierungen gezielte Absicht ist, beweisen die seit dem Ende des Kalten Krieges in Ostdeutschland vollzogenen ungeheuren Vermögens- und Immobilienverschiebungen.  Besonders verdeutlicht wird das durch die Auflösung der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) durch Bundeskanzler Helmut Kohl und die Bundesregierung. Damit wurde der Freibrief erteilt, um umfassende staatliche Willkür und massenweisen Vermögensraub ungestraft zu ermöglichen. Welche jämmerliche Rolle die bundesdeutschen Staatsanwaltschaften dabei spielen, zeigte in der Erfurter Verhandlung der Staatsanwalt Alexander Gröll bei seinem Auftritt als Zeuge anschaulich. Sein Gedächtnis war nicht nur schwach oder eingetrübt, sondern so gut wie erloschen. Gröll, der Claudia May im Jahr 2011 vor dem Amtsgericht Erfurt angeklagt hatte und damit durchgekommen war,  gestand, sich nicht erinnern zu können. Dieses Eingeständnis ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen, lehnte der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier mehrfach ab.  ++(km/mgn/14.05.20 – 132)

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Kontinuität und Aktualität deutsch-deutscher Enteignungsgeschichten

München/Erfurt, 23. November 2016 (ADN). Der  Grund und Boden des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München gerät ins Licht der Öffentlichkeit. Da der Geheimdienst nach Berlin wechselt, ist die Grundstücksnachfolge in den Fokus geraten. Eine besonders obskure und zwielichtige Geschichte breitet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Mittwoch ganzseitig aus. Es geht um Grundstücke des BND-Geländes, die einst Adolf Hitlers engster Gefolgsmann, Martin Bormann, einer hartnäckigen bayrischen Bäuerin abgekauft, besser zwangsweise abgetrotzt hatte und die nach dem Krieg von der BRD vom Freistaat Bayern für den Aufbau der „Organisation Gehlen“ erworben worden sind.  Besagte Bäuerin Margarete Pauckner hat nun allerdings einen Erben, der die schmierigen Hintergründe dieser seltsamen Geschäfte untersucht, aufrollt und jetzt vor Gericht die Rückgabe der Immobilien einklagt. Zum Entsetzen bundesdeutscher Repräsentanten, die offensichtlich von den Zwielichtigkeiten der Grundstücksschiebereien nachweislich seit Ende der 40er Jahre wissen.  Sogar das Kanzleramt wusste bereits damals über die Brisanz der Angelegenheit und kannte nachweislich einen Vermerk des im Entstehen befindlichen Geheimdienstes, dass mehrere Beamte „alle notwendigen Vorbereitungen treffen“ wollen, um „Schritten der Eigentümer von requririerten Teilen des Compounds auf Rückgabe ihres Eigentums zu begegnen“. Zu rechnen ist mit der gesamten Palette formaljuristischer Trickserei der Bundesrepublik, um die Rückgabeforderung des couragierten Pauckner-Erben abzuschmettern.

Ähnliches und in noch größerem Umfang vollzog und vollzieht sich noch immer – inzwischen sorgsam umhüllt vom Mantel der Verschwiegenheit – auf dem Territorium der ehemaligen DDR. Eines der wenigen noch Aufsehen erregenden Beispiele ist das der Erfurterin Claudia May. Sie erhebt zusammen mit ihrem Bruder seit zwei Jahrzehnten Anspruch auf ein Grundstück in ihrer Heimatstadt, das zur Wendezeit rechtswidrig privatisiert wurde. Beide sind anerkannte SED-Opfer und wurden ausgerechnet am 17. Juni 2015 auf Veranlassung des SPD-Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, dem soeben wiedergewählten SPD-Landesvorsitzenden Thüringens, zwangsgeräumt. Die erschreckende Symbolkraft beider konkreter Ereignisse muss sich erst noch entfalten. Zu befürchten ist jedoch, dass Gleichgültigkeit gegenüber der gesamten deutsch-deutschen Enteignungsgeschichte Einzug hält. ++ (gb/mgn/23.11.16 – 320)

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