Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ aus Sozialrecht streichen

Berlin, 12. Februar 2018 (ADN). Etwa 20 Millionen Menschen haben seit 2005 Arbeitslosengeld II bezogen und sind in gewisser Weise gedemütigt worden. Sie haben das auch auf die SPD zurückgeführt. Jetzt muss diese Partei dafür sorgen, dass sie wieder erkennbar wird. Das schreibt der Kölner Sozialwissenschaftler Prof. Christoph Butterwegge am Dienstag in der Zeitung „junge Welt“ in einem Gastkommentar. Mit den sogenannten Hartz-Gesetzen seien zahlreiche Verschlechterungen für Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und Arbeitssuchende eingeführt worden.

Der renommierte Sozialexperte nennt und erläutert neun Regelungen, die nun zurückgenommen, abgeschafft oder geändert werden müssen, Nur dann könne man „Hartz IV hinter sich lassen“. Einer seiner Vorschläge lautet, das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen. Es stamme aus dem Fürsorgerecht der Weimarer Republik und hieß damals „Familiennotgemeinschaft“. Es handele sich dabei um eine ausgeweitete Kollektivhaftung, die es nicht geben darf. ++ (so/mgn/12.02.19 – 043)

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