Peking/Berlin/Erfurt, 25. Mai 2020 (ADN). Das chinesische Prinzip „ein Land zwei Systeme“ hinsichtlich Hongkongs wäre durchaus auch für das staatsrechtliche Beziehungsgeflecht DDR-BRD praktikabel gewesen. Es wurde nie verfolgt, geschweige denn erwogen. Hintergründe kennt die Allgemeinheit nicht. So setzt sich mehr oder weniger schnell die Erklärung durch, dass es sich bei dem DDR-Beitritt zur Bundesrepublik um einen Vorgang der Kolonisation handelt. Der Beute- und Raubzug Westdeutscher in Ostdeutschland auf vielen, wenn nicht allen Ebenen hält bis in die Gegenwart an. Es fanden und finden gigantische Vermögensverschiebungen nicht nur auf dem Immobiliensektor statt. Wer diese beispiellose Auszehrung duldet, anstrebt oder gar beschlossen hat, bleibt auf den ersten Blick – auch nach 30 Jahren – unbeleuchtet. Genaues Hinsehen lässt erschauern. Wie die „Wiedervereinigung Deutschlands“ im konkreten Fall in menschenverachtender Weise funktioniert, zeigen seit drei Jahrzehnten andauernde Gerichtsverfahren der ehemaligen DDR-Bürgerin Claudia May in Erfurt mit den Staatsgewalten. Zahl und Art – Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht – der juristischen Auseinandersetzungen wird immer unüberschaubarer. Ein zeitliches Ende ist nicht abzusehen. Das jüngste Ereignis ist ein von May vor dem Landgericht Erfurt erstrittener Freispruch. Oberstaatsanwalt Joachim Becker als Ankläger würzte den Verlauf des Strafprozesses zudem mit erstaunlichen Feststellungen. So plauderte er aus, dass Akten der Anklagebehörde ohnehin nach fünf Jahren zerschreddert werden und demzufolge die tatsächlichen Vorkommnisse gar nicht mehr nachvollzogen werden können. Das fast zehn Jahre laufende Strafrechtsverfahren wegen Beleidigung, hatten teils höchste Richter, Staatsanwälte und andere Juristen des Freistaates Thüringen künstlich am Leben erhalten, um ihre rechtswidrigen und kriminellen Bündnisse mit alten DDR-Seiischaften zu verschieiern. Der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier gab sich angesichts des fast ein Jahrzehnt währenden Gerichtsverfahrens das in der DDR wahrscheinlich innerhalb einer Viertelstunde von einer gewerkschaftlichen Konfliktkommission im beiderseitigen Einvernehmen beendet worden wäre, gnädig gestimmt und sprach die Angeklagte May nach insgesamt rund zehnstündiger Verhandlung mit Fortsetzungstermin frei. Thüringens Justiz, die vor drei Jahrzehnten aus Hessen, Rheinland-Pfalz und anderen alten Bundesländern in die ehemalige DDR mitsamt eines „Pfälzer Stammtisches“ importiert worden war, hat eine schwere Schlappe erlitten. Sie wurde einschließlich ihres aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden rechtshistorischen Hintergrundes regelrecht demaskiert.
Unter diesen Blickwinkeln hätte die DDR seinerzeit eine Hongkong-Lösung verdient. Es erweist sich, dass Chinesen und Briten vor und nach dem Jahr 1999 sehr viel mehr völkerrechtliche Klugheit an den Tag legten als die offensichtlich 1990 einheitsbesoffenen Deutschen. ++ (dr/mgn/25.05.20 – 172)
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