Katastrophal: Zurückrudern und Verschwörungstheoretikern doch Recht geben ?

Leipzig, 22. Februar 2017 (ADN). Ein genereller Wandel zeichnet sich ab. Die Ausgegrenzten, Abgehängten und sogar die Verschwörungstheoretiker der Gesellschaft mit ihren angeblich völlig verkorksten Weltbildern und Ansichten finden überraschende Bündnispartner. Und zwar aus Kreisen, die keiner vermutet – denen der Reichen, Intelligenten und Mächtigen. Anschaulich beschreibt das die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Mittwoch ganzseitig unter der Überschrift „Die neue Angst vor der Apokalypse“. Die Milliardäre der Zukunftsindustrie im US-amerikanischen Silicon Valley und anderswo trauen ihrem eigenen Fortschritt nicht. Um im Falle eines Falles zu überleben, vor Chaos, Krieg und Unruhen verschont zu bleiben, rüsten sie sich mit Pässen, Atombunkern und abgeschotteten Inseln aus. Die x-fachen Ableger der modernen Arche Noah kosten irrwitzige Summen. Dennoch werden die gigantischen Gelder für die erwarteten Katastrophen aufgebracht. Gründe für die mutmaßlich bevorstehende Selbstvernichtung der Menschheit beschreibt die LVZ beispielsweise so: „Die Welt ist durch Internettechnologie schneller, effizienter, aber eben auch verwundbarer geworden – das weiß wahrscheinlich kaum jemand besser als die Chefs der Technologiekonzerne aus dem Silicon Valley. Zumindest einige blicken offenbar auch einigermaßen illusionslos auf die negativen Folgen ihrer eigenen Produkte. Künstliche Intelligenz wird in Zukunft viele, auch anspruchsvolle Jobs überflüssig machen. Die Idee liegt nahe, dass sich der Zorn der Leidtragenden gegen die richtet, die von dieser Entwicklung sogar noch profitieren.“ Das berühmte Tal in Kalifornien sei schon jetzt der zweitreichste Ort in den USA.

Vervollständigt wird der erschütternde Report mit einem Interview, das mit dem „Prepper“ Bastian Blum aus Krefeld geführt wurde. Er hat Vorkehrungen getroffen, um sich sechs Wochen lang selbst zu Hause versorgen zu können. So trotze er den in seinem Szenario befürchteten drei Katastrophenfällen: andauernder Stromausfall, Chemieunfall oder einem schweren Sturm oder Orkan. Inzwischen regstriere er gegenüber der Gemeinschaft der „Prepper“, die sich auf Katastrophen sehr konkret einstellen und deren Zahl von 100.000 bis 150.000 in Deutschland liegen soll, mehr Ernsthaftigkeit in seiner engeren Umgebung.

Sogar der seriöse Publizist Heribert Prantl sieht die Welt auf den Kopf gestellt und zeigt sich höchst verunsichert. Seit dem jüngsten BGH-Urteil zu den Bausparverträgen, in denen die Richter glasklare Vertragsinhalte ins genaue Gegenteil verkehren und diesen hanebüchenen Zustand zementieren wollen, zieht der ehemalige Richter und jetzige prominente Journalist in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) die verzweifelte Schlussfolgerung: „Das Sichere ist nicht sicher; und so wie es ist, so bleibt es nicht.“ Das habe bisher für die Krisengebiet der Welt gegolten. Seit Neuestem habe diese Formel auch der Deutschen Inbegriff von Sicherheit, Recht und Ordnung infiziert: Karlsruhe. Der dort ansässige Bundesgerichtshof (BGH) habe mit einem Kernsatz des Rechts gebrochen. Dieser Satz lautet „Pacta sunt servanda/Verträge muss man halten“.  ++ (kt/mgn/22.02.17 – 050)

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Wasserkooperation brächte Friedensdividende von jährlich 200 Milliarden US-Dollar

Zürich, 18. Februar 2016 (ADN). Die in Indien ansässige internationale Denkfabrik Strategic Foresight Group entwickelte den sogenannten Wasserkooperations-Quotienten für 219 gemeinsam benutzte Flussbecken in 148 Ländern. Darüber berichtet der Präsident des Think-Tank, Sundeep Waslekar, in einem Gastbeitrag der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Donnerstag. Diese Kennziffer zeige auf, dass an Wasserkooperationen beteiligte Länder keinen Krieg miteinander beginnen. Zusammen mit der Schweiz habe die Strategic Foresight Group das Global High-Level Panel on Water and Peace geschaffen, an dem sich 15 Länder beteiligen. Das Panel werde der Forderung von UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon nachkommen und eine globale Architektur aufbauen, um auf der Basis finanzieller Anreize Wasser zu einem Instrument des Friedens zu machen. Es soll eine Art „Hydro-Diplomatie“ mit gemeinsamen Organen für Wasser- und Flussbecken entstehen, die das Zerstören von Wasserinfrastruktur durch Konflikte und Terrorismus verhindern. Bei erfolgreichem Ausgang könne das Panel das Leben von 2,3 Milliarden Menschen positiv beeinflussen. Daraus könnte dann eine jährliche Friedensdividende von 200 Milliarden US-Dollar gezogen werden.

Der Autor beschreibt die Folgen eines Scheiterns folgendermaßen: „Sollte es dem Panel nicht gelingen, eine globale Wasserverwaltungs-Infrastruktur aufzubauen, enstünde Chaos. Ausgeschöpfte Wasserressourcen führten zu verminderter Nahrungsmittelproduktion und damit zu einer gesteigerten Nachfrage von etwa 200 bis 300 Millionen Tonnen Getreide auf dem internationalen Markt. Dies triebe die Nahrungsmittelpreise in ungeahnte Höhen. In der Folge würde kein Land von der Katastrophe von erhöhten Lebensmittelpreisen, Terrorismus, Diktaturen und noch grösseren Migrationsströmen, als wir sie 2015 gesehen haben, verschont bleiben.“ Es sei an der Zeit, dass die Welt dies ernst nimmt, bevor sich die Geschichte von Syrien anderswo wiederholt. Der Krieg in Syrien ist nämlich aufgrund solcher fundamentalen Fehler ausgebrochen. Vor fünf Jahren sollte  im Nahen Osten eine Gemeinschaft für Wasser und Umwelt entstehen. „Doch einige Bürokraten und Diplomaten taten alles, um die Politik davon abzubringen, irgendetwas am Status quo zu ändern. Dürren und das Versäumnis der Regierung, regionale Wasserkooperation aufrechtzuerhalten, stürzten viele Bauern in Armut und zwangen sie, in Städte abzuwandern. Syriens enge Verbündete wurden zu streitbaren Feinden. Es folgte ein regionaler Krieg, der heute zu einer globalen Krise ausgeartet ist“, schreibt. Waslekar. ++ (fr/mgn/17.02.16 – 049)

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Behörden basteln willkürlich an persönlicher Identität – Schätzungsweise eine Million Deutsche bislang betroffen

Leipzig, 17. Dezember 2015 (ADN). „Seit einigen Jahren passiert es in Deutschland immer wieder, dass Behörden von dem festgelegten Rufnamen nichts mehr wissen wollen und willkürlich einen anderen Vornamen zum Rufnamen erheben, selbst Jahrzehnte nach der Geburt.“ Wie in einem Rundfunkbeitrag des Senders MDR INFO am Donnerstagmorgen weiter mitgeteilt wird, betrifft das insbesondere Personen mit mehreren Vornamen, deren eigentlicher Rufname in bundesdeutschen Personalausweisen und Reisepässen bis ins Jahr 2009 unterstrichen wurde. Seit 2010 wird das nicht mehr getan und die Verwaltungen ordnen ihrerseits nach Gutdünken zwangsweise ohne Wissen und Einverständnis den derart Geschädigten einen Rufnamen zu.  Das bedeutet eine schwere Verletzung der persönlichen Identität von Menschen.

Auf diese Weise wurden inzwischen nach Auskunft des Leipziger Verwaltungsrechtlers Prof. Jens Wuttke vorsichtig geschätzt eine Million Menschen erfasst.  Noch zigfach höher dürfte die Falschzustellung von Behördenpost ausfallen. Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, Urteile, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden auf Namen und Menschen ausgestellt, die es gar nicht betrifft und dieses generelle staatsbürgerschaftliche Manko ausbaden müssen. Sie kommen in Teufels Küche und das auf Dauer. Das Fegefeuer des administrativen Chaos auf dem Terrain der Bundesrepublik Deutschland umfasst also nicht nur die Hundertausenden derzeit nach Deutschland strömenden Flüchtlinge, die entweder gar nicht oder nicht korrekt registiriert worden sind, sondern seit Jahrzehnten und tiefgreifend die einheimische deutsche Bevölkerung. Tausenden aufmerksamen Deutschen waren diese und weitere fundamentalen Widersprüche längst aufgefallen und Anlass, sich intensiv mit der juristischen Materie auseinanderzusetzen. Sie haben daraus die Konsquenz als mündige Bürger gezogen und Personenstandserklärungen abgegeben, in denen ihre juristische Basisposition als natürliche Person definiert und geklärt ist.

Nach Angaben von MDR INFO gehört zu den von diesen grundlegenden Missständen in ihren Grundrechten Verletzten sogar der zuständige Bundesinnenminister selbst. Er heißt nämlich Karl Ernst Thomas de Maiziere – verfügt also über drei, in bemerkenswerter Reihenfolge angeordnete Vornamen. Sein Pressesprecher Tobias Plate erklärt gegenüber dem Hörfunksender den substanstiellen Mangel mit einem Urteil aus dem Jahr 1959. Demnach müsse jeder Deutsche auch im Alter das Recht haben, sich aus seinen vielen Vornamen einen Rufnamen auszusuchen: „Wenn nach wie vor der Rufname in Personaldokumenten unterstrichen wäre, dann würde das zu einer Verfestigung dieses Rufnamens führen. Und das bedeutet: Es kann keine Unterstreichung geben, sonst schränkt man diese Möglichkeit zur Wahl des Rufnamens ein.“ Dieser Definition und der Praxis seiner Administration folgend müsste sich der Bundesinnenminister wohl eher Karl de Maiziere nennen.

Den seltsamen Klärungsversuchen aus dem Bundesinnenminsterium setzt Wuttke einleuchtend und eindeutig bei MDR INFO entgegen: „Dadurch werden Bürger, deren Rufname nicht der erste ist, gezwungen, einen Vornamen zu gebrauchen, der meist nie dazu bestimmt war und mit dem sie sich weder selbst identifizieren noch von ihrem Umfeld identifiziert werden.“  Auf der Homepage von Professor Wuttke wird überzeugend juristisch dargelegt, warum dieses Vorgehen grob grundgesetzwidrig ist: „Die hierfür ursächliche aktuelle Verwaltungspraxis verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz (GG) und stellt insbesondere eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 GG iVm Artikel 1 Absatz 1 GG, des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 GG sowie des Elternrechts nach Artikel 6 Absatz 2 GG  dar“.  ++ (vw/mgn/17.12.15 – 342)

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