Musterbeispiel alltäglicher Schizophrenie in deutschen Amtsstuben

Berlin, 23. April 2018 (ADN). Von der alltäglichen Schizophrenie in Deutschland berichtet ein Gastautor am Montag auf dem Nachrichtenportal vera-lengsfeld.de aus einem deutschen Einwohnermeldeamt. Er wollte dort seine neuen Personaldokumte – Reisepass und Personalausweis – abholen. Dabei stellte sich heraus, dass die Gültigkeit der alten Dokumente längst abgelaufen war. Daraufhin wurde er von der Beamtin mit einem drohenden Bußgeld konfrontiert. Er machte die Verwaltungsangestellte eindringlich auf die seit mehr als sieben Jahren bestehende Situation mit Flüchtlingen und Asylantragstellern aufmerksam, die ohne jeden Identitätsnachweis nach Deutschland kommen und um Aufnahme in Verbindung mit dem Ausstellen von Personalunterlagen bitten. Sie bräuchten allesamt keine Bußgelder zu bezahlen. Das gelte offensichtlich nur für die deutschen Steuerzahler, die den Aufenthalt der Migranten zwangsläufig finanzieren müssen. Die Angestellte des Einwohnermeldeamtes wehrte sich gegen die Vorwürfe mit dem Hinweis, sie handele lediglich nach Gesetz und Vorschrift. Sie werde den Vorgang mit ihrem Vorgesetzten besprechen. Der Ausgang der Angelegenheit ist offen und dürfte grundsätzlich Aufschluss über das weitere Vorgehen der bundesdeutschen Bürokratie hinsichtlich der ungleichen Behandlungsweise gegenüber Einheimischen und Migranten geben. ++ (is/mgn/23.04.18 – 113)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

Gefängnisdirektor zahlt Bußgeld für Haftkandidatin – Erzwingungshaft abgewendet

Hildesheim, 23. Mai 2016 (ADN). Weil Cecile Lecomte die Zahlung eines Bußgeldes verweigerte, erhielt sie eine Ladung zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hildesheim. Als sie dort zum Haftantritt erschien, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass das Bußgeld entrichtet worden ist und sie nicht hinter Gitter muss. Darüber berichtet in seiner aktuellen Maiausgabe das Monatsmedium „Graswurzelrevolution“, dessen Mitherausgeberin die Französin Lecomte ist.

Die rätselhaften Hintergründe dieser Entwicklung erforschten Journalisten lokaler Medien. Ihre Recherchen förderten noch Erstaunlicheres zutage. Das Bußgeld war vom Leiter des Frauengefängnisses, Oliver Wessels, persönlich an die Justizkasse von Nordrhein-Westfalen überwiesen worden. Das hat er gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), Studio Niedersachsen, auf Anfrage bestätigt. Er habe gewusst, dass die im Jahr 2013 zu dem Bußgeld verurteilte Anti-Atom-Aktivistin Lecomte die Tageshaft als politische Bühne nutzen wollte. Um das zu verhindern, hatte er den geforderten Betrag bereits am 9. März 2016 überwiesen. Dennoch erwies sich das ungewöhnliche Verhalten des Gefängnisdirektors als Bumerang, denn nun machte die Betroffene genau dieses öffentlich. Der zusätzliche Ärger des leitenden Justizbeamten besteht jetzt darin, dass er einen entsprechenden Bericht an das zuständige Justizministerium schreiben und zahlreiche Interview-Anfragen von Pressvertretern bewältigen muss.

Lecomte hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, die Zwangsmaßnahmen nicht hinnehmen zu wollen. Den Fall bearbeitenden Richter hatte sie auf die Rechtswidrigkeit der Anordnung zur Erzwingungshaft hingewiesen. Gehorsam sei nicht erzwingbar. Das sei nur zulässig, wenn Aussicht besteht, dass die Haft als Zwangsmittel zum Erfolg führt und das Zahlen des Bußgeldes vonstatten geht. Dies hatte sie hinreichend und eindeutig verneint. Dennoch hatte der Richter an der Haftanordnung festgehalten. (ju/mgn/23.05.16 – 137)

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Köln rüstet zum Karneval auf – Machtlosigkeit kleiner Narrenhochburgen

Köln, 1. Februar 2016 (ADN). Köln rüstet zum Endspurt im Karneval auf.  Wie Polizeipräsident Jürgen Mathies am Montag auf einer Pressekonferenz in Köln mitteilt, werden von Weiberfastnacht bis zum Fastnachts-Dienstag 2.000 Polizisten im Einsatz sein. Das sei doppelt so viel Personal im Vergleich zum Vorjahr, das in 12-Stunden-Schichten fast durchgehend auf Straßen und Plätzen unterwegs ist. Dazu kommen rund 250 sogenannte Polizeikommissarsanwärter zum Einsatz. Prophylaktisch würden Gefangenensammelstellen für rund 400 Personen vorbereitet, Justizangestellte und Staatsanwälte vorgehalten. Nach den Worten von Mathies sind – ebenfalls vorbeugend – sogenannte Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen worden. Sie wurden gegenüber der Gewalt Verdächtigen verhängt – 14 Kölner, 6 Leverkusener und weiteren 18 Bewohner anderer Ortschaften. Zudem gibt es „Gefährderansprachen“, zu denen Polizisten die Betreffenden zu Hause aufsuchen. Trotz der öffentlichkeitswirksamen Vorkehrungsmaßnahmen, äußerte der Polizeipräsident gewisse Skepsis. Realistischerweise sei dennoch mit einer gewissen Zahl von Vergehen zu rechnen. In diesem Zusammenhang nannte er die rund 50 Sexualstraftaten, die alljährlich in dieser Zeit angezeigt werden.

Stadtdirektor Guido Kahlen erläuterte die umfassenden städtischen Maßnahmen, die von einem Koordinierungsstab überwacht und dirigiert werden sollen. Ab Weiberfastnacht seien mehr als 400 Mitarbeiter auf den Beinen. Sogar aus anderen Städten Nordrhein-Westfalens seien Helfer rekrutiert worden. Verbrechen begünstigende 30 Dunkelräume sollen mittels Scheinwerfern zu „Hellräumen“ gewandelt werden. Nach einem Konzept der Oberbürgermeisterin soll wildem und unkontrolliertem Urinieren nicht mehr mit Verwarnungen, sondern mit einem sofortigen Verhängen von Bußgeldern und Feststellen der Personalien begegnet werden. Der zu der Pressekonferenz eingeladene Vertreter der Bundespolizei hatte seine Teilnahme kurzfristig abgesagt.

Inwieweit solche energischen Ankündigungen tatsächlich wirken, dürfte als höchst zweifelhaft einzustufen sein. Zu welchen absurden Folgen allein Kompetenzwirrwarr zwischen Behörden führen kann, zeigt ein karnevalistischer Dauerbrennpunkt in der südthüringischen Narrenhochburg Wasungen an der Werra. Dort wird alljährlich das im Zentrum der Kleinstadt liegende Hausgrundstück mit vorgelagerter Fläche eines Eigentümers regelmäßig zu den tollen Tagen verwüstet. Trotz festungsartiger Abwehrmaßnahmen sind gewaltsame Sachbeschädigungen von Vermummten an der Tagesordnung. Polizei – sofern überhaupt präsent – bleibt untätig mit der Begründung, damit müsse eben gerechnet werden. Ein Polizist, der beim Festumzug im Jahr 2001 am Bahnhof geortet wurde und sich als Bundespolizist outete, fühlte sich für das Wüten des närrischen Mobs nicht zuständig und verwies auf die Landespolizei. Die wiederum war nicht auffindbar. Auch eine telefonische Kommunikation zwischen beiden Behörden gab es nicht. So nahm das Vernichtungswerk seinen Lauf und der auf der nämlichen Liegenschaft geparkte PKW des Grundstücksinhabers wurde während des Faschingschaos von den maskierten Karnevalisten regelrecht zerstört. Eine Anzeige fruchtete nicht. Im Gegenteil das Fahrzeug wurde danach ohne Zutun und und Wissen des Halters von seinem Privatgelände abgeschleppt wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch das Fahrzeugwrack. Die Beschwerden des Geschädigten verkehrten sich ins Gegenteil. Er wurde wegen „Vortäuschung einer Straftat“ vom Landgericht Meiningen verurteilt. Als der Betroffene die ungerechtfertigte Strafzahlung von 8.000 DM verweigerte, wurde er für mehrere Monate inhaftiert. Während des juristischen Strafverfahrens funktionierte das unheilvolle Zusammenwirken der Stadtverwaltung, des Landratsamtes und anderer Behörden seltsamerweise blendend. ++ (si/mgn/01.02.16 – 032)

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