Karlsruhe, 30. April 2021 (115)
Prantl: Bundestag gab Löffel an Exekutive ab
München/Jena, 22. Februar 2021 (ADN). „Vom Bundesverfassungsgericht (BVG) ist hinsichtlich der Corona-Politik zu wünschen, das zu tun, was es in der Finanzkrise getan hat.“ Das erklärte der Münchner Publizist und Rechtsexperte Heribert Prantl am Montag während einer Diskussionssendung im Deutschlandfunk. Nötig seien Entscheidungen und Urteile zum Schutz der Familie, der Religionsfreiheit und zur Versammlungsfreiheit. Es lägen entsprechende Anträge und Beschwerden in Karlsruhe vor. „Sie sind von den Richtern zu finden, wenn sie sie denn finden wollen.“ Er hoffe auf die Rückkehr zu den Grundrechtsprinzipien und verwies auf eine Einschätzung des ehemaligen BVG-Präsidenten Hans-Jürgen Papier, der sich nie Grundrechtseinschränkungen in diesem unvorstellbaren Ausmaß hätte vorstellen können. Konkret hob Prantl auf das Infektionsschutzgesetz ab, in dem das Ziel der Maßnahmen mit keinem Wort enthalten ist. Das Parlament habe viel zu wenig diskutiert und den Löffel an die Exekutive abgegeben. „Warum lässt sich der Bundestag gefallen, dass Merkel-Laschet-Söder-Runden über Milliarden-Hilfspakete entscheiden.
Der Verfassungsrechtsprofessor Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena teilte die Sorgen und Bedenken des Publizisten. Die Grundrechte müssten wieder in ihre alten Verhältnisse zurückgeholt werden. ++ (pl/mgn/22.02.21 – 053)
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Europas aristokokratische Führung
München/Karlsruhe, 6. Mai 2020 (124)
Arroganz und Ignoranz Westeuropas gegenüber Osteuropäern
Brüssel, 2. April 2019 (ADN). „Polen ist nicht isoliert. Erst kürzlich hat sogar EVP-Fraktionschef Weber in einem Interview erwähnt, wie erfolgreich und kooperativ unsere Minister bei den Verhandlungen In Brüssel sind. Aber man versucht, uns vergebens zu isolieren.“ Das sagte der polnische Vizepräsident des EU-Parlaments, Zdzislaw Krasnodebski, am Dienstag gegenüber der Zeitung „Die Welt“ hinsichtlich des Rechtsstaatsverfahren in Sachen polnischer Justizreform. Polen habe einige der geforderten Anpassungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schon vorgenommen. Anderereseits sei es schade, dass sich die Deutschen nicht um die eigenen Standards kümmern. „Es ist doch über die Maßen scheinheilig, den Einfluss von polnischen Politikern auf Justiz und Medien zu kritisieren und die Gewaltenteilung in Polen infrage zu stellen, wenn gleichzeitig in Deutschland die Politik massiv eingreift in die Besetzung von hohen Richterposten und bei der Stellenbesetzung in den Rundfunkanstalten“, brandmarkte der EU-Parlamentsvizepräsident. Die deutsche Seite wende doppelte Standards an. Das sei unglaubwürdig.
Krasnodebski illustrierte das anhand eines Beispiels eindrucksvoll. „Schauen Sie sich die Personalie Stephan Harbarth an: Ein CDU-Bundestagsabgeordneter und zugleich erfolgreicher Rechtsanwalt, der große Autounternehmen vertrat, wird von heute auf morgen zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Für mich ist es auch schockierend , dass Richter in Deutschland Mitglied von Parteien sein können. Und dann schauen Sie auf die Rundfunkräte, wo Parteien bei der Stellenbesetzung von Leitungsfunktionen eine wesentliche Rolle spielen.“
Der polnische EU-Repräsentant setzte sich auch mit den alten EU-Mitgliedsländern und deren Oberlehrerrolle gergenüber den mittel- und osteuropäischen Staaten auseinander „Ja, sie versuchen das. Das ist eine Art anachronistische Arroganz, die auf Ignoranz basiert“. ++ (pl/mgn/02.04.19 – 091)
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Musterklage: Berliner Mieter prozessiert gegen das „Herausmodernisieren“
Berlin, 19. März 2019 (ADN). Das „Herausmodernisieren“ ist in Deutschland zu einem Hauptinstrument der Vermieter geworden, um Bewohner mit finanzieller Gewalt aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Berlin ist ein Hauptgefechtsfeld dieser Art Binnenvertreibung. Dagegen bäumt sich nun ein Berliner Mieter auf, um einen juristischen Kurswechsel zu erreichen. Er hat mit dem Berliner Mieterverein und der Mieterplattform wenigermiete.de wichtige Verbündete gewonnen. Sie unterstützen seine am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereichte Klage. Beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf dem Mieter sogar gänzlich für verfassungswidrig erklärt werden könnte. wenn der Amtsrichter den Argumenten von Mieterverein und wenigermiete.de folgt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgerichtet unumgänglich.
Im konkreten Fall geht es um eine etwa 65 Quadratmeter große Mietwohnung in der Gontermannstraße 12. Bis zum Jahreswechsel mussten dafür 355 Euro Grundmiete gezahlt werden. Nach Abschluss der Modernisierung soll diese seit 1. Februar um 112 Euro auf 467 Euro steigen. Das wären 31 Prozent mehr. Dafür wurden Fenster und Türen erneuert, die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt sowie eine Gegensprechanlage eingebaut.
Aus juristischer Sicht wird bei den bevorstehenden Entscheidungen auch eine Rolle spielen, ob einzelne Bundesländer die Mieten gesetzlich begrenzen dürfen. Nach Auffassung von Mietrechts- und Verfassungswissenschaftlern der Universität Bielefeld existiert diese Gesetzgebungskompetenz. ++ (wo/mgn/19.03.19 – 077)
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Traurige Bilanz nach 70 Jahren Grundgesetz – Direktwahlen begünstigen
Berlin, 8. März 2019 (ADN). Der Verfassungsrechtler und ehemalige Berliner Justizsenator Rupert Scholz zieht am Freitag eine traurige Bilanz nach 70 Jahren Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. in der Tageszeitung „Die Welt“ stellt er fest, dass die Demokratie geschwächt ist. Die Volksparteien verlören massiv an Mitgliedern und die Mehrheit der Ostdeutschen halte die Demokratie nicht mehr für die beste Staatsform.
Scholz schlussfolgert daraus: „Zunächst einmal muss der Bundestag in allen grundlegenden, mit dem Bundesverfassungsgericht gesprochen: ‚wesentlichen‘ Fragen wieder zur maßgebenden und allein richtunggebenden Instanz werden. Gelingt dies, so wird auch das Prinzip der Gewaltenteilung wieder im erforderlichen Maße belebt. Bundestagswahlen müssen wieder auf ein ungleich stärkeres Maß an Bürgernähe zurückgeführt werden, was vor allem eines bedeutet: Der in aller Regel bürgernähere Direktkandidat muss in seiner Position gestärkt werden – zulasten jener Abgeordneten, die allein über das Listenwahlrecht in den Bundestag gelangt sind. Das gegenteilige System der sogenannten starren Liste, das die Funktionärsherrschaft in den Parteien allzu sehr begünstigt, sollte zugunsten der Direktwahlen aufgebrochen werden:“ An die Stelle der „starren Listen“ müsse das Recht des Bürgers treten, unter den ihm offerierten Listenkandidaten frei auswählen und selbst entsprechende Rangfolgen festlegen zu dürfen. ++ (de/mgn/08.03.19 – 067)
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Hartz-IV-Sanktionen auf verfassungsrechtlichem Prüfstand
Berlin, 10. Januar 2019 (ADN). Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass die Sanktionen des Hartz-IV-Systems verfassungswidrig sind, wäre das wunderbar. Dann müsste dieses menschenrechtswidrige Sanktionssystem endgültig und abschließend beseitigt werden. Es wäre eine juristische Revolution. Das sagte der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Neskovic, in einem am Donnerstag in der Zeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Allerdings könne er daran nicht glauben. Er begründete seine Auffassung mit dem unter Juristen weit verbreiteten konversativen Standpunkt, dass der Sozialstaatsparagraph kein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat darstellt. Deswegen dürfe der Staat auch die Zugangskriterien zum Existenzminimum bestimmen. Diese Argumentation bewege sich jedoch am Rande der Lächerlichkeit und stamme aus der juristischen Mottenkiste konservativen Staatsdenkens im vergangenen Jahrhundert. Unter deutschen Juristen entspreche es einer langen juristischen Tradition, das dem im Grundgesetz festgelegten Sozialstaatsprinzips wenig verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Im Verhältnis zum Rechtsstaatsprinzip fristet es in der juristischen Wirklichkeit ein Schattendasein, obwohl es verfassungsrechtlich den gleichen Rang beansprucht.“ Soziale Empathie in juristische Denkmodelle umzusetzen, falle diesen konservativ denkenden und vorwiegend technokratisch ausgebildeten Juristen schwer. „Das hat auch oft mit ihrer sozialen Herkunft zu tun“, brandmarkt Neskovic.
Nach Überzeugung des Ex-BGH-Richters gibt es seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Gewährleistungsrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen „Existenzminimums“. Es erstrecke sich auf alle Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Dazu gehöre neben der physischen Existenz des Menschen auch seine Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die Formulierung „Minimum“ heiße unmissverständlich, dass jeder Betrag, der unterhalb dieser festgelegten Grenze liegt, verfassungswiodrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht tagt nächsten Dienstag zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Es war vom Sozialgericht Gotha angerufen worden, das ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen hat. Ausgelöst hatte den Vorgang im Jahr 2014 ein Mann, der ein als „zumutbar“ geltendes Jobangebot als Lagerarbeiter bei Zalando ausgeschlagen hatte. Er hatte zuvor gegenüber seinem Arbeitsvermittler den Wunsch geäußert, im Bereich Verkauf eingesetzt zu werden. Daraufhin wurde ihm sein Regelsatz um 30 Prozent – konkret um 117,30 Euro – gekürzt. Wenig später wurde er um weitere 30 Prozent sanktioniert, weil er einen „Vermittlungsgutschein“ nicht einlöste. Gegen diese Entscheidungen legte er Beschwerde vor dem Sozialgericht Gotha ein. ++ (so/mgn/10.01.19 – 010)
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Landesverrat ohne Land
Düsseldorf, 6. Dezember 2018 (ADN). Welches Land hat Markus Wolf verraten, das es nach Auffassung der Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht gar nicht gegeben hat. Diese Frage konnte bis heute nicht schlüssig beantwortet werden – genau 25 Jahre nach Verurteilung des DDR-Auslandsspionagechefs wegen Landesverrat in Tateinheit mit geheimdienstlicher Agententätigkeit. Gleiches gilt für die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens. Genau diese wurde am 18. Oktober 1995 nicht nur angezweifelt, sondern vom Bundesverfassungsgericht auch verneint. Deshalb wurde das Urteil auch aufgehoben. Das Verfahren war nicht rechtmäßig.
Dann wurde erneut Anklage erhoben. die Vorwürfe nannten sich diesmal „Straftaten, denen ein allgemeiner ethischer Unwert innewohnt.“ Letztlich zogen auch diese juristisch schwachsinnigen Anklagepunkte nicht. Die bundesdeutsche Justiz erwies sich als der Problematik grundsätzlich nicht gewachsen. ++ (gl/mgn/06.12.18 – 320)
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Migrationszerrbilder vor dem Petitionsausschuss
Berlin, 15. Oktober 2018 (ADN). „Seit die AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die widerrechtliche Grenzöffnung geklagt und die Klageschrift im Internet veröffentlicht hat, ist in den Medien, angeführt von den öffentlich-rechtlichen Propagandasendern, zu beobachten: Die Klage wird nicht erwähnt, und es wird vielfach bestritten, dass es überhaupt eine Grenzöffnung gegeben habe. Denn seit dem Schengen-Abkommen hätten ohnehin, auch schon vor dem Herbst 2015, alle europäischen Binnengrenzen offengestanden. Und wo es keine Grenzöffnung gab, da könne man auch nicht von einer rechtswidrigen Grenzöffnung sprechen.“ Das stellt Herbert Ludwig am Montag auf dem Portal http://www.vera-lengsfeld.de an die Spitze eines Beitrages, in dem er die Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur „Erklärung 2018“ analysiert und charakterisiert.
Er kommt zu der Schlussfolgerung, dass es dem „Merkel-Regime“ um eine Rechtfertigung der unbedingt gewollten Massenmigration nach Deutschland mit allen Mitteln, und seien sie noch so untauglich und hanebüchen herbeigezogen, geht. Und um die rechtliche Begründung der entscheidend wichtigen Ministeranordnung, die die Schleusen geöffnet und das geltende Recht außer Kraft gesetzt hat, drücke man sich, wie es nur geht, denn es gebe keine. ++ (pl/mgn/15.10.18 – 268)
Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle: Kommunikation der Justiz generell überdenkenswert
Leipzig, 26. September 2018 (ADN). „Jede Investition in den Rechtsstaat ist auch eine Investition in die Demokratie“. Diese Feststellung traf der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Andreas Voßkuhle, am Mittwoch in seiner Festrede zur Eröffnung des 72. Deutschen Juristentages (djt) in Leipzig. Der allen sehr vertraute, jedoch nicht selbstverständliche Rechtsstaat verwirkliche sich nicht in einem Moment, sondern sei ein langwieriges Prozedere. Im Übrigen tue es not, dem sinkenden Vertrauen der Bürger in die Justiz wirksam entgegenzuwirken. Rechtsskepsis erfordere mehr Öffentlichkeitsarbeit. Dass gerichtliche Entscheidungen an sich überhaupt erläutern muss, sei eine besorgniserregender Trend. Mehr und bessere Hinwendung zum Publikum hänge vom Engagement einzelner Richter und Staatsanwälte ab. Die Kommunikation der Justiz müsse gerell überdacht werden. Dass Kollisionen mit der verordneten Zurückhaltung zu vermeiden sind, mache die Sache kompliziert. „Wir brauchen dringend eine Revitalisierung des rechtsstaatlichen Diskurses“, betonte der Verfassungsgerichtshof-Präsident. Dass es daran fehlt, liege in dem Mangel an Richtern und anderem juristischem Service-Personal begründet. Er müsse behoben werden. Das erfordere auch eine angemessene Besoldung.
Vor der Festansprache des BVG-Präsidenten forderte Königin Silvia von Schweden eine kinderfreundliche Justiz. Jährlich seien 2,5 Millionen Kinder in Gerichtsverfahren involviert – meist als Opfer und Zeugen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley wies auf den Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern hin. Defizite, die er in einzelnen Bereichen hat, müssten abgebaut werden. ++ (ju/mgn/26.09.18 – 249)
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