Traurige Bilanz nach 70 Jahren Grundgesetz – Direktwahlen begünstigen

Berlin, 8. März 2019 (ADN). Der Verfassungsrechtler und ehemalige Berliner Justizsenator Rupert Scholz zieht am Freitag eine traurige Bilanz nach 70 Jahren Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. in der Tageszeitung „Die Welt“ stellt er fest, dass die Demokratie geschwächt ist. Die Volksparteien verlören massiv an Mitgliedern und die Mehrheit der Ostdeutschen halte die Demokratie nicht mehr für die beste Staatsform.

Scholz schlussfolgert daraus: „Zunächst einmal muss der Bundestag in allen grundlegenden, mit dem Bundesverfassungsgericht gesprochen: ‚wesentlichen‘ Fragen wieder zur maßgebenden und allein richtunggebenden Instanz werden. Gelingt dies, so wird auch das Prinzip der Gewaltenteilung wieder  im erforderlichen Maße belebt. Bundestagswahlen müssen wieder auf ein ungleich stärkeres Maß an Bürgernähe zurückgeführt werden, was vor allem eines bedeutet: Der in aller Regel bürgernähere Direktkandidat muss in seiner Position gestärkt werden – zulasten jener Abgeordneten, die allein über das Listenwahlrecht in den Bundestag gelangt sind.  Das gegenteilige System  der sogenannten starren Liste, das die Funktionärsherrschaft in den Parteien allzu sehr begünstigt, sollte zugunsten der Direktwahlen aufgebrochen werden:“ An die Stelle der „starren Listen“ müsse das Recht des Bürgers treten, unter den ihm offerierten Listenkandidaten  frei auswählen und selbst entsprechende Rangfolgen festlegen zu dürfen. ++ (de/mgn/08.03.19 – 067)

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UN-Migrationpakt doch verbindlich

Berlin/München, 17. Dezember 2018 (ADN). Zahllose deutsche Bundesbürger haben sich an ihre gewählten Bundestagsabgeordneten schriftlich gewandt, um ihre Ablehnung des UN-Migrationspaktes kundzutun. Die meisten von ihnen bekamen eine Standardantwort, in der auf die rechtlich nicht bindende Wirkung des Paktes hingewiesen wird. Bei der Standard-Antwort handelt es sich um eine Fehlinformation, teilt das Internet-Portal http://www.vera-lengsfeld.de am Montag mit. Seit der Annahme vor sieben Tagen in Marrakesch sei bekannt, dass das Abkommen doch juristische Bindungswirkungen entfaltet. Wie es dazu gekommen ist und was die angesprochenen Volksvertreter dazu sagen, würden die falsch informierten Wähler gern erfahren.  Die dazu von dem Leser Christian Sporer an seinen Münchner Bundestagsabgeordneten Michael Kuffer von der CSU gerichteten Fragen deuten sichtbar auf ein großes Täuschungsmanöver hin. Sporer weist im Übrigen seinen in München direkt gewählten Bundestagsabgeordneten auf die Realitätsferne des UN-Migrationspaktes hin. Eine Antwort ist bislang nicht bekannt. Auf der offziellen Homepage des Volksvertreters Kuffer, die unter dem Leitspruch „Politik braucht Typen“ steht, ist keinerlei Hinweis auf die brisante Anfrage zu finden.  ++ (un/mgn/17.12.18 – 330))

Ex-Bundesverfassungsrichter Di Fabio vergleicht mit Weimarer Republik

Düsseldorf, 25. November 2017 (ADN). „Im Scheitern von Jamaika liegt eine neue Chance, die längst eingetretene  Spaltung des Landes mit den Mitteln der Demokratie zu heilen.“ Zu dieser Einschätzung kommt der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio in der Wochenendausgabe des „Handelsblatts“. Aufgrund der völlig neuen Parteienkonstellation und der Verhaltenspraxis der Parteien stellten sich plötzlich Verfassungsfragen, die gar nicht vertraut sind. Müsse eigentlich ein neuer Bundestag einen Kanzler wählen, oder könne er theoretisch auch vier Jahre lang mit einer geschäftsführenden Regierung iregendwie über die Runden kommen. Manchen Demokratietheoretikern trete sogar ein Funkeln in die Augen bei der Vorstellung, wie alle Aufmerksamkeit sich schlagartig auf das Parlament richten würde. Jedoch wäre eine solche Revitalisierung der parlamentarischen Debatte erkauft mit dem Verlust an Berechenbarkeit und Autorität der Regierung.

Di Fabio vergleicht mit der Lage während der Weimarer Republik: „Nach dem Scheitern der Sondierung liegt der Ball jetzt beim Bundespräsidenten. Das Grundgesetz hat dieses Amt im Verhältnis zu Weimar eigentlich auf das Repräsentative zurechtgestutzt. Anderes gilt nur, wenn es an einer stabilen Parlamentsmehrheit für die Regierung fehlt.  Dann gerät der Präsident in eine politische Reserveposition. Eine der verheerenden Krankheiten Weimars war, dass seit 1930 mit der Regierung Brüning der Reichskanzler ohne Kanzlermehrheit im Parlament war und deshalb abhängig wurde von den Eingebungen des Reichspräsidenten, der mit Notverordnungsrecht und Reichstagsauflösung drohen und agieren konnte.“ Der Bundespräsident könne nicht wie einst Hindenburg zum Schaden des Parlamentarismus regieren. Aber er könne jetzt dem Bundestag einen Vorschlag zur Wahl des Kanzlers machen. Sei das Angela Merkel, käme Artikel 63 Abs. 4 des Grundgesetzes in Betracht. Wenn er ernenne sie zur „Minderheitskanzlerin“ ernennt, befinde sie sich wieder regulär im Amt und nicht mehr geschäftsführend. Auch die Auflösung des Bundestages wäre eine Möglichkeit. Aber auch Martin Schulz könne von Steinmeier als Bundeskanzler vorgeschlagen werden und dies letztlich mit einfacher Mehrheit auch tatsächlich werden. ++ (vf/mgn/25.11.17 – 330)

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Ex-EU-Vize Verheugen: „Die Wurzeln unserer Identität sind die nationalen“

Berlin, 23. Juli 2017 (ADN). „Sie werden kaum jemanden finden, der sagt, ich fühle mich als Europäer und sonst nichts.“ Das sagte der ehemalige Vizepräsident der EU-Kommission Günter Verheugen am Sonntag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Allerdings gebe es Leute, die sich als Deutsche empfinden und „sonst nichts“. Nach den Worten des Ex-EU-Erweiterungskommissars ist Europa diesbezüglich nicht mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu vergleichen. Europa verfüge eben über Traditionen – sprachliche, kulturelle, religiöse, die teilweise weit über tausend Jahre als staatliche Traditionen zurückreichen. Deshalb sei das Charakteristische für Europa nicht Einheitlichkeit, sondern die Verschiedenheit. Diversität sei das Merkmal. Das sei nicht als Schwäche, sondern als Stärke zu bewerten. „Die Wurzeln unserer Identität sind die nationalen. Da kann es in Europa gar keinen Zweifel geben“, legt sich der ehemalige EU-Spitzenpolitiker eindeutig fest. 

Verheugen bekannte, sich als Mitglied der Verfassungskommission des Bundestages und des Bundestages vehement für die Einführung plebiszitärer Elemente – also Volksbefragung und Volksentscheid – in das Grundgesetz eingesetzt zu haben. Er müsse zugeben, in den letzten Jahren etwas nachdenklich geworden zu sein. Die Tatsache, dass ihm der Brexit nicht gefällt und die europäische Verfassung in Frankreich und den Niederlanden gescheitert ist, bedeute nicht: das Instrument ist schlecht. Das Volk sei nicht dümmer als seine Ministerialräte.  ++ (vk/mgn/23.07.17 – 205)

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Biowissenschaftler zur „Ehe für alle“ – Aufrechterhaltung der Population ist Pflicht von Staatsführern

Kassel, 12. Juli 2017 (ADN). Die sogenannte „Ehe für alle“ als Weiterführung des Begriffs „Homo-Ehe“ lehnt der atheistische Evolutionsforscher Prof. Ulrich Kutschera kategorisch ab. In einem Interview mit dem katholischen Nachrichtenportal http://www.kath.net begründet er seine Haltung mit biowissenschaftlichen Fakten. Mit Politik oder Religion habe diese naturalistische Anti-Gender-Agenda nichts zu tun. Die „Regenbogen-Ideologie“ habe 2015 definitiv als Fiktion entlarvt werden können. Nach der gegenwärtigen Sachlage kämen männliche Homoerotiker mit dieser „Falschpolung“ auf die Welt und könnten nicht zu heteronormalen Bürgern umerzogen werden. Bei Frauen sei ebenfalls eine genetische Komponente nachgewiesen. Die Neigung sei aber flexibler. „Wir müssen daher homoerotisch veranlagte Männer und Frauen, die in der Regel eine Abscheu vor dem anderen Geschlecht empfinden so akzeptieren wie sie sind und sollten sie keineswegs diskriminieren. Da diese Menschen zur zweigeschlechtlichen Fortpflanzung unfähig sind, werden sie in gewisser Weise von der Natur bestraft, denn ihr Erbgut wird über die natürliche Auslese aus dem Genpool verschwinden,“ erklärte der Physiologe vom Institut für Biologie der Universität Kassel. In diesem Kontext habe er sich auch gegen die Homo-Ehe ausgesprochen. Die widersinnige Entscheidung des Bundestages, die „Ehe für alle“ zu legalisieren, überrasche ihn nicht. Es handle sich dabei um die konsequente Fortführung der von John Money im Jahr 1955 begründete Gender-Ideologie, die von der These ausgeht, es gebe ein „psychosoziales Geschlecht, das unabhängig von der biologisch-genetischen Veranlagung des Menschen existiert und wandelbar ist. Moneys Versuche, diese absurden Ansichten zu beweisen, seien bekanntlich fehlgeschlagen. „Diese perverse Kinderschänder-Ideologie liegt dem ‚Gleichstellungs- bzw. Frau-gleich-Mann-Dogma“ zugrunde, welches auf Grundlage biologischer Fakten ad absurdum geführt werden konnte. Da insbesondere unter rot-grünen Politikern die Moneyistische Irrlehre, welche auch „Homo-Ehen“ und Pädophilie befürwortet, verbreitet ist, kam es wenig überraschend zu dieser positiven Fehlabstimmung“, erläutert Kutschera. 

Nach Meinung des Wissenschaftlers benutzen naive Politiker Begriffe aus der Biologie, ohne zu wissen, was diese überhaupt bedeuten. Bevölkerung heiße Population und Populationen seien definiert als Fortpflanzungsgemeinschaften. Die auf deutschem Staatsgebiet lebende, religiös-kulturell relativ homogene deutsche Population sei somit ein Zusammenschluss von Menschen, die Nachkommen hinterlassen. Daher bestehe die wichtigste Aufgabe von Staatsführern darin, die ihnen anvertraute Population aufrecht zu erhalten. Deswegen sei die Ehe zwischen einem Mann als Spermien-Produzent und einer Frau als Eizellen-Bereitstellerin mit Gebärfähigkeit vom Grundgesetz unter besonderen Schutz gestellt. Der Staat habe nichts davon, wenn er sterile Homo-Pärchen privilegiert, denn die Rente dieser Menschen muss von den Kindern aus fertilen Mann-Frau-Ehen aufgebracht werden – eine Ungerechtigkeit ersten Ranges. ++ (so/mgn/12.0717 – 194)

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Rechtssoziologe Morlok nachsichtig mit Hinz – „Politik ist kein Beruf“

Düsseldorf, 4. August 2016 (ADN). Petra Hinz ist offensichtlich eine Vollblutpolitikerin. Ihr Lebensinhalt war – wie es aussieht – fast ausschließlich Politik. Das erklärte der Rechtssoziologe und Parteienrechtler, Prof Martin Morlok von der Universität Düsseldorf, am Donnerstag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Er könne es nachvollziehen, dass man sich davon nicht freudig und mit einem großen Sprung verabschiedet. Es gehe wohl leichter, wenn man das Schritt für Schritt macht. Nachhelfen könne die Partei mit Fraktions- und Parteiausschluss, um sie letztlich zum Verzicht auf das Bundestagsmandat zu bewegen. Von Betrug und Ergaunern des Mandats im strafrechtlichen Sinne könne zumindest keie Rede sein. Ins Amt sei sie nicht durch Täuschung gekommen. „Einem Abgeordneten kann man das Mandat im Parlament nicht gegen dessen Willen entziehen. Das ist auch recht so, denn der Abgeordnete soll befähigt sein, in Konflikt zu gehen mit seiner Fraktion, mit seiner Partei. Die Möglichkeit, Nein zu sagen, zu dem, was Partei, was Fraktion wollen, ist wichtig für die innerfraktionelle, für die innerparteiliche Demokratie. Insofern haben wir das freie Mandat rechtlich ganz stark abgesichert,“ so Morlok.

Von Staats wegen scheint es dem Rechtsprofessor weder nötig noch angeraten, seitens der Parteien die Vita ihrer Abgeordneten zu überprüfen. Politik sei ja kein Beruf, in den man durch Examina kommt, sondern durch das Vertrauen der Wähler und Parteien. Es gehe in die Irre, wenn im Parlament lauter diplomierte Politikwissenschaftler oder Juristen säßen. ++ (pl/mgn/04.08.16 – 209)

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Trauerspiel: BRD-Führungscrew ignoriert Jahrestag des Überfalls auf UdSSR

Berlin, 28. Juni 2016 (ADN). Mit der Führungscrew der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geht am Dienstag in der „Berliner Zeitung“ der Historiker Götz Aly hart ins Gericht. Das Gedenken der politischen Spitzen an einen beispiellosen Vernichtungskrieg gegen die damalige Sowjetunion, der vor 75 Jahren von den Deutschen ausgelöst wurde und in dem die Deutschen 27 Millionen Menschen umbrachten, sei in einem Last-Minute-Erinnerungsstündchen des Bundestages „im mäßig besetzten Saal, lieblos auf das Allernötigste beschränkt“ worden. „Weder die Bundeskanzlerin noch der Bundespräsident fanden sich zu Worten oder einer Kranzniederlegung bereit. Sie vermieden eine Geste, mit der im Fernsehen einst sowjetische Staaten – sei es Weißrussland, Armenien oder Russland – hätte gezeigt werden können, dass die Deutschen, vertreten von ihren Repräsentanten, zu ihrer geschichtlichen Verantwortung stehen und der Opfer dieses Krieges gedenken.“ schreibt Aly. Er empfinde das als diplomatischen Fehler, vor allem aber als menschliche Rohheit. 

Der Historiker registriert bemerkenswert bedenkliche Kleinigkeiten aus dem Dunstkreis des Bundespräsidialamtes. Auf Staatsbesuch bei einstigen Kriegsverbündeten der Nazis in Rumänien habe der Bundespräsident eine dürre Pressemitteilung aus Bukarest beigesteuert. Neben den üblichen Formulierungen wie die von den Verbrechen „Hitlers und seiner Schergen“ sei dann eine ungewöhnliche Passage gefolgt: „unterstützt von zahllosen Deutschen“. Hinsichtlich dieser Wortwahl ermuntert der Historiker den ersten Repräsentanten zu weiteren, allerdings unbequemeren Gedankengängen: „Wie wäre es, wenn Joachim Gauck einmal von seinen Eltern spräche ? Seine Mutter war 1932 der NSDAP beigetreten, sein Vater 1934. ‚Von denen nimmt nie wieder jemand ein Stück Brot‘ – so urteilte Gauck nicht über ehemalige Nazis, sondern über SED-Mitglieder, denen man jedenfalls eines nicht zur Last legen kann: die Mitwirkung an Vernichtungskriegen, Massen- und Völkermorden. Im Übrigen verzichteten unsere Ersten und Zweiten Fernsehprogramme auf irgendeinen aufklärenden Beitrag zu diesem mörderischen Krieg.“ ++ (mi/mgn/28.06.16 – 173)

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