Massiv einseitig westdeutsche Berichterstattung

Köln/Dresden, 8. Dezember 2020 (ADN). Die mediale Berichterstattung über den 50. Jahrestag des Kniefalls von Willy Brandt in Warschau hat sich erneut als äußerst einseitig erwiesen. Sie wird ausschließlich durch die westdeutsche Brille gesehen und verbreitet. Das kritisiert der ehemalige Dresdener DDR-Bürgerrechtler Frank Richter am Dienstag im Deutschlandfunk. Es sei in fast allen medialen Sparten – auch in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – völlig unerwähnt geblieben, dass bereits zwanzig Jahre zuvor – also am 6. Juli 1950 – zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen das „Görlitzer Abkommen“ geschlossen wurde. Es war ebenfalls ein Versöhnungspakt und sanktionierte die Oder-Neiße-Grenze als Deutschlands östliche Friedensgrenze. Es wurde vom ersten Außenminister der DDR, Georg Dertinger (CDU), unterzeichnet. Er ist in den alten Bundesländern so gut wie völlig unbekannt.

Besonders pikant ist, dass sich die verzerrte Informationsgabe der westdeutsch beherrschten Presse, Fernseh- und Rundfunksender genau einen Tag nach Präsentation des „Abschlussberichts der Regierungskommission 30 Jahre Deutsche Einheit“ nochmals offenbart. Darin wird eine seit drei Jahrzehnten bestehende totale gesellschaftliche Unwucht zulasten der ostdeutschen Bürgerschaft nicht nur bemängelt, sondern teilweise angeprangert. ++ (pl/mgn/08.12.20 – 367)

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Immobilien-Geschacher zwischen Bund und Berlin

Berlin, 30. Mai 2019 (ADN). Je näher der Jubiläumstermin des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland rückt, um so deutlicher werden die wahren Konturen dieses territorialen Einverleibens und Beherrschens Ostdeutschlands westlicherseits. Die ehemaligen DDR-Bürger sind lediglich staunende Zaungäste des teuflischen Treibens. Neue Beweise für den unverhohlenen Machtkampf um Geld, Immobilien und politischen Einfluss liefern der Bund und das Land Berlin im Streit über  Grundstücke um und entlang des ehemaligen Mauerstreifens mitten in Berlin.

Unter dem Vorwand, Sozialwohnungen zu errichten, geraten Immobiliengeschäfte zwischen den beiden Administrationen zu einem reinen Profitgeschachere. Letztlich dürften auf dem Terrain nicht prekär lebende Bürger Wohnung finden, sondern Beamte des Bundes. In diese Richtung tendiert das unwürdige Tauziehen um Baugrundstücke auch bei anderen, seit dem Jahr 2016 laufenden Gesprächen beider Streithähne über rund 120 Liegenschaften in Berlin, die angeblich dem Bund gehören. Konkrete Ankaufsverhandlungen laufen nach Angaben der „Berliner Zeitung“ über 50 Liegenschaften. 16 davon hat inzwischen das Land Berlin vom Bund erworben.  ++ (im/mgn/30.05.19 – 148)

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Deutschlands Industrieverband wird 100 Jahre alt

Berlin, 12. April 2019 (ADN). Deutschlands gesamtdeutscher Industrieverband wird am Freitag 100 Jahre alt. Die am 12. April 1919 als Reichsverband der deutschen Industrie (RDI) gegründete Organisation vollzog die darauf folgende wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der Bundesrepublik Deutschland in den jeweiligen politischen Farbenspielen gedämpft nach. Früh gehörte die nunmehr als Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) firmierende Vereinigung zu den aktiven Befürwortern einer wirtschaftlichen und politischen Vereinigung Europas. Dass der jetzige BDI-Präsident Dieter Kempf zuvor langjähriger Chef eines genossenschaftlich organisierten Unternehmens gewesen ist, deutet vielsagend auf das große Gewicht mittlerer und kleiner Firmen in diesem Netzwerk hin. ++ (wi/mgn/12.04.19 – 100)

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Schwarzfahren als Straftat mutiert zur Systemfrage

Berlin, 3. Januar 2019 (ADN). Nach Meinung von Fatina Keilani mutiert das Schwarzfahren als Straftat zur Systemfrage. In der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ schildert die Journalistin am Donnerstag die divergierenden Positionen in der Politik, Justiz und Zivilgesellschaft der Hauptstadt. Das Phänomen wächst den Behörden in all seinen monetären, rechtlichen und sozialen Konsequenzen vollständig über den Kopf. Es beweist die Hilfs- und Kopflosigkeit des Rechtsstaates, der in seiner Kurzsichtigkeit nicht mehr die richtigen Proportionen zwischen kleinen und großen Problemen wahrnimmt.

Bedauerlicherweise wird zudem keine Silbe über die Entstehungsgeschichte des Schwarzfahrens als Straftatbestand verloren, der in der juristischen Diktion korrekt eigentlich „Erschleichen von Leistungen“ genannt wird und von den Nationalsozialisten aus der Taufe gehoben worden ist. Während er in der DDR als Belanglosigkeit behandelt wurde, sitzen in der Bunderepublik Deutschland dafür jährlich Tausende hinter Gittern. Und das, obwohl es der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht. Insofern hielt sich der sozialistische Staat konsequenter an den Menschenrechtskodex als die Bunderepublikaner, die der DDR permanent deren Verletzung vorwarfen.  ++ (vk/mgn/03.01.19 – 003)

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Gespenst des DDR-Gründungsmythos taucht 2019 auf

Berlin, 1. Januar 2019 (ADN). Nachdem das Marx-Gedenkjahr  2018 weitgehend unspektakulär zu Ende gegangen ist, hat nun übergangslos ein neues sozialismus-affines Jahr begonnen. 2019 dürfte erheblich mehr politische Brisanz und Sprengstoff bergen. Es handelt sich nämlich um das 70. Gründungjahr der DDR. Darauf bezieht sich der Deutschlandfunk vielsagend zum Jahreswechsel.  Intendant Stefan Raue ergeht sich deshalb am Neujahrstag in ausführlicher Prophylaxe, um verbal abzurüsten. „Wir müssen überlegen, ob wir nicht zu lange gewissermaßen wie die Oberlehrer der Nation, die Welt erklärt haben aus einer sehr bequemen, komfortablen Position heraus des Besserwissers.“ Nach Meinung von Raue, der sich anlässlich des vor 25 Jahren zu Deutschlandradio zusammengeschlossenen Rundfunksenders äußerte, ist es vielleicht wichtiger hinzuhören, was die Hörerschaft sagen will und wie ihre Erfahrungen aussähen, um in einen Dialog einzutreten. Deutschlandradio habe seine Wurzeln in Ostdeutschland, in RIAS von Westberlin und im Deutschlandfunk des alten Westdeutschland. Das Zusammenwachsen sei nicht ohne Ruckeleien verlaufen und ein langer Weg gewesen.

Am Vortage hatte – ebenfalls im Deutschlandfunk – der Historiker Andreas Petersen auf den antifaschistischen Gründungsmythos der DDR hingewiesen, der die NS-Aufarbeitung erschwert habe: Bildung des Kollektivs, Nation als Glaubensbekenntnis und Vermittlung von Selbstvertrauen. Dieses Dreigestirn dürfte noch heute in den Köpfen der Ostdeutschen präsent sein – viel stärker als es der Theorie des vor 200 Jahren geborenen Karl Marx je gelang.  Dem von Marx postulierten Gespenst des Kommunismus folgt also nun das noch unberechenbarere Gespenst der DDR-Gründung am 7. Oktober 1949. Erstaunlicherweise wird von Raue mit keinem Wort der 70.. Jahrestag des Grundgesetzes erwähnt, das am 23. Mai 1949 das Licht der Welt erblickte und damit die Bundesrepublik Deutschland installierte. ++ (me/mgn/01.01.19 – 001)

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Ostdeutsche und Zuwanderer haben gemeinsam ihre Heimat verloren

München, 21. April 2018 (ADN). Ostdeutsche und Zuwanderer teilen ein gemeinsames Schicksal. Sie haben ihre Heimat verloren. Das schreibt in der akuellen Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) die kroatisch-deutsche Schriftstellerin Jagoda Marinic. Beide seien Zugezogene, geographisch wie geistig. Zur Verdeutlichung dient ein Witz: Am Tag, als die Berlin Mauer fiel und der erste Ostdeutsche den Westen betrat, stand ein Berliner Gastarbeiter schon vor ihm und hieß ihn in Deutschland willkommen mit dem Satz „Wir waren zuerst da.“ Die Ostdeutschen hätten zwar den deutschen Pass schneller als die neuen Deutschen, die schon da waren, bekommen. Allerdings verloren sie dafür, dass sie wieder in die Familie aufgenommen wurden, ihr Schulsystem, ihr politisches System und ihre Wirtschaftsordnung. „Sie hätten diese Zeit als Gewinn erleben können, doch das vereinte Deutschland versäumte es, einen gemeinsamen Neubeginn zu wagen. So trat der Osten einfach der Bundesrepublik bei. Die Ossis kamen zu Wessi-Konditionen zur Einheit, sie wurden eingegliedert. Man erwartete von ihnen eine Integrationsleistung wie von jedem Ausländer auch.“ Nur wenn wenn die Einheit zwischen West- und Ostdeutschen funktioniert, könne sie auf die europäische Bene übertragen werden. ++ (de/mgn/21.04.18 – 111)

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Vom Bund losgelöste Republik Bayern wird populär – Gauweiler empfiehlt „Verschweizern“

München, 24. Juni 2016 (ADN). „Die Idee ist populär. Laut einer Umfrage der Hans-Seidel-Stiftung von 2011 wollten damals 40 Prozent der Bayern – egal ob Altbayern, Franken oder Schwaben, Einheimische oder Zugezogene – mehr Unabhängigkeit für den Freistaat. Knapp ein Viertel wüscht sich sogar eine von der Bundesrepublik losgelöste republik bayern. Man kann davon ausgehen, dass die Zahl der Unabhängigkeitsbefürworter in den letztewn fünf Jahren noch deutlich gestiegen ist“. Das teilte der Deutschlandfunk am Donnerstag in einem Hintergrundbeitrag mit. Dabei kommt der Vorsitzende der seit 1946 bestehenden separatistischen Bayernpartei, Florian Weber, zu Wort: „Es schaut gut aus für uns. Die Zahlen steigen ständig an. Inzwischen wird man nicht mehr als Spinner wahrgenommen, sonder die Leute sagen: Reden wir drüber.“

Genannt werden überzeugende Tatbestände. Von den rund 100 Milliarden Euro, die die bayrischen Finanzämter 2015 eingenommen haben, bleibe weniger als die Hälfte in Bayern. Aber den Bayern gehe es nicht alleine ums Geld. Freiheit und Selbstbestimmung stünden stünden an der Spitze der Wunschliste. Das Bewusstsein staatlicher Eigenständigkeit sei in Bayern nach wie vor lebendig, gerade auch bei jungen Leuten. Peter Gauweiler wird mit dem Satz zitiert: „Die Welt muss entweder untergehen oder verschweizern. Sprich: sich andere kleinteiligere Modelle aussuchen als Gegengewicht zu der Globalisierung.“ ++ (ba/mgn/24.06.16 – 169)

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900 klinische Studien von Westfirmen in der DDR – Mediale Vorwürfe von Menschenversuchen widerlegt

Berlin, 15. März 2016 (ADN). In den Jahren 1970 bis 1984 besuchten Vertreter von 150 Pharmaunternehmen aus 16 westlichen Ländern das in Ostberlin installierte Beratungsbüro Arzneimittel (BBA), um über klinische Studien zur Erprobung neuer Medikamente im DDR-Gesundheitswesen zu verhandeln und dazu entsprechende Verträge zu schließen. Darüber informierte am Dienstag in Berlin der Leiter des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher Pharmafirmen“, Prof. Volker Hess, bei der Präsentation und öffentlichen Diskussion des Abschlussberichts. Letztlich sei der Nachweis für das Zustandekommen von Aufträgen aus 75 bundesdeutschen und ausländischen Firmen mit der DDR gelungen. Neben den Branchenführern aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gehörten vor allem pharmazeutische Unternehmen aus Frankreich, Großbritannien, USA und der Schweiz zu den Kooperationspartnern. Nach Angaben von Hess fanden sich in den verfügbaren Aktenbeständen Hinweise auf bis zu 900 klinische Studien, die im Auftrag von Westfirmen in der DDR im Zeitraum von 1961 bis 1990 durchgeführt wurden. Davon seien 321 Studien für eine genauere Analyse archivalisch hinreichend dokumentiert gewesen. Zur Bilanz nach zweieinhalb Jahren intensiver historischer Aufarbeitung gehört die wesentliche Erkenntnis, dass es in der DDR seit ihrer Gründung eine in Bonn kaum vorstellbare Kontinuität bei der Durchführung klinischer Studien gegeben hat. Die westlichen Auftragsstudien in der DDR waren überwiegend Teil von größeren multinational und multizentral angelegten Arzneimittelprüfungen, heißt es in dem Bericht. „Die Teilstudien wurden in allen angeschlossenen Prüfzentren, ob in der DDR oder in anderen Ländern, nach den gleichen Standards durchgeführt. Diese Standards entsprachen – auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs – nicht den heutigen Regeln, sondern wurden im Zuge der Weiterentwicklung internationaler ethischer Regeln und nationaler Gesetze nach und nach konkretisiert.“ Systematische Verstöße gegen die jeweils geltenden Vorschriften konnten der DDR nicht nachgewiesen werden.

Dies war einer der Vorwürfe, die das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ im Mai 2013 in einem Aufsehen erregenden Pressebeitrag erhoben und letztlich damit einen Anstoß zu dem Forschungsprojekt gegeben hatte. Darin war der Vorwurf vom „schnellen Profit“ und von „Menschenversuchen“ erhoben worden. Es war die Rede vom „Versuchslabor Ost“, in dem „unerprobte Arzneien“ verwendet wurden. Der von dem Hamburger Nachrichtenmagazin geäußerte Verdacht ethischer und rechtlicher Grenzverletzungen wurde mit dem vowiegend im Institut für Geschichte und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Charite umgesetzten Projekt weitgehend ausgeräumt.

Ein internationaler wissenschaftlicher Beirat unabhängiger Experten aus Medizin und Geschichtswissenschaft unter Federführung von Prof. Carola Sachse von der Universität Wien hat die Forschungen begleitet. Die Wissenschaftlerin des Instituts für Zeitgeschichte an der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät erklärte, die DDR ist keine „ungeregelte Spielwiese“ gewesen. Dem Slogan „Der Skandal, der keiner war“ sei zuzustimmen. Um diesen Staat als diktatorisches Sytem zu beschreiben, müsse man nach anderen Aspekten suchen oder anderswo in der Welt hinsehen. Im Gegenteil, die DDR sei dem Westen teilweise voraus gewesen. im Übrigen biete der Abschlussbericht eine gute Grundlage für weitere Forschungen in dieser Richtung. Allerdings käme es nun darauf an, dass die Archivunterlagen, deren Aufbewahrungsfristen in diesen Jahren ablaufen und die jeweils landesrechtlich bestimmt sind, verlängert werden. Das sei das wichtigste Gebot der Stunde.  ++ (mz/mgn/15.03.16 – 075)

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Renaissance der Bürgerwehren – Joachim Nettelbeck und Helmut Schmidt waren Retter und Idole ihrer Städte

Hamburg/München/Leipzig, 23. Januar 2016 (ADN). Auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland schießen gegenwärtig allerorten Bürgerwehren wie Pilze aus dem Boden. Die Geschwindigkeit ist so rasant, dass die kommunalen Administrationen kaum mit dem Zählen hinterherkommen. Die Statistikbeamten von Bund und Ländern ohnehin nicht, da ihnen vielfach die Kompetenz zum wahrheitsgetreuen und präzisen Erfassen neuer gesellschaftlicher Trends allgemein und in Sachen Flüchtlingen speziell inzwischen weitgehend abhanden gekommen ist. Insofern wird das Phänomen beispielsweise am Wochenende in der „Süddeutschen Zeitung“ unter prononciert historischem Blickwinkel abgehandelt und in der „Leipziger Volkszeitung“ vordergründig als juristische Gratwanderung betrachtet. Ein Paragraph des Strafgesetzbuches ermöglicht es nämlich dem mündigen Bürger, seinem Sicherheitsbedürfnis selbst und aktiv nachzugehen. Nichts liegt näher als in Gruppen unter dem Namen Bürgerwehr oder Bürgergarde auf Streife zu gehen, um Akteure von Wohnungseinbrüchen, Diebstählen und anderen Strafdelikten auf frischer Tat zu erwischen oder solchem kriminellen Treiben vorzubeugen. Das Vertrauen der Einwohner in die „offizielle“ Polizei sinkt dramatisch. Ihr droht das Schicksal, zur Randerscheinung zu werden. Natürlich nimmt sie das nicht einfach hin, sondern sucht verzweifelt nach Gründen ihrer Existenzberechtigung. Ausgerechnet in Sachsen hat ihr oberster Dienstherr, Innenminister Martin Ulbig, das in diesen Tagen sabotiert und zum Imageverlust zusätzlich beigetragen, indem er die Bildung einer Wachpolizei auf den Gesetzesweg gebracht hat. Sie wird in zwölf Wochen notdürftig in Lehrgängen auf eine Tätigkeit getrimmt, die ansonsten eine Qualifikations- und Ausbildungszeit von mindestens zweieinhalb Jahren erfordert. Er leistet somit der Renaissance der Bürgerwehren ungewollt Vorschub.

Die plötzlich immer häufiger auftauchenden Bürgerwehren begründen ihr Tun derzeit noch mit rein praktischen Notwendigkeiten, vor allem um Eigentum und Grundstücke vor Verlusten zu bewahren. Derzeit berufen sie sich nicht einmal auf die geschichtlichen Vorbilder, die letztlich als positive Beispiele der politischen Entwicklungen betrachtet werden. So gehören die ursprünglich aus der Waffenpflicht der Bürger zur Verteidigung ihrer Stadt entstandenen Bürgerwehren zu den Protagonisten der Märzrevolution 1848/49, die dann zum ersten demokratischen Nationalparlament Deutschlands in der Frankfurter Paulskirche geführt hat. Jahrzehnte zuvor bot sogar eine gloriose Persönlichkeit der Jugend ein glänzendes Vorbild, indem es in den Befreiungskriegen als engagierter Bürger dem Diktator Napoleon Bonaparte die Stirn bot. Sein Name ist Joachim Nettelbeck, der als Retter der pommerschen Stadt Kolberg an der Ostsee in die Geschichte einging. Er bewahrte die Festung Kolberg 1806/07 vor dem Fall und der Einnahme durch die französischen Belagerer. Als gewählter Bürgerrepräsentant im Stadtrat von Kolberg und Chef der städtischen Kanalisation organisierte er das Löschen der von den Franzosen in Brand geschossenen Stadt effizient und leidenschaftlich. Persönlich stieg er auf die in Flammen stehenden Türme des Mariendoms und dämmte den Kirchenbrand ein. Dazu entriss er dem preußischen Kommandanten und Zauderer Ludwig Moritz von Lucadou, den er als potentiellen Verräter und Unglück für Kolberg einstufte, kurzerhand die Befehlsgewalt über die Stadt. Fortan war Nettelbeck ein Idol, galt als Muster eines Bürgers und Patrioten. Es drängt sich ein etwas jüngerer Vergleich mit dem späteren Bundeskanzler Helmut Schmidt auf, der als junger Hamburger Innensenator bei der Sturmflut im Jahr 1962 alle denkbaren bürokratischen, regulatorischen und sonstigen Hindernisse ignorierte und die Hansestadt vor noch größeren Folgen der Katastrophe bewahrte. Beide – Nettelbeck und Schmidt – gelten in der Erinnerung der Bürger ihrer Stadt als Retter, Fanale und manchmal sogar als Helden.  ++ (bg/mgn/23.01.16 – 023)

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Behörden basteln willkürlich an persönlicher Identität – Schätzungsweise eine Million Deutsche bislang betroffen

Leipzig, 17. Dezember 2015 (ADN). „Seit einigen Jahren passiert es in Deutschland immer wieder, dass Behörden von dem festgelegten Rufnamen nichts mehr wissen wollen und willkürlich einen anderen Vornamen zum Rufnamen erheben, selbst Jahrzehnte nach der Geburt.“ Wie in einem Rundfunkbeitrag des Senders MDR INFO am Donnerstagmorgen weiter mitgeteilt wird, betrifft das insbesondere Personen mit mehreren Vornamen, deren eigentlicher Rufname in bundesdeutschen Personalausweisen und Reisepässen bis ins Jahr 2009 unterstrichen wurde. Seit 2010 wird das nicht mehr getan und die Verwaltungen ordnen ihrerseits nach Gutdünken zwangsweise ohne Wissen und Einverständnis den derart Geschädigten einen Rufnamen zu.  Das bedeutet eine schwere Verletzung der persönlichen Identität von Menschen.

Auf diese Weise wurden inzwischen nach Auskunft des Leipziger Verwaltungsrechtlers Prof. Jens Wuttke vorsichtig geschätzt eine Million Menschen erfasst.  Noch zigfach höher dürfte die Falschzustellung von Behördenpost ausfallen. Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, Urteile, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden auf Namen und Menschen ausgestellt, die es gar nicht betrifft und dieses generelle staatsbürgerschaftliche Manko ausbaden müssen. Sie kommen in Teufels Küche und das auf Dauer. Das Fegefeuer des administrativen Chaos auf dem Terrain der Bundesrepublik Deutschland umfasst also nicht nur die Hundertausenden derzeit nach Deutschland strömenden Flüchtlinge, die entweder gar nicht oder nicht korrekt registiriert worden sind, sondern seit Jahrzehnten und tiefgreifend die einheimische deutsche Bevölkerung. Tausenden aufmerksamen Deutschen waren diese und weitere fundamentalen Widersprüche längst aufgefallen und Anlass, sich intensiv mit der juristischen Materie auseinanderzusetzen. Sie haben daraus die Konsquenz als mündige Bürger gezogen und Personenstandserklärungen abgegeben, in denen ihre juristische Basisposition als natürliche Person definiert und geklärt ist.

Nach Angaben von MDR INFO gehört zu den von diesen grundlegenden Missständen in ihren Grundrechten Verletzten sogar der zuständige Bundesinnenminister selbst. Er heißt nämlich Karl Ernst Thomas de Maiziere – verfügt also über drei, in bemerkenswerter Reihenfolge angeordnete Vornamen. Sein Pressesprecher Tobias Plate erklärt gegenüber dem Hörfunksender den substanstiellen Mangel mit einem Urteil aus dem Jahr 1959. Demnach müsse jeder Deutsche auch im Alter das Recht haben, sich aus seinen vielen Vornamen einen Rufnamen auszusuchen: „Wenn nach wie vor der Rufname in Personaldokumenten unterstrichen wäre, dann würde das zu einer Verfestigung dieses Rufnamens führen. Und das bedeutet: Es kann keine Unterstreichung geben, sonst schränkt man diese Möglichkeit zur Wahl des Rufnamens ein.“ Dieser Definition und der Praxis seiner Administration folgend müsste sich der Bundesinnenminister wohl eher Karl de Maiziere nennen.

Den seltsamen Klärungsversuchen aus dem Bundesinnenminsterium setzt Wuttke einleuchtend und eindeutig bei MDR INFO entgegen: „Dadurch werden Bürger, deren Rufname nicht der erste ist, gezwungen, einen Vornamen zu gebrauchen, der meist nie dazu bestimmt war und mit dem sie sich weder selbst identifizieren noch von ihrem Umfeld identifiziert werden.“  Auf der Homepage von Professor Wuttke wird überzeugend juristisch dargelegt, warum dieses Vorgehen grob grundgesetzwidrig ist: „Die hierfür ursächliche aktuelle Verwaltungspraxis verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz (GG) und stellt insbesondere eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 GG iVm Artikel 1 Absatz 1 GG, des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 GG sowie des Elternrechts nach Artikel 6 Absatz 2 GG  dar“.  ++ (vw/mgn/17.12.15 – 342)

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