Das Freiheits-Zeitalter endet

Fürstenwalde, 18. August 2021 (ADN). „Jeder, der es sehen will, erkennt, dass das Zeitalter der Freiheit hierzulande zu Ende geht“. Zu dieser Erkenntnis kommt der Herausgeber des brandenburgischen Periodikums „Kümmels Anzeiger“, Michael Hauke, in der am Mittwoch erschienenen neuesten Ausgabe angesichts der zurückliegenden und aktuellen Ereignisse um die Corona-Pandemie herum. Mit den täglich wiederholten Fake-News von den überlasteten Intensivstationen sei ein sieben Monate langer Lockdown begründet worden. In Wahrheit sei ein Allzeittief bei der Belegung von Intensivbetten zu verzeichnen gewesen. Die Mär von einem überlasteten Gesundheitssystem sei in Endlosschleife verbreitet worden. Wer die tatsächlichen Zahlen publiziere, werde als Verschwörungstheoretiker abqualifiziert . „Das zieht sich durch die letzten anderthalb Jahre wie ein roter Faden. Weil ich der täglichen Panikmache die offiziellen Zahlen entgegengesetzt habe, habe ich mir viel Ärger und Unverständnis eingehandelt“, so Hauke. Die Daten belegten zwar das Vorhandensein einer Krankheit, gäben aber nicht im Ansatz her, dass es sich um eine Pandemie handelt.

Als noch viel bedenklicher und besorgniserregender beurteilt Hauke die Zukunftsaussichten. Auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung hätten sich bis vor Kurzem erstaunliche Antworten finden lassen. Inzwischen seien diese Dokumente aus dem Netz verschwunden. Der Medienmanager schreibt dazu: „Von der Post-Voting-Society und der Post-Ownership-Society ist dort als Vision die Rede. Das deckt sich mit der Agenda 2030 des Weltwirtschaftsforums, die besagt, dass in wenigen Jahren keiner mehr etwas besitzen wird. Das ist dann die Gesellschaft, die Eigentum überwunden haben wird (Post-Ownership-Society). Gleichzeitig sollen wir eine Gesellschaft werden, die Wahlen, Abstimmungen und Mehrheitsfindungen überwindet (Post-Voting-Society).“ Es handle sich nicht um fixe Ideen seinerseits, sondern um die der Entscheider und Machthaber dieses Landes. Bis vor Kurzem sei das noch auf den Webseiten der Bundesregierung nachlesbar gewesen. ++ (fr/mgn/18.08.21 – 222)

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Agrarministerium befürchtet „Mitregieren“ Dritter

Bonn/Berlin, 4. Februar 2021 (ADN). Deutschlands höchste Agrarbehörde befürchtet das „Mitregieren“ Dritter. Mit diesem Argument hat das von Julia Klöckner geleitete Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein vor mehr als einem Jahr von der Organisation Foodwatch vorgebrachtes Verlangen nach mehr Transparenz bezüglich der Lobbyarbeit der Bundesministerin abgelehnt. Gegen diese negative Reaktion klagt nunmehr die Antragstellerin, deren Nachfrage sich auf das Informationsfreiheitsgestz (IFG) beruft und über das Portal „FragdenStaat“ erfolgte.

„Das Bekanntwerden der Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Mitglieder der Hausleitung des BMEL haben, da nicht auszuschließen ist, dass hieraus entsprechende Bewegungsprofile der Mitglieder der Hausleitung abgeleitet werden“, heißt es in einer höchst merkwürdigen Erwiderung des Ministeriums gegenüber Foodwatch. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung beinhalte einen „nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung, der insbesondere die Willensbildung der Regierung schützt.“ ++ (ln/mgn/04.02.21 – 035)

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Bundesregierung im Corona-Blindflug

Freiburg im Breisgau/Köln, 14. November 2020 (ADN). Die Bundesregierung befindet sich im Corona-Blindflug. Z diesem Schluss kommen am Sonnabend der Moderator der morgendlichen Informationssendung im Deutschlandfunk, Jürgen Zurheide, und Prof. Gerd Antes vom Universitätsklinikum Freiburg im Breisgau. Der Medzinstatistiker und Biometriker kritisiert, dass die staatliche Führung nicht tatsächlich erforderlichen die Daten gesammelt hat und auch jetzt noch nicht erhebt, die zur realistischen Beuteilung der gesundheitlichen Lage in Deutschland notwendig gewesen wären. Das Vorgehen der Regierenden gleiche der Holzhammer-Methode. Antes gilt als einer der Wegbereiter der evidenzbasierten Medizin in Deutschland.

Eingangs des Interviews versicherten sich die beiden Gesprächspartner gegenseitig und ausdrücklich, nicht zu den Corona-Leugnern zu gehören. ++ (mz/mgn/14.11.20 – 346)

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Streit um und mit Merkels Afrika-Beauftragten

Berlin,15. Februar 2019 (ADN). Der Streit um und mit dem Afrika-Beauftragten der Bundesregierung verhärtet und verschärft sich. Das geht aus einem Bericht der Zeitung „neues deutschland“ (nd) vom Freitag hervor. Kritiker hatten Äusserungen von  Günter Nooke im Oktober vergangenen Jahres als kolonialrevisionistisch bezeichnet. Dafür forderten sie seine Entlassung. ++ (er/mgn/15.02.19 – 046)

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Ostdeutschlands oberste Gerichte haben sämtlichst West-Präsidenten

Hannover, 23. Januar 2019 (ADN). Die Präsidenten der obersten Gerichte in Ostdeutschland sind samt und sonders westdeutscher Herkunft. Das geht aus einer Auswertung des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) hervor, über die dessen ihm angeschlossene Medien am Mittwoch berichten. Es handele sich dabei um die 25 Chefsessel der Oberlandesgerichte, der Oberverwaltungsgerichte, der Landesarbeits- und Landessozialgerichte sowie der Finanzgerichte. Diese absolute westdeutsche Dominanz über die ostdeutsche Justiz in einem Zeitraum von fast 30 Jahre und die fehlende Präsenz ostdeutscher Juristen in diesen Führungsebenen ist nach Meinung des Soziologen Raj Kollmorgen  von der Hochschule Zittau-Görlitz  sachlich nicht mehr zu rechtfertigen. „Das ist eine wichtige Botschaft und ein Befund, den man erst einmal verdauen muss“, sagte er gegenüber dem RND. Zwar sei der Anteil der Ostdeutschen unter den Richtern Ostdeutschlands nach 1989 mit 13 Prozent immer gering gewesen. So seien im Zuge der Wiedervereinigung viele West-Juristen in den Osten gekommen,  während ostdeutsche Juristen nicht ausreichend qualifiziert gewesen seien oder erst mit dem Studium begonnen hätten. Ein weiterer Grund für die Dispropoportion in der Judikative liege in den hochgradig formalisierten Laufbahnverfahren. In der Regel dauert es 15 Jahre bis man oben ist.

Raj Kollmorgen arbeitet mit anderen Forschern an einer von der Bundesregierung geförderten Studie über die Eliten Ostdeutschlands. Die fehlende Repräsentanz Ostdeutscher in den Führungsetagen wird zunehmend kontrovers diskutiert. Nach Angaben des Politikwissenschaftlers Lars Vogel beträgt der Anteil der Ostdeutschen in Leitungspositionen sechs bis acht Prozent bei einem Gesamtanteil an der Bevölkerung von 17 Prozent. ++ (ju/mgn/23.01.19 – 023)

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Ex-Cum für Friedrich Merz folgenlos

Köln, 21. November 2018 (ADN). Die zweifelhaften Ex-cum-Geschäfte des Finanzriesen  Blackrock bleiben für den Kandidaten auf den CDU-Parteivorsitz Friedrich Merz folgenlos. Das prognostiziert der Wirtschafts- und Finanzexperte Prof. Max Otte in der jüngsten Ausgabe seines Newsletters „Der Privatinvestor“. Da Merz erst fünf Jahre nach dem Jahr 2011 für das USA-Unternehmen tätig wurde, treffe ihn nicht die Verantwortung für die rechtswidrigen Blackrock-Geschäfte in den Jahren 2007 bis 2011. Im Übrigen habe die Bundesregierung die Praxis erst im Jahr 2012 untersagt, obwohl die Regulierungsbehörden bereits 2010 auf die Illegitimität der Geschäfte hingewiesen hatten. ++ (21.11.18 – 305)

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Verweigerte Antworten zum UN-Migrationspakt

Berlin, 12. November 2018 (ADN). Der UN-Migrationspakt beweist erneut, mit welchen arglistigen Methoden Bürger und demokratische Insitutionen von den Mächtigen hinters Licht geführt werden. Die Zeitung „Der Tagesspiegel“ beschreibt es am Montag anhand seiner jüngsten Kommunikation mit den Regierungsstellen. Es sei darauf zu schließen, dass  die Bundesregierung die von ihr eingegangenen Kompromisse beim umstrittenen UN-Migrationspakt nicht offenlegen. Auch zu ihren ursprünglichen Verhandlungspositionen habe sie Auskünfte verweigert. Das Auswärtige Amt habe zum Zustandekommen der im finalen Entwurf  des Abkommens enthaltenen Aussagen lediglich mitgeteilt: „Zahlreiche Elemente, die im deutschen Interesse sind, konnten dabei umgesetzt werden, dafür gab es an anderer Stelle Zugeständnisse.“ Um welche Elemente und um welche Zugeständnisse es sich konkret handelt, soll jedoch nicht öffentlich werden. Nähere Informationen dazu gegenüber Medienvertretern gebe es ausschließlich vertraulich und nur „im Hintergrund“. Gründe seien nicht genannt worden. 

Aufgrund dessen sieht sich „Der Tagesspiegel“ zu einer öffenentlichen Berichterstattung außerstande und macht darauf aufmerksam, dass das Außenministerium bei Antworten auf Presse-Anfragen regelmäßig auf diese Praxis verweist. Die Anfrage der Zeitung  hat sich auf eine Formulierung in der abschließenden Textfassung bezogen, in der es heißt: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt.“ In der Ursprungsfassung war das in abgeschwächter Form abgefasst worden, indem nur der Konjunktiv – „darstellen kann“ – verwendet wurde. Der „Global Compact for Migration“ soll bei einer Konferenz am 10. und 11. Dezember in Marokko offiziell angenommen werden. Kritiker warnen davor, dass damit ein „Menschenrecht auf Migration“ festgeschrieben wird.   ++ (mi/mgn/12.11.18 – 296)

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Deutschlands soziale Wohnbauförderung dem Zufall ausgeliefert – Kommunen alleingelassen

Berlin, 8. Oktober 2018 (ADN). In der laufenden Legislaturperiode stehen mehr als fünf Milliarden Euro Bundesmittel für die soziale Wohnbauförderung zur Verfügung. Allerdings wird diese Summe in Deutschland nicht effizient und bedarfsgerecht verteilt. Hauptursache ist eine fehlende oder lückenhafte Daten- und Bedarfserhebung. Zu diesem Besorgnis erregenden Ergebnis kommt das in Berlin ansässige Moses Mendelsohn Institut (MMI), das am Montag in einer Pressemitteilung über Einzelheiten seiner Untersuchungen berichtet. Grundlage der Analyse waren die Antworten auf einen Fragenkatalog, der 696 deutschen Städten und Gemeinden mit jeweils mindestens 20.000 Einwohnern zugesandt worden war. Die Fragen bezogen sich u. a. auf den aktuellen Wohnungsbestand, die Planung und den Bau neuer Wohnungen sowie auf den künftigen Bedarf – verteilt auf die verschiedenen Wohnungsgrößen. Ermittelt wurde desweiteren, wie viele Wohnungen bis zum Jahr 2020 aus der Preis- und Belegungsbindung fallen.

Ausgewertet werden konnten die Angaben von 387 Kommunen. Zum Resultat äußerte sich der Direktor des Moses Mendelssohn Instituts, Dr. Stefan Brauckmann, mit sehr bedenkenswerten Worten: „Die Antworten zeigten, dass in Deutschland die Gelder für gefördertes Wohnen eher nach dem Zufallsprinzip verteilt werden. Es gibt keine einheitlichen Kriterien für die Förderung, noch nicht mal eine einheitliche Zählweise. Viele Städte und Gemeinden haben sogar Probleme ihren Bedarf plausibel darzustellen und die in ihrer Kommune benötigten Wohnungsgrößen zu nennen.“ Aus diesem Grund sei ein effizienter Einsatz der Milliarden-Förderung gar nicht möglich. Das werde sich kurzfristig auch nicht durch weiter steigende Zuwendungen seitens der Bundesländer und Kommunen ändern, die geplant oder aufgrund der politischen Diskussionen  zu erwarten sind. Der effiziente Einsatz der finanziellen Mittel müsse aber ein zentrales Kriterium sein. Denn trotz der deutlich gewachsenen Zuwendungen seien die für diesen Zweck bereitgestellten Beträge in Relation zum vielerorts riesigen Bedarf an preisgünstigen und passenden Wohnungen begrenzt. Beispielsweise habe gegenwärtig in den Großstädten bis zur Hälfte der Haushalte Anspruch auf staatliche Unterstützung, während der Bestand der geförderten Wohnungen in den vergangenen Jahren beträchtlich gesunken ist – bundesweit um mindestens eine Million Wohnungen seit 2003.

Das Institut weist in diesem Zusammenhang auf die „Wohnraumoffensive“ hin, die von der Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung angekündigt worden war. Danach sollen in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Mietwohnungen und Eigenheime entstehen. Damit dieses ehrgeizige Vorhaben nicht zur „Luftnummer“ wird, bedarf es in den Städten und Gemeinden – vor allem wegen des Respekts vor ihrer kommunalen Selbstverwaltung – einer derzeit kaum vorstellbaren administrativen Ertüchtigung. Als Gründe dafür nannte Brauckmann unterschiedliche Definitionen, unklare Zuständigkeitsregelungen und den viel zu geringen Personalbestand. „In diesem System werden die Kommunen quasi alleine gelassen“, schlussfolgert der Direktor des Moses Mendelssohn Instituts. Um die Situation zum Besseren zu wenden, seien in erster Linie konkrete Erfassungs- und Auswertungs-Vorgaben für eine einheitliche Datenbasis, mehr Personal und dessen laufende Fortbildung erforderlich. ++ (ba/mgn/09.10.18 – 261)

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Gefangene berechtigt zu Eintritt in Rentenversicherung

Berlin, 19. Juni 2018 (ADN). Die Justizministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass Gefangene in das Rentenversicherungssystem aufgenommen werden können. Über Hintergründe des lange Zeit umstriittenen Vorhabens berichtet am Dienstag in der Berliner Tageszeitung „junge Welt“ Martin Singe, Referent beim „Komitee für Grundrechte unsd Demokratie“ in einem Interview. Das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes, das Sozialstaats- und das Resozialisierungsgebot erforderten, dass die Arbeit der Gefangenen fair entlohnt wird und Sozialabgaben wie außerhalb der Mauern gezahlt werden. Nunmehr seien die Länder und die Betriebe gefordert, die in den Strafanstalten zu Billiglöhnen arbeiten lassen. Es dürfe nicht sein, dass sich Gefängnisse als Billglohnanbieter bei der Industrie anbiedern. Seine Gremium verlange als Bezugsgröße zur Rentenversicherungsberechnung 70 Prozent des Mindestlohns.

Zum weiteren Fortgang des Verfahrens sagte Singe, dass die Bundesregierung das Sozialgesetzbuch entsprechend ändern muss. Bereits in den Jahren 1979 und 1981 habe es unter Bundeskanzler Helmut Schmidt solche Versuche gegeben. Sie scheiterten an der Verweigerungshaltung der Bundesländer. Zur Finanzierung  gehe nicht um Unsummen. Wenn die kostenträchtigen Ersatzfreiheitsstrafen abgeschafft würden, könnte mit dem so Eingesparten die Rente für Gefangene finanziert werden. ++ (ju/mgn/19.06.18 – 151)

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GroKo ist Notgemeinschaft – Merkel Urheberin des Asyl-Chaos

Frankfurt am Main, 6. Juni 2018 (ADN). „Die GroKo ist eine Notgemeinschaft, ein Rettungsboot für Ertrinkende, denen das Wasser schon bis zum Hals steht“. Dieses Urteil fällt Roland Tichy in seinem Nachrichten- und Meinungsportal tichyseinblick.de am Mittwoch. Niemand habe sie wirklich gewollt. Dass es so schlimm kommt, hätten nicht einmal ihre schlimmsten Kritiker erwartet. Der Bremer BAMF-Skandal sei ja eigentlich eine Bagatelle des Kabinetts Merkel IV. 1.800 Fake-Asylbescheide seien eine Art Klacks angesichts von 1,8 Millionen Aufenthaltsberechtigungen, Unterstützungsempfängern und künftigen Rentenempfängern, die – genau betrachtet – alle keine Asylberechtigten sind und doch alle Vorteile des deutschen Sozialsystems ab Grenzübertritt kassieren.

Aber in der Bremer Nuss-Schale entfaltet sich, so Tichy, das ganze Chaos und zeigt sich das Versagen von Merkels Migrationspolitik. BAMF-Führung, Innenministerium und die gesamte Regierung kannten das Ausmaß des Asyl-Chaos bereits, als sie die Bürger noch mit Durchhalteparolen für dumm verkauften. Inmitten von Kriegsflüchtlingen seien Islamisten und potentielle Terroristen einfach durchgewunken worden. Diesem Urteil des ehemaligen Berliner Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky schließt sich Tichy an. Nicht das BAMF sei der Skandal, sondern Merkel.

Die Warnung vor einreisenden Terroristen sei Folklore. wer sie äußere, gelte als Nazi. Bis heute verträten die Merkelianer in den Medien die Auffassung, Terroristen, Mörder und Vergewaltiger müssten nur lange genug „lieb behandelt“ werden, dann sind sie endlich integriert und geben ihre schlechten Sitten auf. ++ (br/mgn/06.06.18 – 138)

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