Berlin, 17. Juni 2019 (ADN). Der 17. Juni war von 1954 bis 1990 in der Bundesrepublik Deutschland Nationalfeiertag. Vorher gab es keinen. Dass er vor 65 Jahren als gesetzlicher Feiertag eingeführt wurde, haben die Westdeutschen den DDR-Bürgern zu verdanken. Den arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag haben also die BRD-Bewohner von ihren ostdeutschen Brüdern und Schwestern geschenkt bekommen, weil die für bessere Löhne und gegen Normerhöhungen auf die Barrikaden gegangen sind. Gegenleistungen westlicherseits gab es nur insofern und im negativen Sinne, als dass die bundesdeutsche Regierung die DDR und ihre Bevölkerung mit Handels- und Liefersperren bedacht hat. Der ostdeutsche Staat wurde auf die sogenannte Comecon-Verbotsliste gesetzt. Das sollte zu dessen Niedergang beitragen. Als es letztlich 1990 auch klappte, wurde flugs der im Jahr 1963 vom Bundespräsidenten zum „Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes“ erklärte gesetzliche Feiertag wieder aus dem Staatskalender gestrichen. Helmut Kohl persönlich sorgte dafür, dass aus polit-technischen Gründen noch schnell Ersatz gefunden wurde. Das Substrat musste im Eiltempo beschafft werden, damit die Ostdeutschen keine Gelegenheit mehr hatten, am 7. Oktober 1990 den 40. „Tag der Republik“ zu feiern. Deutschlands Nationalfeiertag ist also ein politisches Chamäleon – frei, je nach Lage der Macht und deren politischer Färbung wandelbar. ++ (fr/mgn/17.06.19 – 171)
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