Deutschlands Nationalfeiertag ein Chamäleon

Berlin, 17. Juni 2019 (ADN). Der 17. Juni war von 1954 bis 1990 in der Bundesrepublik Deutschland Nationalfeiertag. Vorher gab es keinen. Dass er vor 65 Jahren als gesetzlicher Feiertag eingeführt wurde, haben die Westdeutschen den DDR-Bürgern zu verdanken. Den arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag haben also die BRD-Bewohner von ihren  ostdeutschen Brüdern und Schwestern geschenkt bekommen, weil die für bessere Löhne und gegen Normerhöhungen auf die Barrikaden gegangen sind. Gegenleistungen westlicherseits gab es nur insofern und im negativen Sinne, als dass die bundesdeutsche Regierung die DDR und ihre Bevölkerung mit Handels- und Liefersperren bedacht hat. Der ostdeutsche Staat wurde auf die sogenannte Comecon-Verbotsliste gesetzt. Das sollte zu dessen Niedergang beitragen. Als es letztlich 1990 auch klappte, wurde flugs der im Jahr 1963 vom Bundespräsidenten zum „Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes“ erklärte gesetzliche Feiertag wieder aus dem Staatskalender gestrichen. Helmut Kohl persönlich sorgte dafür, dass aus polit-technischen Gründen noch schnell Ersatz gefunden wurde. Das Substrat musste im Eiltempo beschafft werden, damit die Ostdeutschen keine Gelegenheit mehr hatten, am 7. Oktober 1990 den 40. „Tag der Republik“ zu feiern. Deutschlands Nationalfeiertag ist also ein politisches Chamäleon – frei, je nach Lage der Macht und deren politischer Färbung wandelbar. ++ (fr/mgn/17.06.19 – 171)

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Streit um Wiedergutmachung gegenüber Griechenland geht weiter

Athen/Berlin, 13. Oktober 2017 (ADN). Der jüngste Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Griechenland ist gerade Vergangenheit und erneut tauchte eine explosive Altlast zum zigsten Mal an die publizistische Oberfläche. Sie resultiert aus der Besetzung Griechenlands durch die deutsche Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges und hat verschiedene Facetten und Namen. Der Versuch sie zu umreißen, zu sortieren und einzuordnen, gelang im Deutschlandfunk dem Vorsitzenden der Deutsch-Griechischen Parlamentariergruppe, Gregor Gysi, einigermaßen. Dennoch wird die Angelegenheit um Wiedergutmachung, Entschädigung und Reparationen gegenüber den Griechen in Windeseile im Reich der politischen Vergessenheit versinken. Das geschieht seit rund sieben Jahrzehnten. Zu Recht stellt Gysi fest, dass zu wenige darüber etwas wissen. Das gelte für die einzelnen Ereignisse, Versäumnisse und völkerrechtlichen Vertragsmängel. Die Bundesrepubik Deutschland schweigt sich darüber aus und lehnt regelmäßig die griechischen Zahlungsforderungen zurück unter dem Vorwand, alles sei beglichen. Dass dem nicht so ist, bestätigt Gysi und fordert vertrauliche bilaterale Gespräche. Da sei wichtig, das einzubeziehen, was beim Zustandekommen des Londoner Schuldenabkommens 1953 festgestellt, erörtert und vereinbart worden ist. Damals wurde fixiert, das Problem bis zum Abschluss eines „endgültigen Friedensvertrages“ zu verschieben. Dieser Zeitpunkt wäre 1990 gekommen, als der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ in Moskau abgeschlossen wurde. Da zogen die Deutschen erneut den Kopf aus der Schlinge. Die Kohl-Genscher-Regierung vermied bewusst die Verwendung des Begriffs „Friedensvertrag“ und behauptet seitdem, dass in dem Moskauer Vertrag Reparationen überhaupt keine Rolle spielten.  Hans-Dietrich Genscher  bezeichnete das als „stillschweigendes Einverständnis der Vier“. In seinen Memoiren schreibt er: „Damit waren uns auch die Sorgen vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.“

Die Auffassung von Gregor Gysi teilt der Historiker Hagen Fleischer von der Universität Athen, ein ausgewiesener Kenner der Materie. Der Dialog müsse zunächst auf eine Zwangsanleihe konzentriert werden, den die deutschen Besatzer der griechischen Nationalbank abgepresst hatten. Sie belief sich auf einen damaligen Wert von 476 Millionen Reichsmark. Dass dieser Kredit zurückzuzahlen ist, hätten sogar die Nazis eingestanden. Sie haben nämlich erste Tilgungsraten an die griechische Nationalbank noch zu Besatzungszeiten geleistet. ++ (gr/mgn/13.10.18 – 266)

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Ex-Bundesverfassungsrichter Di Fabio vergleicht mit Weimarer Republik

Düsseldorf, 25. November 2017 (ADN). „Im Scheitern von Jamaika liegt eine neue Chance, die längst eingetretene  Spaltung des Landes mit den Mitteln der Demokratie zu heilen.“ Zu dieser Einschätzung kommt der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio in der Wochenendausgabe des „Handelsblatts“. Aufgrund der völlig neuen Parteienkonstellation und der Verhaltenspraxis der Parteien stellten sich plötzlich Verfassungsfragen, die gar nicht vertraut sind. Müsse eigentlich ein neuer Bundestag einen Kanzler wählen, oder könne er theoretisch auch vier Jahre lang mit einer geschäftsführenden Regierung iregendwie über die Runden kommen. Manchen Demokratietheoretikern trete sogar ein Funkeln in die Augen bei der Vorstellung, wie alle Aufmerksamkeit sich schlagartig auf das Parlament richten würde. Jedoch wäre eine solche Revitalisierung der parlamentarischen Debatte erkauft mit dem Verlust an Berechenbarkeit und Autorität der Regierung.

Di Fabio vergleicht mit der Lage während der Weimarer Republik: „Nach dem Scheitern der Sondierung liegt der Ball jetzt beim Bundespräsidenten. Das Grundgesetz hat dieses Amt im Verhältnis zu Weimar eigentlich auf das Repräsentative zurechtgestutzt. Anderes gilt nur, wenn es an einer stabilen Parlamentsmehrheit für die Regierung fehlt.  Dann gerät der Präsident in eine politische Reserveposition. Eine der verheerenden Krankheiten Weimars war, dass seit 1930 mit der Regierung Brüning der Reichskanzler ohne Kanzlermehrheit im Parlament war und deshalb abhängig wurde von den Eingebungen des Reichspräsidenten, der mit Notverordnungsrecht und Reichstagsauflösung drohen und agieren konnte.“ Der Bundespräsident könne nicht wie einst Hindenburg zum Schaden des Parlamentarismus regieren. Aber er könne jetzt dem Bundestag einen Vorschlag zur Wahl des Kanzlers machen. Sei das Angela Merkel, käme Artikel 63 Abs. 4 des Grundgesetzes in Betracht. Wenn er ernenne sie zur „Minderheitskanzlerin“ ernennt, befinde sie sich wieder regulär im Amt und nicht mehr geschäftsführend. Auch die Auflösung des Bundestages wäre eine Möglichkeit. Aber auch Martin Schulz könne von Steinmeier als Bundeskanzler vorgeschlagen werden und dies letztlich mit einfacher Mehrheit auch tatsächlich werden. ++ (vf/mgn/25.11.17 – 330)

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Verhandlungen zum kolonialen Erbe Deutschlands verkorkst

Windhuk/Berlin, 19. Juli 2017 (ADN). Die seit dem Jahr 2015 laufenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über die kolonialen Hinterlassenschaften der Deutschen auf dem heutigen Territorium des afrikanischen Landes sind in einer Sackgasse gelandet. Über Einzelheiten berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Mittwochausgabe ausführlich auf einer ganzen Seite. Die deutsche Politik verweigere die Anerkennung und Leistung von Reparationen als erste Vorbedingung, die von Namibia gestellt wurde. Die bisher nicht an den Gesprächen beteiligten Stämme der Herero und Nama, an denen die deutschen Kolonialisten den ersten Völkermord des vergangenen Jahrhunderts anrichteten, fordern direkte Mitsprache. Das unterstützen nun zur Überraschung der deutschen Seite sogar die USA und die UNO. Ein Bezirksgericht in New York hat im Januar dieses Jahres einer Klage gegen die deutsche Regierung stattgegeben, in der sich die Kläger auf eine im Jahr 2007 geschlossene UNO-Konvention für die Rechte indigener Völker stützen und nach der die betroffenen Volksgruppen direkt an den Gesprächen beteiligt werden müssen.

Der Hamburger Afrika-Historiker Jürgen Zimmerer hält die Zwischenbilanz des stockenden Dialogs für ein Desaster. Die Verhandlungen seien nahezu gescheitert, weil die deutsche Seite große Fehler gemacht hat. Die NZZ zitiert den Wissenschaftler von der Universität Hamburg: „Wir haben keine Anerkennung durch das deutsche Parlament, keine Entschuldigung durch den Bundespräsidenten  und dazu noch eine Klage der Herero gegen Deutschland. Und nun droht die namibische Regierung, ebenfalls auf Wiedergutmachung zu klagen.“

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen ist nach Ansicht der NZZ momentan die interessanteste Frage, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht. Inzwischen sei die Klage vorerst gescheitert, weil sie der deutschen Regierung nicht zugestellt werden kann. Der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt berufe sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit verklagt werden dürfen. Der Anwalt der Kläger versuche nun, die Klage über Diplomaten dem Auswärtigen Amt in Berlin zukommen zu lassen. Das New Yorker Gericht, das im März den Entschädigungsprozess eröffnete, hat für den kommenden Freitag eine neue Anhörung angesetzt. ++ (vk/mgn/19.07.17 – 201)

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Wolfgang Herles: Bundespräsidenten-Wahl ein Konglomerat von Selbstbetrug, Kungelei und Täuschung

Frankfurt am Main, 11. Februar 2017 (ADN). Nach Ansicht des Publizisten, Schriftstellers und Ex-ZDF-Chefjournalisten Wolfgang Herles ist die unmittelbar bevorstehende Wahl des Bundespräsidenten eine Mischung aus Selbstbetrug, Kungelei und Täuschung. Er beschreibt das Konglomerat am Sonnabend in einem aus sechs Kapiteln bestehenden Beitrag in dem Nachrichtenportal tichyseinblick.de näher. „Wahlkampfzeiten sind Zeiten des Selbstbetrugs. Der Bürger hat die Wahl zwischen betrogenen Betrügern. Den Parteien misstraut er noch weniger als ihren Spitzenkandidaten. Das ist ein natürlicher Reflex. Im Zweifel für Menschen. Aber genau damit beginnt das große Täuschen.“

Die erste Wahl des Jahres, die an diesem Sonntag stattfindet, sei blöderweise gar keine echte Wahl. Die Vorsitzende der größten Partei sei nicht einmal in der Lage gewesen, einen eigenen Kandidaten zu präsentieren. „Das Ergebnis steht schon vorher fest. Na und, ist ja bloß der Bundespräsident. Falsch ! Denn der Bundespräsident ist der einzige Politiker, der unabhängig ist von dem Willen der Parteien. Und ausgerechnet der wird von ein paar Parteivorsitzenden ausgekungelt; die Bundesversammlung, eine Art Kongress der Bundespolitiker, kuscht. Ein paar Promiwahlmänner_innen als Wahlmarionett_innen machen dieses Ritual nicht besser. Allein die Bürger sollten entscheiden, wer ins Schloss Bellevue zieht. Damit jeder Präsident so frei sein kann, den Parteien den Spiegel vorzuhalten.“

Nach Meinung von Herles gilt die Direktwahl des österreichischen Präsidenten den ehemaligen Volksparteien als abschreckendes Beispiel. Deren Kandidaten seien schon im ersten Wahlgang ausgeschieden. Jedoch habe die Direktwahl in Österreichs Gesellschaft für eine heilsame Generaldebatte über den Kurs des Landes ausgelöst. In Deutschland aber sei die sogenannte Wahl des Bundespräsidenten eine Farce. ++ (ip/mgn/11.02.17 – 040)

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Trauerspiel: BRD-Führungscrew ignoriert Jahrestag des Überfalls auf UdSSR

Berlin, 28. Juni 2016 (ADN). Mit der Führungscrew der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geht am Dienstag in der „Berliner Zeitung“ der Historiker Götz Aly hart ins Gericht. Das Gedenken der politischen Spitzen an einen beispiellosen Vernichtungskrieg gegen die damalige Sowjetunion, der vor 75 Jahren von den Deutschen ausgelöst wurde und in dem die Deutschen 27 Millionen Menschen umbrachten, sei in einem Last-Minute-Erinnerungsstündchen des Bundestages „im mäßig besetzten Saal, lieblos auf das Allernötigste beschränkt“ worden. „Weder die Bundeskanzlerin noch der Bundespräsident fanden sich zu Worten oder einer Kranzniederlegung bereit. Sie vermieden eine Geste, mit der im Fernsehen einst sowjetische Staaten – sei es Weißrussland, Armenien oder Russland – hätte gezeigt werden können, dass die Deutschen, vertreten von ihren Repräsentanten, zu ihrer geschichtlichen Verantwortung stehen und der Opfer dieses Krieges gedenken.“ schreibt Aly. Er empfinde das als diplomatischen Fehler, vor allem aber als menschliche Rohheit. 

Der Historiker registriert bemerkenswert bedenkliche Kleinigkeiten aus dem Dunstkreis des Bundespräsidialamtes. Auf Staatsbesuch bei einstigen Kriegsverbündeten der Nazis in Rumänien habe der Bundespräsident eine dürre Pressemitteilung aus Bukarest beigesteuert. Neben den üblichen Formulierungen wie die von den Verbrechen „Hitlers und seiner Schergen“ sei dann eine ungewöhnliche Passage gefolgt: „unterstützt von zahllosen Deutschen“. Hinsichtlich dieser Wortwahl ermuntert der Historiker den ersten Repräsentanten zu weiteren, allerdings unbequemeren Gedankengängen: „Wie wäre es, wenn Joachim Gauck einmal von seinen Eltern spräche ? Seine Mutter war 1932 der NSDAP beigetreten, sein Vater 1934. ‚Von denen nimmt nie wieder jemand ein Stück Brot‘ – so urteilte Gauck nicht über ehemalige Nazis, sondern über SED-Mitglieder, denen man jedenfalls eines nicht zur Last legen kann: die Mitwirkung an Vernichtungskriegen, Massen- und Völkermorden. Im Übrigen verzichteten unsere Ersten und Zweiten Fernsehprogramme auf irgendeinen aufklärenden Beitrag zu diesem mörderischen Krieg.“ ++ (mi/mgn/28.06.16 – 173)

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Politik und Fußball spielen Doppelpass – personell, inhaltlich und medial

Köln, 27. Dezember 2015 (ADN). Der niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel zog es kürzlich vor, in Düsseldorf an einer Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-bundes (DFB) teilzunehmen, statt in Berlin über den Einsatz der Bundeswehr in syrien abzustimmen. Mit dieser Facette der bundesdeutschen Polit-Landschaft läutete der Deutschlandfunk am Sonntag eine sechsteilige Sendereihe über die enge Verzahnung des Fußballs mit den Machtapparaten ein. Grindel, der als neuer Fußballpräsident gehandelt wird und sich gegenwärtig konkreten Vorwürfen der Beeinflussung seitens des DFB auf die Politik ausgesetzt sieht, stehe in der Tradition konservativer Politiker an der DFB-Spitze. Gerhard Mayer-Vorfelder war Landesminister, Theo Zwanziger Regierungspräsident – beide in der CDU. Politik und Fußball spielen Doppelpass. Nicht nur personell und inhaltlich, sondern auch medial, stellt Autor Moritz Küpper fest. Dass solche zweifelhaften Kombinationen sogar höchste prokollarische Ordnungen durcheinander oder gar sprengen können, beweisen die gemeinsamen Besuche von Bundeskanzlern und Bundespräsidenten – zwei unabhängig voneinander agierende Verfassungsorgane – bei den Fußballweltmeisterschaften in Brasilien 2014 und in Japan 2002. Es wird auf andere fragwürdige Konsequenzen hingewiesen:  Als der Bremer Senat seine Pläne öffentlich machte, die Polizeimehrkosten bei Risikospielen künftig der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in Rechnung zu stellen, entzogen die Fußballkönige dem Stadtstaat Bremen ein wenige Monate später angesetztes Länderspiel und bekam dafür den Segen des Sportministers de Maiziere. Auch Privilegien wie die Gemeinnützigkeit der millionenschweren DFB-Steuerbefreiungen von Großereignissen oder der Anspruch, Immobilien für Projekte wie das neue DFB-Kompetenzzentrum in Frankfurt am Main oder das Dortmunder Fußballmuseum kostenfrei oder zu günstigen Konditionen zu bekommen, seien ein Ergebnis wohlwollender Öffentlichkeit.

Der Verdacht, Staatssport ganz eigener Art, eventuell nach dem allseits verteufelten DDR-Vorbild zu betreiben, ist angesichts solcher Verquickungen kaum von der Hand zu weisen. ++ (sp/mgn/27.12.15 – 352)

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