Mehr politisch motivierte Kriminalität registriert

Berlin, 27. Mai 2020 (ADN). Politisch motivierte Straftaten stellen eine besondere Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Ihre Erfassung, Analyse und wirksame polizeiliche Bekämpfung ist daher ein besonders wichtiges innenpolitisches Anliegen. Das wurde am Mittwoch in Berlin bei der Präsentation des jährlichen Berichts zur Kriminalität durch Bundesinnenminister Horst Seehofer mitgeteilt. Die politisch motivierte Kriminalität sei 2019 deutlich angestiegen. Ihre Fallzahl habe um 14 Prozent zugenommen und betrage 41.177. Taten. Sie reiche von Beleidigung und Körperverletzung bis zu Brandstiftung und Mord. Insgesamt verzeichnet die Kriminalstatistik des vergangenen Jahres 5,27 Millionen Straftaten.

Zur Erläuterung des Begriffs „politisch motivierte Kriminalität“ heißt es in einer Publikation des Bundesinnenministeriums: „Die Täter verfolgen mit den Taten politische Ziele beziehungsweise fühlen sich bei der Begehung durch eine Ideologie oder ein Gefühl angeblicher Überlegenheit gegenüber den Tatopfern gerechtfertigt. Sie entwickeln daher häufig kein Unrechtsbewusstsein.  Die Auswirkungen solcher Tatensind besonders schwerwiegend, da sie nicht nur unmittelbar die Tatopfer betreffen. Auch bei anderen Menschen können sie Angst hervorrufen, allein aufgrund ihrer politischen Einstellung, ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Identität zu Opfern von Straftaten zu werden. Dadurch sind die Grundrechte potenzieller Opfer und die politisch demokratische Grundordnung besonders gefährdet.  Um so wichtiger ist ein besonders entschlossenes und konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Die historische Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland reicht vom Linksterrorismus in den 70er und 80er Jahren über die fremdenfeindlichen Gewalttaten zu Beginn der90er Jahre bis hin zu den schrecklichen Taten des ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ (NSU) und den aktuellen islamischen  Terroranschlägen.“ ++ (kr/mgn/27.05.20 – 178)

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Empörung über Seehofer ebbt rasch ab

Berlin, 8. Juni 2019 (ADN). Die helle Empörung über die jüngsten Äußerungen des Bundesinnenministers Horst Seehofer ebbt schnell wieder ab. Die Welle der Emotionen war ohnehin recht schwach, wenn nicht sogar gespielt. Immerhin hatte Seehofer in seiner gewohnten Nonchalance öffentlich und ziemlich deutlich zugegeben, dass Gesetzestexte so kompliziert und wenig verständlich zu formulieren sind, damit sie ohne größere Debatten den Deutschen Bundestag passieren und dann der Justiz zur weiteren interpretation überlassen werden.

Offensichtlich funktioniert dieses Prinzip schon seit Jahren erfolgreich. Dies sich einzugestehen, wäre für die Bundestagsabgeordneten derart blamabel, dass ihre Tätigkeit im höchsten Entscheidungsgremium des Landes sich eigentlich von selbst erübrigt. Insofern empören sich nur die üblichen Verdächtigen wie Kevin Kühnert von der SPD und Annalena Baerbock von den Grünen, mit sehr flachen und wenig aussagekräftigen Worten. Das wäre dem Alt-Grünen Hans-Christian Ströbele, der am Sonnabend seinen 80. Geburtstag begeht und erstmals seit langem nicht mehr im Bundestag sitzt, nicht passiert. ++ (dt/mgn/08.06.19 – 157)

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Nicht jeder Zugereiste erkennt Recht und Ordnung der Bundesrepublik an

Hannover, 16. Mai 2017 (ADN).  „Vielen Bürgern macht die Einwanderung aus krisen- und kriegsgeschüttelten Regionen Sorge und Angst. Nicht erst seit der jüngsten Kriminalitätsstatistik des Bundesinnenministers dürfte jedem klar sein, dass nicht jeder Zugereiste Recht und Ordnung der Bundesrepublik anerkennt.“ Das erklärte der Präsident des SPD-Wirtschaftsforums und frühere Vorstandschef der TUI AG, Michael Frenzel, in einem Gastbeitrag des „Handelblattes“ am Dienstag. Das führe bei vielen im ersten Schritt zu Unwohlsein und Ungerechtigkeitsempfinden, im zweiten zu Misstrauen und Missgunst und drittens – zu allem Übel – auch noch zur Zustimmung gegenüber rechtsnationalen Populisten. Das Wahlergebnis in Nordrhein-Westfallen zeige das auf erschütternde Art und Weise.

Der SPD rät Frenzel, ein „Schulz 3,0“ zu entwickeln, wie die Bundesrepublik im Jahr 2030 aussehen wird und welche Weichen dafür jetzt gestellt werden müssen. Deutschlands „Stärken seien zu stärken“. Die SPD müsse zu der Selbsterkenntnis kommen, das die bisherige Taktik nicht aufgegangen ist. ++ (mi/mgn/16.05.17 – 137)

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Deutsche Volksparteien zu „professionellen Wähler-Organisationen“ geschrumpft

Berlin, 22. April 2016 (ADN). Die Krise der Volksparteien stand im Mittelpunkt der von Anne Will geleiteten ARD-Fernsehdiskussion am Sonntagabend. Die Furcht, österreichische Zustände der gesellschaftlichen Spaltung könnten Deutschland einer ähnlichen Zerreißprobe aussetzen, ließ sich nicht zerstreuen. Im Gegenteil, meinte der Europa-Korrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Dirk Schümer. Gerade der SPD werde der Wind noch stärker entgegen blasen. Frankreich beweise, dass klassische Unterstützer der Sozialisten – die Arbeiterschicht – jetzt fast ausschließlich den rechten Front National wählen.

Die Beschwichtiger der Gesprächsrunde, der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der Christlich-Sozialen Union (CSU) und Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte, wiegelten ab und verharmlosten die aus Österreich nach Deutschland überspringende Alarmstimmung. Nach Kortes Meinung verkörpert Austrias seit Jahrzehnten etablierte große Koalition ein „Sonderformat des Regierens“. Allerdings seien die deutschen Volksparteien eigentlich gar keine Parteien für das Volk mehr, sondern auf das Niveau „professionell organisierter Wähler-Organisationen“ zu reduzieren. ++ (me/mgn/22.05.16 – 136)

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Behörden basteln willkürlich an persönlicher Identität – Schätzungsweise eine Million Deutsche bislang betroffen

Leipzig, 17. Dezember 2015 (ADN). „Seit einigen Jahren passiert es in Deutschland immer wieder, dass Behörden von dem festgelegten Rufnamen nichts mehr wissen wollen und willkürlich einen anderen Vornamen zum Rufnamen erheben, selbst Jahrzehnte nach der Geburt.“ Wie in einem Rundfunkbeitrag des Senders MDR INFO am Donnerstagmorgen weiter mitgeteilt wird, betrifft das insbesondere Personen mit mehreren Vornamen, deren eigentlicher Rufname in bundesdeutschen Personalausweisen und Reisepässen bis ins Jahr 2009 unterstrichen wurde. Seit 2010 wird das nicht mehr getan und die Verwaltungen ordnen ihrerseits nach Gutdünken zwangsweise ohne Wissen und Einverständnis den derart Geschädigten einen Rufnamen zu.  Das bedeutet eine schwere Verletzung der persönlichen Identität von Menschen.

Auf diese Weise wurden inzwischen nach Auskunft des Leipziger Verwaltungsrechtlers Prof. Jens Wuttke vorsichtig geschätzt eine Million Menschen erfasst.  Noch zigfach höher dürfte die Falschzustellung von Behördenpost ausfallen. Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, Urteile, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden auf Namen und Menschen ausgestellt, die es gar nicht betrifft und dieses generelle staatsbürgerschaftliche Manko ausbaden müssen. Sie kommen in Teufels Küche und das auf Dauer. Das Fegefeuer des administrativen Chaos auf dem Terrain der Bundesrepublik Deutschland umfasst also nicht nur die Hundertausenden derzeit nach Deutschland strömenden Flüchtlinge, die entweder gar nicht oder nicht korrekt registiriert worden sind, sondern seit Jahrzehnten und tiefgreifend die einheimische deutsche Bevölkerung. Tausenden aufmerksamen Deutschen waren diese und weitere fundamentalen Widersprüche längst aufgefallen und Anlass, sich intensiv mit der juristischen Materie auseinanderzusetzen. Sie haben daraus die Konsquenz als mündige Bürger gezogen und Personenstandserklärungen abgegeben, in denen ihre juristische Basisposition als natürliche Person definiert und geklärt ist.

Nach Angaben von MDR INFO gehört zu den von diesen grundlegenden Missständen in ihren Grundrechten Verletzten sogar der zuständige Bundesinnenminister selbst. Er heißt nämlich Karl Ernst Thomas de Maiziere – verfügt also über drei, in bemerkenswerter Reihenfolge angeordnete Vornamen. Sein Pressesprecher Tobias Plate erklärt gegenüber dem Hörfunksender den substanstiellen Mangel mit einem Urteil aus dem Jahr 1959. Demnach müsse jeder Deutsche auch im Alter das Recht haben, sich aus seinen vielen Vornamen einen Rufnamen auszusuchen: „Wenn nach wie vor der Rufname in Personaldokumenten unterstrichen wäre, dann würde das zu einer Verfestigung dieses Rufnamens führen. Und das bedeutet: Es kann keine Unterstreichung geben, sonst schränkt man diese Möglichkeit zur Wahl des Rufnamens ein.“ Dieser Definition und der Praxis seiner Administration folgend müsste sich der Bundesinnenminister wohl eher Karl de Maiziere nennen.

Den seltsamen Klärungsversuchen aus dem Bundesinnenminsterium setzt Wuttke einleuchtend und eindeutig bei MDR INFO entgegen: „Dadurch werden Bürger, deren Rufname nicht der erste ist, gezwungen, einen Vornamen zu gebrauchen, der meist nie dazu bestimmt war und mit dem sie sich weder selbst identifizieren noch von ihrem Umfeld identifiziert werden.“  Auf der Homepage von Professor Wuttke wird überzeugend juristisch dargelegt, warum dieses Vorgehen grob grundgesetzwidrig ist: „Die hierfür ursächliche aktuelle Verwaltungspraxis verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz (GG) und stellt insbesondere eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 GG iVm Artikel 1 Absatz 1 GG, des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 GG sowie des Elternrechts nach Artikel 6 Absatz 2 GG  dar“.  ++ (vw/mgn/17.12.15 – 342)

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Völkerrechtlicher Notnagel eingeschlagen – Bürger wie Untertanen behandelt

Nürnberg/Leipzig, 6. November 2015 (ADN). Vor genau fünf Jahren hat ein sächsisch-bayrisches Quintett mündiger und souveräner Bürger in Leipzig einen völkerrechtlichen Notnagel eingeschlagen. Es gründete die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe). Diese fundamentale Reaktion auf die immer chaotischer und verwirrender werdenden gesellschaftlichen Verhältnisse auf deutschem Territorium war als Signal zu generellem Umdenken über die deutsche und europäische Nachkriegsgesellschaft zu verstehen. Die Botschaft ist inzwischen bei der breiten Masse der Bevölkerung angekommen. Zusätzlich zu den vor einem halben Jahrzehnt bereits en gros vorhandenen Beweisen für die entstandene Notlage haben sich inzwischen weitere zahllose Belege für das bewusst herbeigeführte Umherirren in einem gigantischen juristischen Labyrinth aufgetürmt. Manche sind nur noch mit stockendem Atem wahrzunehmen: Neuestes Skandalon ist der Tatbestand, dass inzwischen durch Deutschland mehr als 300.000 von keinerlei Behörde registrierte Flüchtlinge pilgern – an Umfang der Stärke einer ausgewachsenen Armee gleichend. Zudem erklärt der Innenminister der bundesdeutschen Administration, Thomas de Maiziere, am Freitagvormittag diametral Entgegengesetztes zu gerade getroffenen Beschlüssen der Bundesregierung über grundsätzliche Asylfragen, um dies am Abend desselben Tages zu widerrufen. Das ist eines von unzähligen Phänomenen, die einen auseinander driftenden Staat – sofern er je einer gewesen ist – kennzeichnet.

Der renommierte Völkerrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider beschreibt diese nicht mehr hinnehmbaren Zustände mit folgenden Sätzen: „Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe  ermöglichen. Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1.“ Dem stehe jedoch in der Wirklichkeit eine liberalistische Praxis gegenüber, die die Freiheitsrechte immer weiter einschränkt. „Sie werden schmaler und schmaler.“ Schachtschneider beruft sich dabei auf Genies der deutschen Geistesgeschichte. „Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie“, zitiert er die Forderung Friedrich Schillers. Den Begriff der Würde habe der Philosoph Immanuel Kant geprägt. Nach Kant sei die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit. Diese Freiheit sei die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung.

Angesichts gegenteiliger Entwicklungen in Deutschland und der daraus resultierenden zunehmenden rechtlichen Unordnung stellen sich die Mitglieder der ARGE StaSeVe vollständig unter den Schutz der Grundprinzipien des Völkerrechts, der internationalen Gesetzgebung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie agieren als souveräne Bürger mangels eines souveränen Staates. Als ein geeignetes Instrument dient dazu die UNO-Resolution 56/83 vom 28. Januar 2002. Mit diesem nun eingeschlagenen völkerrechtlichen Notnagel kann ein Weg geöffnet werden, um stabile Zustände in Deutschland herzustellen und entsprechende Grundfesten zu installieren. Dazu gehören eine vom Volk verabschiedete gesamtdeutsche Verfassung und ein allumfassender Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Beides fehlt und verursacht unsäglichen substantiellen Flurschaden. Diese Grundmängel zu besetigen, haben die seit Jahrzehnten herrschenden Parteienoligarchen mit höchster Raffinesse und auch Brachialmitteln bislang verhindert.  ++ (ju/mgn/06.11.15 – 301)

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Verkorkste Polit-Arithmetik: Um 100.000 Demonstranten verschätzt, verzählt oder verfälscht

Berlin/Dresden/Leipzig, 13. Oktober 2015 (ADN). Das zurückliegende Wochenende offenbarte ein arithmetisches und politisches Desaster. Über die Teilnehmerzahl der Berliner Großdemonstration gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA kursieren zwei Zahlen, die in geradezu abenteuerlicher Weise voneinander differieren: 250.000 und 150.000. Die Angaben stammen einerseits von den Veranstaltern, andererseits von den Behörden bzw. der Polizei. Die Irritation kann in einem Land, das sich moderner, innovativer und wissenschaftlicher Methoden rühmt, kaum größer sein. Es ist eine Blamage ungeahnten Ausmaßes. Sogar das Einmaleins scheint von politischen Interessengruppen versklavt zu werden. Schon zu Jahresbeginn traten solche Phänomene deutlich zutage, als sich insbesondere in Dresden, Leipzig und anderswo die an Straßenprotesten Beteiligten über die unterschiedlichen Zahlen und Zählweisen stritten. Allerdings ist die Rekorddifferenz von 100.000 eine kaum noch zu übertreffende Größe, die ein enormes Maß an administrativer Unordnung dokumentiert. Immerhin sind solche Mengenangaben wichtig, um Aussagen über die politische Großwetterlage zu treffen. Es sind Messwerte des zivilen Protestes  auf dem Widerstands-Barometer einer Gesellschaft. Deshalb befassen sich inzwischen auch Sozialwissenschaftler mit dieser speziellen Arithmetik. Der Dresdner Forscher Dieter Rucht kommt zu dem Ergebnis, dass die Polizeiangaben bei den Pegida-Demonstrationen im April dieses Jahres wesentlich zu hoch lagen. Das Resultat von Matthias Käster vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ist genau umgekehrt. Seine originelle Methode per Schusszähler lässt auf zu niedrige, von der Polizei veröffentlichte Teilnehmerzahlen schließen. Nun haben die Ordnungshüter keine Lust mehr und lassen das Zählen ganz bleiben.   

Noch bedenklicher sind solche Zahlen-Zerrbilder geworden, seit die Massenflucht nach Deutschland täglich neue Rekordzahlen erzeugt. Allein der Tatbestand, dass Bundesinnenminister Thomas de Maiziere den Aufenthalt von rund 270.000 unregistrierten Flüchtlingen in Deutschland zugeben musste, ist ein Zeichen von Chaos und Hilflosigkeit des gesamten Verwaltungsapparates. Die Regierungsfähigkeit ist abhanden gekommen. ++ (pt/mgn/13.10.15 – 277)

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