Attac verliert Gemeinnützigkeit – „Bombe“ auf NGO

München, 26. Februar 2019 (ADN). Dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wurde der Status der Gemeinnützigkeit durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) entzogen. Das teilte Deutschlands höchstes Finanzgericht am Dienstag auf seiner Jahrespressekonferenz in München mit. Als Begründung führten die Bundesfinanzrichter aus, dass die von Attac geführten Kampagnen keine politische Bildungsarbeit darstellen. Die Tagespolitik sei laut Abgabenordnung kein gemeinnütziger Tätigkeitsbereich.

Die sofortigen Reaktionen aus der Organisation Attac klingen schroff: „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft und das Gemeinwohl einsetzen, klein gehalten werden“, erklärte Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann. Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins übte ebenfalls scharfe Kritik an der Entscheidung. “ Vor kurzem hat eine Studie erneut gezeigt, dass Konzerne in der EU viel zu wenig Steuern zahlen. Es ist skandalös, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmert.“ In einer Pressemitteilung nennt Attac das Urteil „ein verheerendes Signal an die kritische Zivilgesellschaft in Deutschland“. Insbesondere die Zwecke „Förderung der Bildung“  und „Förderung des demokratischen Staatswesens“ würden durch die Entscheidung deutlich eingeschränkt. Attac fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage – der Abgabenordnung –  „an die Erfordernisse einer modernen Demokratie“. Gemeinnützigkeit dürfe nicht auf apolitische Wohltätigkeit beschränkt werden.

Erst vor knapp zwei Wochen hatte zu diesem Thema der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages getagt. Dabei waren Sachverständigengutachten vorgetragen worden. Der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Prof. Jürgen Brandt, hatte zum Ausdruck gebracht, dass kein Handlungsbedarf besteht.  

Birgit Marschall von der „Rheinischen Post“ bezeichnete im Rundfunk die BFH-Entscheidung als eine „Bombe für den gesamten Bereich der Nichtregierungsorganisation (NGO)“. Es handele sich um einen Präzedenzfall, der auch anderen Organisationen  wie BUND und Greenpeace die Gemeinnützigkeit abspricht. Ziel von Attac sei es ja gerade gewesen, gemeinnützig zu sein.

Das globalisierungskritische Netzwerk hatte in seiner Pressemitteilung desweiteren auf die seltsamen Abläufe innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit aufmerksam gemacht: „Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk am 14. April 2014 die Gemeinnützigkeit.  Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Attac-Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Trotz des klaren Richterspruchs wies das Bundesfinanzministerium das Finanzamt an,  beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018 trat das Ministerium dem Revisionsprozess auch offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.“ ++ (fi/mgn/26.02.19 – 058)

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Bankenlobby diktiert Gesetze

Hamburg/Berlin,  18. Oktober 2018 (ADN). An dem Milliarden-Raub durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, der am Donnerstagabend in der ARD-Sendung „Panorama“ ausführlich beleuchtet wurde, sind letztlich auch die Steuerbehörden beteiligt. In einem Rundfunkkommentar wird dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, es den Räubern leicht zu machen. Es lasse sich von der Bankenlobby Gesetze diktieren. Obwohl das Ministerium frühzeitig – schon 2002 – Hinweise auf Cum-Ex-Geschäfte hatte, reagierte die Behörde spät und vermied Warnungen an die europäischen Partner. Das sei fahrlässig und verantwortungslos. Mit dem geraubten Geld sollten eigentlich Schulen und Kindergärten finanziert werden, nicht der Champagner der Superreichen und ihrer amoralischen Banker. Das Gemeinwesen sei zu schützen.  ++ (vg/mgn/18.10.18 271)

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Behörden ignorieren Gerichtsentscheidungen – Sabotage des Rechtsstaates

München, 22. Juli 2018 (ADN). Über die Ignoranz deutscher Behörden gegenüber rechtsgültigen Gerichtsurteilen echauffiert sich Heribert Prantl in der Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). In Deutschland geschehe etwas, was jahrzehntelang undenkbar war: Staatliche Behörden, gelenkt und geleitet von interessierten Politikern, missachten Entscheidungen von Gerichten. Der Fall Sami A. sei nicht der erste. Und auch das Flüchtlingsrecht nicht der einzige Rechtsbereich, in dem das passiert. Es bestehe die Gefahr, dass die Rechtsstaatlichkeit erodiert. „Wenn staatliche Behörden nicht tun, was ein Gericht anordnet, dann lässt sich das nicht mit ‚Demokratie‘ oder dem ‚gesunden Menschenverstand‘ rechtfertigen. Es ist dies Sabotage des Rechtsstaates“, so Prantl. Als Beispiel erläuterte er ein solchen Vorgang aus den hohen Verantwortungssphären der Politik. Im Steuerrecht heiße das „Nichtanwendungserlass“. Das Bundesfinanzministerium weise die Finanzverwaltung an, die Grundsätze eines Urteils des höchsten Finanzgerichts einfach nicht anzuwenden. Nur im entschiedenen Einzelfall soll das Urteil beachtet werden, in allen vergleichbaren Fällen aber nicht. ++ (ju/mgn/22.07.18 – 183)

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Bundesdeutscher Staat erstickt an Pensionsverpflichtungen – 63 Milliarden Euro extra

Berlin, 10. Juli 2017 (ADN). Neue Zahlen aus dem Bundeswirtschaftsministerium belegen, dass der bundesdeutsche Staat allmählich an den Pensionsverpflichtungegen gegenüber seinen Beamten zu ersticken droht. Wie das „Handelsblatt“ am Montag aus Berlin weiter berichtet, beliefen sich Ende 2016 die zu erwartenden Kosten für Pensions und Beihilfe allein für Bundesbeamte auf 647 Milliarden Euro. Das sind 63 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Zudem sei der neuen Vermögensrechnung des Bundes zu entnehmen, dass auch in Ländern und Kommunen die Pensionslasten in die Höhe schnellen. Während der Bund die Pensionslasten zumindest transparent abbildet, ist das bei Kommunen und in vielen Bundesländern nicht der Fall. Dabei sei das Gros der Beamten bei den Ländern angestellt. 1,3 der 1.85 Millionen Staatsdiener arbeiten als Lehrer oder Polizisten beim Land.

Außerdem genießen die Beamten Privilegien. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der den Rentenanstieg drosselt, gilt für Staatdiener nicht. Während das rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent absinken soll, liegt das Pensionsniveau weiter bei 71,75 Prozent. Außerdem bemisst sich die Pension weiter am letzten Einkommen, während sich die Rente aus dem Durchschnittseinkommen des gesamten Erwerbslebens errechnet.

Das Bundesfinanzministerium erwartet in den nächsten Jahrzehnten Pensionsausgaben von 478 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Verwaltungsbeamte, Richter und Soldaten 238,5 Milliarden Euro. Das „Handelsblatt“ erläutert weitere Zusatzbelastungen: „Auch sitzt der Bund auf Altlasten aus Zeiten, in denen es noch viele Staatsbetriebe gab. Für die Altersversorgung von ehemaligen Postbeamten muss der Bund 171 Milliarden Euro aufbringen, für ehemalige Bahnbeamte 68,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch Beihilfeleistungen für alle Beamten, die sich insgesamt auf 169 Milliarden Euro belaufen.“ ++ (st/mgn/10.07.17 – 192)

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Ohne Bargeld keine Freiheit und Privatheit mehr

Berlin, 5. April 2017 (ADN). Bargeld hat viele Vorteile: Zahlungen sind einfach und endgültig, Leistung und Gegenleistung geschehen simultan, Bargeld ist robust gegenüber technischen Fehlern und es erlaubt eine bessere Selbstkontrolle“. Dieses klare Plädoyer ist in einer Pressemitteilunbg vom Mittwoch formuliert, die vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums aufgrund seines neuesten Gutachtens herausgegeben worden ist.

Unter dem Titel „Zur Diskussion um Bargeld und die Null-Zins-Politik der Zentralbank“ bekennt sich das Gremium eindeutig für Bargeld und widerspricht den mehr oder minder versteckten Forderungen des Bundesfinanzministers nach einem Abschaffen der Möglichkeit, bar zu bezahlen. Nur Bargeld gewährleiste anonyme Zahlung und schütze somit die Persönlichkeitsrechte. Unbescholtenen Bürgern stehe das Recht zu, eine anonyme Zahlung zu tätigen oder von einer bestimmten Zahlung abzusehen, ohne dass ihnen daraus Schaden entsteht.

Noch deutlicher schreibt es die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am gleichen Tag. „Das Aus für das Bargeld wäre das Ende der Freiheit, es gäbe keine Privatheit mehr, weil Staaten, Banken oder das Silicon Valley alles über alle wüßten“. ++ (wi/mgn/05.04.17 – 095)

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Bundesregierung fördert mit Milliarden umweltschädliches Verhalten

Berlin, 5. November 2016 (ADN). „Ob Diesel, Dienstwagen oder Kohle – die Bundesregierung fördert mit Milliarden umweltschädlches Verhalten und Technologien“. Das erklärte der Fraktions-Vizevorsitzende der Grünen-Partei im Deutschen Bundestag, Oliver Krischer, dem Berliner Printmedium „Der Tagesspiegel“. Das Blatt berichtet am Sonnabend über Hintergründe dieser und weiterer Kosten für den Steuerzahler. Dazu zählen die Folgeaufwendungen von derartigen Subventionen. Dazu gehören Investitionen in den Klimaschutz, die ohne diese Subventionen teilweise unnötig wären.

Zu der von der CSU plötzlich wieder in den Vordergrund gezerrte Forderung nach einer PKW-Maut schreibt Krischer auf seiner Webseite: „Schade, dass die Bundesregierung ihr politisches Gewicht in Brüssel für die blödsinnige Maut und nicht für den Klimaschutz und nachhaltige Mobilität in die Waagschale wirft.“ Außerdem bestreite das Bundesfinanzministerium, dass die Steuerbefreiung für Kerosin und das Dienstwagenprivileg Beihilfen sind. Krischer hatte einer Anfrage an die Bundesregierung das Fazit der Chefin des Umweltbundesamtes (UBA) im Jahresbericht der Behörde zugrunde gelegt, dass der Staat jährlich mit mehr als 50 Milliarden Euro Maßnahmen fördert, die der Umwelt in erheblichem Maße schaden. Aus der Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung nicht beabsichtigt, umweltschädliche Subventionen abzubauen. Dazu in krassem Gegensatz steht die seit 2009 regelmäßig bei den Gipfeltreffen der 20 weltgrößten Wirtschaftsnationen abgegebene Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, zumindest Subventionen für fossle Energien abzuschaffen. ++ (kl/mgn/05.11.16 – 302)

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Biospärenreservat Rhön feiert 25jähriges Bestehen – Letzte Entscheidung der DDR-Volkskammer

Kaltenwestheim (Rhön), 11. September 2016 (ADN). Das Biosphärenreservat Rhön feierte am Sonnabend im südthüringischen Kaltenwestheim sein 25jähriges Bestehen. In gewisser Weise geschieht dies mit einjähriger Verspätung, denn die Entscheidung über die Bildung von Biospärenreservaten wurde in der letzten Sitzung der DDR-Volkskammer bereits im Jahr 1990 getroffen und den thüringischen Teil der Rhön zum 1. Oktober 1990 in das DDR-Nationalparkprogramm aufgenommen. Damit folgte das Parlament des liqudierten deutschen Teilstaates völkerrechtlichen Regelungen, die von der alten Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht berücksichtigt worden sind. Erst später schloss sich die Bundesregierung an und bezog auch den hessischen und bayrischen Teil der Rhön in die Verwaltung des Biosphärenreservats ein. Im Jahr 1991 wurde die gesamte, sich über Thüringen, Hessen und Bayern erstreckende Rhön mit einem 185.262 Hektar großen Territorium von der UNESCO offiziell als Biosphärenreservat aneerkannt.

Ein Höhepunkt der Feierlichkeiten zum Jubiläum war eine große Briefmarkenschau in Kaltenwestheim, bei der der breiten Öffentlichkeit die Neuausgabe eines im September erschienenen philathelistischen Sonderblocks zu gefährdeten deutschen Nutztierrassen präsentiert wurde. Im Vordergrund steht u. a. das Rhönschaf, das gewissenmaßen ein Markenzeichen der im Zentrum Deutschlands liegenden, kargen Gebirgsregion und ihrer Agrarwirtschaft darstellt. Es ist in seinem Bestand sehr labil und seine Zucht soll künftig stabilisiert und ausgebaut werden. Die Philatelie will dazu einen unkonventionellen Beitrag leisten, indem der Biefmarkensammelverein Meiningen unter Leitung seines Vorsitzenden Matthias Reichel in mehrjährigen Bemühungen gegenüber bundesdeutschen Behörden – vor allem dem für die Herausgabe von Postwertzeichen zuständigen Bundesfinanzministerium – und diversen Thüringer Landesstellen die Themensetzung des neuen Briefmarkenblocks initiiert und letztlich durchgesetzt hat.  ++ (nh/mgn/11.09.16 – 247)

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Deutschlands kontolose Bürger sollen auf Finanz-Status von Flüchtlingen gehoben werden

Berlin, 28. Oktober 2015 (ADN). Jedermann soll künftig ein Bankkonto eröffnen dürfen. Das beschloss das deutsche Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin angesichts des ungebrochen starken Zustroms von Flüchtlingen. Dass erst eine solche  Misere zu einer solchen Entscheidung führt, entlarvt die Abgehobenheit der Regierenden. Mehr als 600.000 seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland ohne Konto lebenden Menschen werden von den Behörden als – gelinge gesagt – zweit- oder drittklassige Gruppe eingestuft. Die Verbraucherzentralen schätzen deren Zahl sogar zwischen 700.000 und drei Millionen ein. Allein der Tatbestand, dass es in der offiziellen Statistik keine präzisen Ziffern zu den „Kontolosen“ gibt, beweist den äußerst diskreditierenden und diffamierenden Umgang mit diesen „Aussätzigen“ der Gesellschaft. Dass sie wie Lepra-Kranke am Rande der Gesellschaft dahin vegetieren, bestätigt das Bundesfinanzministerium in seiner Unverfrorenheit und Arroganz auch noch: „Wer kein Zahlungskonto besitzt, ist sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt.“

Ob sich durch den Beschluss des Kabinetts, der im März nächsten Jahres in Gesetzesform gegossen und danach in Kraft treten soll, tatsächlich Spürbares für die „Binnenflüchtlinge“ ändert, bleibt dennoch fraglich. Schließlich war das Thema schon desöfteren in den oberen Rängen des Landes diskutiert, aber von den Lobbyisten der Banken immer wieder ins Abseits befördert worden. Als Scheinargument wurde permanent eine sogenannte Selbstverpflichtungserklärung der Banken vorgebracht, die die Willkür der Finanzinstute noch vergrößerte und alles andere als eine Verpflichtung der Banken war, für prekär lebende Bürger ein Giro-Konto zu eröffnen. ++ (fi/mgn/28.10.15 – 292)

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