Junkerland in Bundeshand

Berlin, 16. Oktober 2020 (ADN). Tausende deutsche Grundbesitzerfamilien waren nach 1945 in der späteren DDR enteignet worden. Ab 1989 hofften sie Immobilienbesitz und Kunstgegenstände zurückzubekommen. Dem stand jedoch der sogenannte Einigungsvertrag entgegen. Diese scheinbare Gewissheit gerät nun ins Wanken. Vor allem ehemalige Fürstengeschlechter wie Wettiner und Hohenzollern gehen in die Offensive gegen die öffentliche Hand, um ihre ehemaligen Boden- und Kulturgüter wieder zu erlangen. Wie der Deutschlandfunk am Freitagabend in einem Feature schildert, wird um jedes Stück Porzellan, jedes Schloss und jede Burg gerungen. Dresden, Weimar, Potsdam und Berlin stünden im Brennpunkt dieser Auseinandersetzungen.. Junkerland war nach dem DDR-Beitrit zur Bundesrepublik in Bundeshand geraten. Gleiches gilt für die anderen enteigneten Eigentümer.

Zeitzeugen, Historiker und Museumsleute verdeutlichen in dem Rundfunkbeitrag, dass viele große Sammlungen auf altem Adelsbesitz beruhen und dieser Tatbestand erneut ins öffentliche Bewusstsein rückt. Diese Diskussion wurde geradezu schlagartig dadurch befeuert, dass die Familie der Hohenzollern kürzlich die Rückgabe von in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) enteigneten Kunstgegenständen und Immobilien lautstark einfordert. Dazu hat der Wilhelminische Adel sich einen erfahrenen und erfolgreichen Kombattanten gewonnen: Jürgen Aretz. Er hatte sich mit diesem Problem bereits in den 90er Jahren im Bundeskanzleramt beschäftigt und war später im Auftrag des Freistaates Thüringen mit den ehemaligen Thüringer Fürstenhäusern durch lange, zähe Verhandlungen zu beiderseits befriedigenden Lösungen gekommen. Als mustergültig gilt der erzielte Kompromiss mit Prinz Michael von Sachsen-Weimar-Eisenach (SWE). Sein ehemaliges auf rund eine Milliarde Euro geschätztes Vermögen, Dazu zählen die derzeit von der Stiftung Weimarer Klassik verwalteten Kulturgüter und die Wartburg bei Eisenach. Der fürstliche Erbe erhielt eine Abfindung von 15 Millionen Euro und einen stimmberechtigten Sitz im Stiftungsbeirat. Das kostet der SWE-Repräsentant in vollen Zügen aus. ++ (re/mgn/16.10.20 – 317)

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Generelles zur Struktur der Bundesrepublik Deutschland

Zürich, 13. Juli 2019 (ADN). Unter der Überschrift „Direktere Demokratie in Deutschland“ liefert der Autor Christian Fischer in einem Beitrag der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ generelle Informationen und Sichtweisen auf die staatliche bundsdeutsche Struktur. Darin heißt es: „Deutschland ist ein Bund aus verschiedenen Ländern. Die Länder sind eigene Staaten ! Jedes hat eine Verfassungeine Legislative, eine Exekutive, eine Judikative. In den USA ist das deutlicher sichtbar, dort heißen sie auch Staaten. Auch in der Schweiz wird der Kanton als der Staat verstanden. Die Eidgenossenschaft ist ein Bund von Staaten. In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied gleiches Gewicht.“

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Zweiten Weltkrieg , zum Teil schon vor der Bundesrepublik, gegründet worden, heißt es in dem Presseartikel. Zum Teil seien sie danach aufgenommen worden, zum Teil auch – über Volksabstimmungen – umgestaltet. Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern sei heute kompliziert geregelt und habe im Lauf der Jahrzehnte schrittweise Veränderungen zugunsten des Bundes Veränderungen erfahren. Diese Tendenz halte bis heute an. ++ (br/mgn/13.07.19)

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Immobilien-Geschacher zwischen Bund und Berlin

Berlin, 30. Mai 2019 (ADN). Je näher der Jubiläumstermin des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland rückt, um so deutlicher werden die wahren Konturen dieses territorialen Einverleibens und Beherrschens Ostdeutschlands westlicherseits. Die ehemaligen DDR-Bürger sind lediglich staunende Zaungäste des teuflischen Treibens. Neue Beweise für den unverhohlenen Machtkampf um Geld, Immobilien und politischen Einfluss liefern der Bund und das Land Berlin im Streit über  Grundstücke um und entlang des ehemaligen Mauerstreifens mitten in Berlin.

Unter dem Vorwand, Sozialwohnungen zu errichten, geraten Immobiliengeschäfte zwischen den beiden Administrationen zu einem reinen Profitgeschachere. Letztlich dürften auf dem Terrain nicht prekär lebende Bürger Wohnung finden, sondern Beamte des Bundes. In diese Richtung tendiert das unwürdige Tauziehen um Baugrundstücke auch bei anderen, seit dem Jahr 2016 laufenden Gesprächen beider Streithähne über rund 120 Liegenschaften in Berlin, die angeblich dem Bund gehören. Konkrete Ankaufsverhandlungen laufen nach Angaben der „Berliner Zeitung“ über 50 Liegenschaften. 16 davon hat inzwischen das Land Berlin vom Bund erworben.  ++ (im/mgn/30.05.19 – 148)

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Attac verliert Gemeinnützigkeit – „Bombe“ auf NGO

München, 26. Februar 2019 (ADN). Dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wurde der Status der Gemeinnützigkeit durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) entzogen. Das teilte Deutschlands höchstes Finanzgericht am Dienstag auf seiner Jahrespressekonferenz in München mit. Als Begründung führten die Bundesfinanzrichter aus, dass die von Attac geführten Kampagnen keine politische Bildungsarbeit darstellen. Die Tagespolitik sei laut Abgabenordnung kein gemeinnütziger Tätigkeitsbereich.

Die sofortigen Reaktionen aus der Organisation Attac klingen schroff: „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft und das Gemeinwohl einsetzen, klein gehalten werden“, erklärte Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann. Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins übte ebenfalls scharfe Kritik an der Entscheidung. “ Vor kurzem hat eine Studie erneut gezeigt, dass Konzerne in der EU viel zu wenig Steuern zahlen. Es ist skandalös, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmert.“ In einer Pressemitteilung nennt Attac das Urteil „ein verheerendes Signal an die kritische Zivilgesellschaft in Deutschland“. Insbesondere die Zwecke „Förderung der Bildung“  und „Förderung des demokratischen Staatswesens“ würden durch die Entscheidung deutlich eingeschränkt. Attac fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage – der Abgabenordnung –  „an die Erfordernisse einer modernen Demokratie“. Gemeinnützigkeit dürfe nicht auf apolitische Wohltätigkeit beschränkt werden.

Erst vor knapp zwei Wochen hatte zu diesem Thema der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages getagt. Dabei waren Sachverständigengutachten vorgetragen worden. Der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Prof. Jürgen Brandt, hatte zum Ausdruck gebracht, dass kein Handlungsbedarf besteht.  

Birgit Marschall von der „Rheinischen Post“ bezeichnete im Rundfunk die BFH-Entscheidung als eine „Bombe für den gesamten Bereich der Nichtregierungsorganisation (NGO)“. Es handele sich um einen Präzedenzfall, der auch anderen Organisationen  wie BUND und Greenpeace die Gemeinnützigkeit abspricht. Ziel von Attac sei es ja gerade gewesen, gemeinnützig zu sein.

Das globalisierungskritische Netzwerk hatte in seiner Pressemitteilung desweiteren auf die seltsamen Abläufe innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit aufmerksam gemacht: „Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk am 14. April 2014 die Gemeinnützigkeit.  Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Attac-Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Trotz des klaren Richterspruchs wies das Bundesfinanzministerium das Finanzamt an,  beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018 trat das Ministerium dem Revisionsprozess auch offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.“ ++ (fi/mgn/26.02.19 – 058)

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Zahl der Wohnungslosen in Deutschland steigt bis 2018 auf 1,2 Millionen Menschen

Berlin, 14. November 2017 (ADN). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) hat am Dienstag in Berlin ihre aktuelle Schätzung der Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland vorgelegt. Im vergangenen Jahr waren rund 860.000 Menschen ohne Wohnung. Das sei ein Anstieg seit 2014 um etwa 150 Prozent. Für 2017 bis 2018 wird mit einem Zuwachs um 350.000 auf dann 1,2 Millionen wohnungslosen Menschen gerechnet. Das bedeute eine weitere Steigerung um etwa 40 Prozent. Seit 2016 sind die wohnungslosen anerkannten Flüchtlinge Teil der statistischen Schätzungen.

„Auch ohne Berücksichtigung der Wohnungslosigkeit von Flüchtlingen müssen wir leider davon ausgehen, dass der Anstieg der Wohnungslosenzahlen zwischen 2015 und 2016 unseren früheren Prognosen entsprochen hat. Die Zuwanderung hat die Gesamtsituation dramatisch verschärft, ist aber keinesfalls alleinige Ursache der neuen Wohnungsnot,“ sagte BAG W-Geschäftsführer Thomas Specht. Hauptgrund für Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit sei eine seit Jahrzehnten verfehlte Wohnungspolitik.  Seit 1990 sei der Bestand an Sozialwohnungen um rund 60 Prozent gesunken. 2016 habe es noch 1,2 Millionen Sozialwohnungen gegeben. Weitere 170.000 würden bis 2020 aus der Sozialbindung fallen. Kommunen, Länder und Bund hätten eigene Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Damit sei die Reserve bezahlbaren Wohnraums aus der Hand gegeben worden. Zudem fehlten mindestens elf Millionen Kleinwohnungen.

Die BAG W-Vorsitzende Karin Kühn forderte einen Wohnungsgipfel und einen nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungsnot. Die Vereinigung hatte bereits 2013 eine Nationale Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut vorgelegt. ++ (wl/mgn/14.11.17 – 319)

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Bericht „Menschenwürde ist Menschenrecht“: Mehr als eine halbe Million Wohnungslose in Deutschland

Berlin, 3. März 2017 (ADN). Der soeben vorgelegte Bericht „Menschenwürde ist Menschenrecht“ prognostiziert in Deutschland im Zeitraum 2015 bis 2018 einen Anstieg der Zahl Wohnungsloser um 200.000. Das bedeutet einen Zuwachs von 60 Prozent. Nach derzeitigen Schätzungen gibt es de facto 335.000 Menschen ohne Obdach. Im nächsten Jahr werden es demzufolge 535.000 sein – also mehr als eine halbe Million. Die Statistik hat nach der am Freitag in der „Berliner Morgenpost“ geäußerten Auffassung von Christian Kerl ihre Tücken, weshalb die schrille Tonart des Berichts deplatziert sei. Der Politik-Korrespondent verkennt dabei, dass zur Wohnungslosigkeit in Deutschland gar keine amtlichen Statistiken geführt werden. Gewiss nicht ohne Absicht der Behörden. Eventuell könnten wahre, statistisch korrekt untermauerte Zustände ein noch desaströseres Sittengemälde zeichnen.   

Der umgangssprachlich auch als Armutsbericht bezeichnete Rapport, der von den Sozialverbänden mit dem Paritätischen Gesamtverband an der Spitze erarbeitet wird, stellt fest, dass es seit 2002 eine Million Sozialwohnungen weniger gibt. Es fehlten mindestens 2,7 Millionen Kleinwohnungen. „Man kann nicht behaupten, Wohnungslosigkeit liege häufig in fehlendem Wohnraum begründet, wie dies die Bundesregierung tut. Es kann auch nicht behauptet werden, die Krise auf den Wohnungsmärkten sei ‚eingewandert‘. Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit sind hausgemacht und Ergebnis politischer Fehlentscheidungen,“ heißt es in dem Bericht. Zu den Ursachen dafür gehöre, dass die Wohnung ausschließlich als Ware begriffen wird. Bund, Länder und Kommunen hätten ihre Wohnungsbestände an meistbietende Investoren verkauft. In manchen Städten und Quartieren sei es oftmals zu spät für eine Ab- und Umkehr von der Gentrifizierung. Im Übrigen sei Prävention in Kommunen und Landkreisen ein Fremdwort.

Es wird prononciert darauf hingewiesen, dass sich Wohnungslosigkeit keinesfalls allein durch jeglichen offensichtlichen Mangel an einer Unterkunft manifestiere. Versteckte, kaum oder gar nicht wahrnehmbare Obdachlosigkeit bestehe auch dann, wenn jemand nur in Behelfsunterkünften, bei Freunden, Bekannten und Verwandten oder vorübergehend in Billighotels Unterschlupf findet. ++ (so/mgn/03.03.17 – 058)

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Flüchtlinge in Deutschland nur in geringer Zahl eindeutig identifitziert

Berlin, 7. Februar 2017 (ADN). Nur jede zehnte Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, die Identität von Flüchtlingen per Fingerabdruck festzustellen. Eine solche erkennungsdienstliche Behandlung ist erforderlich, um Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten zu verhindern. Darüber berichtet der Sender MDR aktuell am Dienstag. Es fehlten jedoch die technischen Voraussetzungen.  So bräuchte  jede Behörde sogenannte PIKS – Personalisierungs- und Identifizierungskomponenten  einschließlich einer Fingerscanner-Station für 10.000 Euro das Stück. Dass sie nicht angeschafft und eingesetzt werden, ist derzeit Gegenstand eines Finanzierungsstreits zwischen Bund und Ländern. ++ (mi/mgn/07.02.17 – 037)

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Dreistellige Millionenentschädigungen für Terroropfer denkbar

Berlin, 13. Januar 2017 (ADN). Der Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz kann für das Land Berlin und den Bund teuer werden. Wie Berliner Medien am Freitag berichten, können Entschädigungsforderungen den Umfang dreistelliger Millionenbeträge erreichen. Vorausgesetzt, es lagen den Behörden konkrete Gefährdungshinweise vor, dürfte der Tatbestand der Amtshaftung greifen. Dazu zitiert „Der Tagesspiegel“ den Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz, der mehrere Opfer vertrtritt. „Wenn dies der Fall ist, muss man die Frage stellen, ob eine Amtspflichtverletzung durch den Veranstalter oder das Bezirksamt, das den Markt mit entsprechendem Sicherheitskonzept genehmigt hat, vorliegt.“ Natürlich müsse über eine Amtshaftungsklage ein Gericht entscheiden. Ob er selbst so weit geht, ließ der Jurist offen. Das hänge davon ab, wie Land und Bund mit den Entschädigungsforderungen umgingen.

In der Nachrichrensendung des rbb „Berliner Abendschau“ lässt der Staatshaftungsrechtler Christian Pestalozza verlauten, dass er solche Entschädigungen in Millionenhöhe für durchaus realistisch hält.  ++ (tr/mgn/13.01.17 – 013)

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Massive Grundwasser-Gefährdung durch bundesweite Gülletransporte

München, 24. September 2016 ()ADN). Durch Unfälle von Gülle-Transportern versickerten im vergangenen Jahr in Deutschland 9,6 Millionen Liter Jauche und Gülle unkontrolliert in die Umwelt. Bundesweit wurden 92 derartige Unfälle registriert, teilt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Wochenende weiter mit. Die eigentlich zur Düngung landwirtschaftlicher Flächen vorgesehene Gülle verschmutze auf diese Weise in hoher Konzentration Böden und Grundwasser mit Nitrat. 30 Prozent des Grundwassers sollen bundesweit unzulässig hoch mit Nitrtat belastet sein. Aus einem erstmals vom Bund für Natur und Umwelt (BUND) erstellten Atlas, der solche Havarien zwischen Juli 2015 und Juli 2016 erfasst, gehe das Bundesland Nordrhein-Westfalen als die am häufigsten betroffene Region hervor. Als Grund dafür wird die dort besonders stark konzentrierte Massentierhaltung genannt. Dort sind mehr als 50 Unternehmen mit der Entsorgung beschäftigt. Hinzu kommen mehrere Millionen Tonnen Gülle aus den Niederlanden, die zumeist auf ostdeutschen Äckern ausgebracht werden. Landwirte müssen rund zehn Euro pro 1.000 Liter, um sich der Abfälle zu entledigen.  

Nach BUND-Angaben werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 700 Millionen Rinder, Schweine, Hühner oder Puten gemästet. Dabei fallen 191 Millionen Kubikmeter Gülle, Jauche und Mist an. Das entspricht 200 Milliarden Kilogramm. Dies ist weit mehr, als auf nahen Äckern ausgebracht werden kann. Um die tierischen Exkremente möglichst günstig loszuwerden, steigt die Gefahr der illegalen Entsorgung. ++ (ln/mgn/24.09.16 – 260)

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Renaissance der Bürgerwehren – Joachim Nettelbeck und Helmut Schmidt waren Retter und Idole ihrer Städte

Hamburg/München/Leipzig, 23. Januar 2016 (ADN). Auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland schießen gegenwärtig allerorten Bürgerwehren wie Pilze aus dem Boden. Die Geschwindigkeit ist so rasant, dass die kommunalen Administrationen kaum mit dem Zählen hinterherkommen. Die Statistikbeamten von Bund und Ländern ohnehin nicht, da ihnen vielfach die Kompetenz zum wahrheitsgetreuen und präzisen Erfassen neuer gesellschaftlicher Trends allgemein und in Sachen Flüchtlingen speziell inzwischen weitgehend abhanden gekommen ist. Insofern wird das Phänomen beispielsweise am Wochenende in der „Süddeutschen Zeitung“ unter prononciert historischem Blickwinkel abgehandelt und in der „Leipziger Volkszeitung“ vordergründig als juristische Gratwanderung betrachtet. Ein Paragraph des Strafgesetzbuches ermöglicht es nämlich dem mündigen Bürger, seinem Sicherheitsbedürfnis selbst und aktiv nachzugehen. Nichts liegt näher als in Gruppen unter dem Namen Bürgerwehr oder Bürgergarde auf Streife zu gehen, um Akteure von Wohnungseinbrüchen, Diebstählen und anderen Strafdelikten auf frischer Tat zu erwischen oder solchem kriminellen Treiben vorzubeugen. Das Vertrauen der Einwohner in die „offizielle“ Polizei sinkt dramatisch. Ihr droht das Schicksal, zur Randerscheinung zu werden. Natürlich nimmt sie das nicht einfach hin, sondern sucht verzweifelt nach Gründen ihrer Existenzberechtigung. Ausgerechnet in Sachsen hat ihr oberster Dienstherr, Innenminister Martin Ulbig, das in diesen Tagen sabotiert und zum Imageverlust zusätzlich beigetragen, indem er die Bildung einer Wachpolizei auf den Gesetzesweg gebracht hat. Sie wird in zwölf Wochen notdürftig in Lehrgängen auf eine Tätigkeit getrimmt, die ansonsten eine Qualifikations- und Ausbildungszeit von mindestens zweieinhalb Jahren erfordert. Er leistet somit der Renaissance der Bürgerwehren ungewollt Vorschub.

Die plötzlich immer häufiger auftauchenden Bürgerwehren begründen ihr Tun derzeit noch mit rein praktischen Notwendigkeiten, vor allem um Eigentum und Grundstücke vor Verlusten zu bewahren. Derzeit berufen sie sich nicht einmal auf die geschichtlichen Vorbilder, die letztlich als positive Beispiele der politischen Entwicklungen betrachtet werden. So gehören die ursprünglich aus der Waffenpflicht der Bürger zur Verteidigung ihrer Stadt entstandenen Bürgerwehren zu den Protagonisten der Märzrevolution 1848/49, die dann zum ersten demokratischen Nationalparlament Deutschlands in der Frankfurter Paulskirche geführt hat. Jahrzehnte zuvor bot sogar eine gloriose Persönlichkeit der Jugend ein glänzendes Vorbild, indem es in den Befreiungskriegen als engagierter Bürger dem Diktator Napoleon Bonaparte die Stirn bot. Sein Name ist Joachim Nettelbeck, der als Retter der pommerschen Stadt Kolberg an der Ostsee in die Geschichte einging. Er bewahrte die Festung Kolberg 1806/07 vor dem Fall und der Einnahme durch die französischen Belagerer. Als gewählter Bürgerrepräsentant im Stadtrat von Kolberg und Chef der städtischen Kanalisation organisierte er das Löschen der von den Franzosen in Brand geschossenen Stadt effizient und leidenschaftlich. Persönlich stieg er auf die in Flammen stehenden Türme des Mariendoms und dämmte den Kirchenbrand ein. Dazu entriss er dem preußischen Kommandanten und Zauderer Ludwig Moritz von Lucadou, den er als potentiellen Verräter und Unglück für Kolberg einstufte, kurzerhand die Befehlsgewalt über die Stadt. Fortan war Nettelbeck ein Idol, galt als Muster eines Bürgers und Patrioten. Es drängt sich ein etwas jüngerer Vergleich mit dem späteren Bundeskanzler Helmut Schmidt auf, der als junger Hamburger Innensenator bei der Sturmflut im Jahr 1962 alle denkbaren bürokratischen, regulatorischen und sonstigen Hindernisse ignorierte und die Hansestadt vor noch größeren Folgen der Katastrophe bewahrte. Beide – Nettelbeck und Schmidt – gelten in der Erinnerung der Bürger ihrer Stadt als Retter, Fanale und manchmal sogar als Helden.  ++ (bg/mgn/23.01.16 – 023)

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