EGMR urteilt zugunsten Deutschlands

Straßburg, 16. Februar 2021 (ADN). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag in Straßburg die Klage eines Afghanen auf Schadenersatz zurückgewiesen. Die zuvor von deutschen Gerichten vorgenommenen Ermittlungen seien ausreichend gewesen, heißt es in dem Urteil der Straßburger Richter.

Ein Vater hatte im September 2009 bei der afghanischen Stadt Kundus durch einen Bombenangriff zwei Söhne verloren. Das Bombardement war von dem Bundeswehr-General Georg Klein veranlasst worden. Dabei waren zwei Tanklastzüge explodiert. Etwa 100 Menschen starben bei dem Angriff.

Klein wurde drei Jahre später zum Brigadegeneral befördert. Das löste erhebliche Irritationen aus. Die Bundeswehr begründete den höheren Dienstrang mit der üblichen militärischen Karriere ihrer Angehörigen. ++ (mr/mgn/16.02.21 – 047)

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