Hartz-IV-Sanktionen auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Berlin, 10. Januar 2019 (ADN). Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass die Sanktionen des Hartz-IV-Systems verfassungswidrig sind, wäre das wunderbar. Dann müsste dieses menschenrechtswidrige Sanktionssystem endgültig und abschließend beseitigt werden. Es wäre eine juristische Revolution. Das sagte der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Neskovic, in einem am Donnerstag in der Zeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Allerdings könne er daran nicht glauben. Er begründete seine Auffassung mit dem unter Juristen weit verbreiteten konversativen Standpunkt, dass der Sozialstaatsparagraph kein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat darstellt. Deswegen dürfe der Staat auch die Zugangskriterien zum Existenzminimum bestimmen. Diese Argumentation bewege sich jedoch am Rande der Lächerlichkeit und stamme aus der juristischen Mottenkiste konservativen Staatsdenkens im vergangenen Jahrhundert. Unter deutschen Juristen entspreche es einer langen juristischen Tradition, das dem im Grundgesetz festgelegten Sozialstaatsprinzips wenig verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Im Verhältnis zum Rechtsstaatsprinzip fristet es in der juristischen Wirklichkeit ein Schattendasein, obwohl es verfassungsrechtlich den gleichen Rang beansprucht.“ Soziale Empathie in juristische Denkmodelle umzusetzen,  falle diesen konservativ denkenden und vorwiegend technokratisch ausgebildeten Juristen schwer. „Das hat auch oft mit ihrer sozialen Herkunft zu tun“, brandmarkt Neskovic.

Nach Überzeugung des Ex-BGH-Richters gibt es seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Gewährleistungsrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen „Existenzminimums“. Es erstrecke sich auf alle Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Dazu gehöre neben der physischen Existenz des Menschen auch seine Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die Formulierung „Minimum“ heiße unmissverständlich, dass jeder Betrag, der unterhalb dieser festgelegten Grenze liegt, verfassungswiodrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht tagt nächsten Dienstag zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Es war vom Sozialgericht Gotha angerufen worden, das ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen hat. Ausgelöst hatte den Vorgang im Jahr 2014 ein Mann, der ein als „zumutbar“ geltendes Jobangebot als Lagerarbeiter bei Zalando ausgeschlagen hatte. Er hatte zuvor gegenüber seinem Arbeitsvermittler den Wunsch geäußert, im Bereich Verkauf eingesetzt zu werden. Daraufhin wurde ihm sein Regelsatz um 30 Prozent – konkret um 117,30 Euro – gekürzt. Wenig später wurde er um weitere 30 Prozent sanktioniert, weil er einen „Vermittlungsgutschein“ nicht einlöste. Gegen diese Entscheidungen legte er Beschwerde vor dem Sozialgericht Gotha ein. ++ (so/mgn/10.01.19 – 010)

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Justiz blutet aus – 5.500 Staatsanwälte mit jährlich 5,2 Millionen Ermittlungsverfahren konfrontiert

Berlin, 11. Januar 2018 (ADN). Deutschlands Justiz blutet aus. Der Rechtsstaat verblasst zur Theorie. Es fehlen 2.000 zusätzliche Stellen. Ein wesentlicher Mitverursacher ist nach Auffassung des „Handelsblatts“ vom Donnerstag der Bund. Er ziehe überdimensioniert viel juristisches Personal aus den einzelnen Bundesländern in seine juristische Kompetenzsphäre. Einer Umfrage der Zeitung zufolge sind derzeit 57 Richter und Staatsanwälte aus den Ländern allein unter dem Schirm der Bundesanwaltschaft tätig. Jede dritte der 142 Stellen im höheren Dienst dieser Behörde ist damit mit Juristen aus den Ländern rekrutiert. Am stärksten geschröpft wurden Bayern und Nordrhein-Westfalen, die jeweils elf Richter und Staatsanwälte abgeben mussten. Es folgen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit jeweils sieben Spitzenjuristen.

Der Generalbundesanwalt ist nicht der einzige Schnorrer unter den Bundesbehörden. Das Bundesverfassungsgericht nimmt aus Baden-Württemberg 23 Richter und Staatsanwälte in Anspruch. Zudem muss das Ländle jeweils zehn Juristen dem Bundesgerichtshof und dem Bundesjustizministerium zur Verfügung stellen. Weitere waren an das Bundesarbeitsgericht, das Bundesozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht, an das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz abzuordnen. Auf diese Weise ging die Justiz in Baden-Würtemberg einer Personalmannschaft in der Stärke von 60 Frauen und Männern verlustig. 

Die schiere Personalnot geht zulasten der Rechtsprechung. Das „Handelsblatt“ verdeutlicht das am Beispiel der Anklagebehörden. Aufgrund von Daten des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2016 bundesweit 5.500 Staatsanwälte  5,2 Millionen Ermittlungsverfahren zu bewältigen. Knapp 60 Prozent davon wurden eingestellt, in erster Linie wegen Überlastung der Justiz unter der Bezeichnung „wegen Geringfügigkeit“. 

Offensichtlich ist die Justiz zudem unfähig, realistisch zu gewichten und die Verhältnismäßigkeit herzustellen. Anstatt sich der Schwerstkriminalität stärker zuzuwenden – mit 1.200 Terrorverfahren im Jahr 2016 gab es fünfmal mehr dieser Verfahren – , verbeißen sich Staatsanwälte und Richter massenweise in Bagatelldelikte. Außerdem könnte der Paragraphendschungel gelichtet werden. Da wäre dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof zu folgen. Er präsentierte schon vor sieben Jahren ein Konzept, mit dem die Zahl der 33.000 Steuerparagraphen auf 146 gelichtet werden kann. 30 Bundessteuern sollen danach auf vier reduziert werden. ++ (ju/mgn/11.01.18 – 011)

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SPD hat Löffel längst abgegeben – Strafjustiz immer unterschichtenorientiert

Karlsruhe, 7. Juli 2017 (ADN). „Diese politische Organisation hat ihren Löffel bereits vor langer Zeit abgegeben.“ Das sagt der ehemalige prominente Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Thomas Fischer, in einem Interview mit der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“ und meint damit die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Im Übrigen habe er nicht die geringste Veranlassung, irgendjemandes Leistung als Sozialdemokrat zu beurteilen oder die Leistung der Sozialdemokratie.

Die Strafjustiz, die Fischers zentraler Tätigkeitsbereich war, hat nach seinen Worten mit komplizierten Wirtschaftsstrafverfahren große Probleme. Das habe in der Regel – angesprochen auf die Fälle Uli Hoeneß und Bernie Ecclestone – nichts mit den Personen der Beschuldigten zu tun. Vieldeutig ergänzt er: „Strafjustiz ist aber immer unterschichtenorientiert. Es geht stets vor allem um die ‚einfach‘ zu verfolgenden Personen, die einfach strukturierten Straftaten. Es geht um die ‚Dummköpfe‘, die ‚Verlierer‘, die ‚Outlaws‘. Strafrecht wird um so schwieriger, je mehr man sich den wirklichen Macht- und Entscheidungsstrukturen der Gesellschaft nähert“.

Zu der „innerbetrieblich“ häufig polemischen Einschätzung seiner Person äußerte Fischer: „Ich bin innerhalb des BGH auf vielfältige Kritik gestoßen, die überwiegend in merkwürdig persönlicher Weise formuliert wurde. erstaunlich und bezeichnend: Vielfach wurde diese Kritik gerade auch von Menschen getragen und in skurriler Weise ‚gelebt‘, mit denen ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesprochen und die mich niemals etwas gefragt haben.“ Wer in einer solch hermetischen Organisation sachliche Kritik an Strukturen statt an Personen übt, werde immer wieder als rein persönlich motiviert dargestellt und denunziert. ++ (jz/mgn/07.07.17 – 189)

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Katastrophal: Zurückrudern und Verschwörungstheoretikern doch Recht geben ?

Leipzig, 22. Februar 2017 (ADN). Ein genereller Wandel zeichnet sich ab. Die Ausgegrenzten, Abgehängten und sogar die Verschwörungstheoretiker der Gesellschaft mit ihren angeblich völlig verkorksten Weltbildern und Ansichten finden überraschende Bündnispartner. Und zwar aus Kreisen, die keiner vermutet – denen der Reichen, Intelligenten und Mächtigen. Anschaulich beschreibt das die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Mittwoch ganzseitig unter der Überschrift „Die neue Angst vor der Apokalypse“. Die Milliardäre der Zukunftsindustrie im US-amerikanischen Silicon Valley und anderswo trauen ihrem eigenen Fortschritt nicht. Um im Falle eines Falles zu überleben, vor Chaos, Krieg und Unruhen verschont zu bleiben, rüsten sie sich mit Pässen, Atombunkern und abgeschotteten Inseln aus. Die x-fachen Ableger der modernen Arche Noah kosten irrwitzige Summen. Dennoch werden die gigantischen Gelder für die erwarteten Katastrophen aufgebracht. Gründe für die mutmaßlich bevorstehende Selbstvernichtung der Menschheit beschreibt die LVZ beispielsweise so: „Die Welt ist durch Internettechnologie schneller, effizienter, aber eben auch verwundbarer geworden – das weiß wahrscheinlich kaum jemand besser als die Chefs der Technologiekonzerne aus dem Silicon Valley. Zumindest einige blicken offenbar auch einigermaßen illusionslos auf die negativen Folgen ihrer eigenen Produkte. Künstliche Intelligenz wird in Zukunft viele, auch anspruchsvolle Jobs überflüssig machen. Die Idee liegt nahe, dass sich der Zorn der Leidtragenden gegen die richtet, die von dieser Entwicklung sogar noch profitieren.“ Das berühmte Tal in Kalifornien sei schon jetzt der zweitreichste Ort in den USA.

Vervollständigt wird der erschütternde Report mit einem Interview, das mit dem „Prepper“ Bastian Blum aus Krefeld geführt wurde. Er hat Vorkehrungen getroffen, um sich sechs Wochen lang selbst zu Hause versorgen zu können. So trotze er den in seinem Szenario befürchteten drei Katastrophenfällen: andauernder Stromausfall, Chemieunfall oder einem schweren Sturm oder Orkan. Inzwischen regstriere er gegenüber der Gemeinschaft der „Prepper“, die sich auf Katastrophen sehr konkret einstellen und deren Zahl von 100.000 bis 150.000 in Deutschland liegen soll, mehr Ernsthaftigkeit in seiner engeren Umgebung.

Sogar der seriöse Publizist Heribert Prantl sieht die Welt auf den Kopf gestellt und zeigt sich höchst verunsichert. Seit dem jüngsten BGH-Urteil zu den Bausparverträgen, in denen die Richter glasklare Vertragsinhalte ins genaue Gegenteil verkehren und diesen hanebüchenen Zustand zementieren wollen, zieht der ehemalige Richter und jetzige prominente Journalist in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) die verzweifelte Schlussfolgerung: „Das Sichere ist nicht sicher; und so wie es ist, so bleibt es nicht.“ Das habe bisher für die Krisengebiet der Welt gegolten. Seit Neuestem habe diese Formel auch der Deutschen Inbegriff von Sicherheit, Recht und Ordnung infiziert: Karlsruhe. Der dort ansässige Bundesgerichtshof (BGH) habe mit einem Kernsatz des Rechts gebrochen. Dieser Satz lautet „Pacta sunt servanda/Verträge muss man halten“.  ++ (kt/mgn/22.02.17 – 050)

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Ghandi wäre nach deutschem Strafrecht ein Gewalttäter – Gesetze bis heute mit NS-Ideologie durchsetzt

Leipzig, 28. November 2016 (ADN). „Das Strafgesetzbuch ist eigentlich nie richtig reformiert worden – nur ein Flickwerkteppich, aber nie der große Wurf“. Das erklärte die Berliner Rechtsanwältin Dagmar von Strahlendorff-Grüttemeier am Montag im Rundfunk. Sie antwortete damit auf die Frage des Hörers Karl-Heinz Fengner beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), wie viele Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafrecht heute noch von NS-Paragraphen bestimmt werden und warum diese nicht schon längst reformiert worden sind. Das wohl bekannteste Beispiel eines solchen Paragraphen, der seit der NS-Zeit gilt, sei der Paragraph 211. Seit dem Jahr 1941 lautet er: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Nach den Worten von Strahlendorff sollte im Nationalsozialismus ein Tätertyp als Volksschädling herausgearbeitet werden. Da sollte es eben eine Volksgemeinschaft geben, die Volksschädlinge aussortiert, um einen starken Volkskörper zu haben. Wichtiger als die Tat sei – typisch für NS-Ideologie – die Motivation des Täters.  Strahlendorff nannte weitere Delikte, die aus der Nazi-Zeit stammen. Dazu zähle die Nötigung. Danach würde der friedfertige Mahatma Gandhi wegen seiner Sitzproteste in Deutschland als Gewalttäter wegen Nötigung verurteilt.

Die Ursache für den nationalsozialistischen Ungeist im bundesdeutschen Recht sieht die Berliner Anwältin, die die Initiative Nazifreies Recht gegründet hat, darin, dass in der Nachkriegszeit viele NS-Juristen einfach weiterbeschäftigt wurden. Im Falle des Nötigungsparagraphen gehe die bis heute gültige Auslegung auf den Nazirichter Paulheinz Baldus zurück, der später am Bundesgerichtshof (BGH) jahrelang Recht sprach. Die „personelle Kontiuität“ hat fatale Folgen gehabt, gestand kürzlich Bundesjustizminister Heiko Maas ein. „Viele Gesetze wurden nur sehr oberflächlich entnazifiziert. Nazigesetze erhielten dadurch einen demokratischen Segen und das führt dazu, dass wir bis heute in den Gesetzen Ideen und Formulierungen haben, die aus der NS-Zeit stammen.“

Wie MDR Aktuell auf Nachfrage im Bundesjustizministerium erfuhr, ist eine komplette Reform oder Überprüfung aller Rechtsnormen nicht nötig. In den vergangenen zehn Jahren seien rund 150 Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit aufgehoben worden. Übrig seien jetzt nur noch 31 Paragraphen, von denen einige wie das Patentgesetz und das Depotgesetz schon reformiert seien. Der Rest werde noch überprüft. Auch die alltäglichen Straftatbestände Unfallflucht und Erschleichen einer Beförderungsleistung gehören zu den Paragraphen mit starker nationalsozialistischer Prägung.++ (ju/mgn/28.11.16 – 325)

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Netzagentur lässt Kunden von Energieversorgern schröpfen – Revolutionsaufruf an Bürger

Hamburg, 29. Juni 2016 (ADN). „Offensichtlich schaut die Bundesnetzagentur über die monolithische Art und Weise des Kundenschröpfens hinweg und unternimmt nichts.“ Das wirft das Hamburger Energie-Dienstleistungsunternehmen Care Energy in einem Brief an seine Kunden der höchsten Aufsichtsbehörde für Infrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland vor. Die Netzbetreiber verursachten mit falschen Verbrauchsprognosen und Zählerständen Schäden in Höhe von 18 Millionen Euro. Das Abzocken erfolge unter dem Vorwand der EEG-Umlage, die vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als nichtig eingestuft wurde. Der Europäische Gerichtshof habe geurteilt, dass es sich bei der EEG-Umlage seit 2012 um einen unerlaubten Zuschuss handelt.

„Es ist Zeit für die Revolution“, teilt die Hamburger Firma ihren Stromkunden mit. Das „Sodom und Gomorra“ auf Deutschlands Energiemarkt müsse durch die Bürger selbst beendet werden. Nur durch Bürgerinitiativen könne die tatsächliche Energiewende geschafft werden. Zur Hilfestellung bietet Care Energy seinen Kunden ein Photovoltaik-Aggregat an, das leicht und vielerorts an dezentralen Plätzen installiert werden kann. Es wird per Stecker direkt an den Stromkreislauf einer Wohnung angeschlossen. Damit wird der mit Sonnenenergie gewonnene Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist  und unterliegt nicht der EEG-Gesetzgebung. Pro Jahr und Modul könnten bis zu 300 Kilowattstunden eingespart werden.

Care Energy, das sich als Energiedienstleister und nicht als reiner Stromverkäufer betrachtet, hat sich seit seinem unkonventionellen und rebellischen Auftreten vor wenigen Jahren auf dem deutschen Energiemarkt inzwischen kommerzielle Feindschaften und damit zahlreiche juristische Auseinandersetzungen mit großen Energieversorgern eingehandelt. Insbesondere Netzbetreiber machen demtentsprechenden Druck bei der Bundesnetzagentur, um die Geschäftsaktivitäten von Care Energy einzudämmen. So hat die Bundesnetzagentur nunmehr einen umfangreichen Fragenkatalog an die Hamburger Dienstleister geschickt, der bis spätestens am 13. Juli beantwortet werden muss. Andernfalls droht ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro. ++ (en/mgn/29.06.16 – 174)

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