Niedrigste Zahl illegaler USA-Einreisen seit 50 Jahren – Kostenvergleich Mauerbau USA-DDR

Jena, 12. Januar 2019 (ADN). „Das Land ist in der Frage relativ einig. Es lehnt diese Mauer ab als überflüssig und als zu teuer und auch als die falsche Antwort auf die Probleme, wie groß auch immer sie sein mögen.“ So reagiert am Sonnabendmorgen Professor Michael Dreyer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena auf die Frage des Deutschlandfunks nach den Folgen der bisher in der USA-Geschichte mit 22 Tagen längsten Hauhaltssperre. Nach Auffasssung des Politologen und Historikers erübrigt sich das Bauwerk auch deswegen, weil derzeit die niedrigste Zahl illegaler Grenzübertritte seit fast fünfzig Jahren in den USA zu verzeichnen ist. Der nationale Notstand, von dem Donald Trump redet, sei „effektiv nicht vorhanden“. Die Kenntnis dieser Fakten dringe auch bis zur Bevölkerung durch. Aber der US-Präsident wolle mit dem Mauerbau nun einmal sein Wahlversprechen einlösen. Ob er das bisher vom Parlament verweigerte Geld dafür nun aus dem Verteidigungshaushalt nehmen kann, sei zu bezweifeln. Dazu müsse er den nationalen Notstand ausrufen. Dem dürften letztlich die Gerichte einen Riegel vorschieben.  

Um die illegale Einwanderung in die Vereinigten Staaten von Amerika zu blockieren, will Trump eine Mauer zu Mexiko errichten. Schätzungen zufolge kostet das Vorhaben 25 Milliarden US-Dollar. Im Vergleich dazu lag der finanzielle Aufwand des Neuzeit-Klassikers – die 1.400 Kilometer messenden Grenz-Sperranlagen zwischen DDR und BRD – für Bau und Betrieb in den Anfangsjahren von 1961 bis 1964 bei 1,822 Milliarden Mark. Davon entfielen auf die 170 Kilometer lange Berliner Mauer 400 Millionen Mark. Den Kosten sind auch teure Materialimporte aus der Bundesrepublik Deutschland wie Stacheldraht der westdeutschen Stahlbranche zuzurechnen. Später mussten aus dem DDR-Staatshaushalt jährlich 500 Millionen Mark aufgewandt werden, um die Grenzbefestigungen instandzuhalten und zu bewirtschaften. ++ (al/mgn/12.01.19 – 012)

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BGH hebt Freisprüche im Strafverfahren um „herrenlose Häuser“ teilweise auf

Leipzig, 9. November 2016 (ADN). Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat am Mittwoch in Leipzig nach mündlicher Verhandlung die vom Landgericht Leipzig ausgesprochenen Freisprüche gegenüber Angestellten des Rechtsamtes der Stadtverwaltung Leipzig sowie einer Leipziger Rechtsanwältin teilweise aufgehoben. In dem Strafverfahren, dass sich mit mehreren Fällen unrechtmäßiger Veräußerung privater Grundstücke und Gebäude – sogenannter herrenloser Häuser – durch die städtische Administration  Leipzig befasste, waren vor einigen Monaten sämtliche vier Angeklagten vom Vorwurf der Untreue und des Betrugs enlastet worden. Der fünfte in Leipzig ansässige BGH-Strafsenat hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hin und aufgrund des Vortrags von Generalbundesanwalt Stefan Schmandt das Urteil in einem Tatkomplex die drei Mitarbeiter des Rechtsamtes aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. „Betreffend diese Fälle hielten die Freisprüche rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil das Landgericht nicht alle für einen Vorsatz der Angeklagten maßgeblichen Umstände in seine Würdigung einbezogen hat“, informiert der fünfköpfige Senat in einer Pressemitteilung. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Günther Sander „ist die Beweisführung des Landgerichts defizitär“ gewesen. Er regte nach der Verkündung der Entscheidung an, dass sich die beteiligten Parteien anlässlich des am selben Tag sich zum 27mal jährenden Falls der Berliner Mauer und der daraus entstandenden schwierigen und komplexen Rechtsproblematik außergerichtlich verständigen sollten. ++ (ju/mgn/09.11.16 – 306)

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Ulbrichts Idee macht Schule – Deutscher Grenzzaun soll Flüchtlingsflut eindämmen

Berlin, 18. Oktober 2015 (ADN). Deutschland muss einen Grenzzaun zu Österreich errichten, um die Flut der Flüchtlinge unter Kontrolle zu bekommen. Das fordert in erstaunlicher Klarheit der Chef der bundesdeutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, in der „Welt am Sonntag“. Eine Kettenreaktion weiterer solcher Abschottungs-Barrieren der Österreicher, der Slowenen und anderer EU-Staaten werde folgen. Nur so sei Deutschland noch vor dem Chaos und offenen politischen Unruhen zu bewahren.

DDR-Staatschef Walter Ulbricht, der Schöpfer des deutsch-deutschen Grenzzaun-Klassikers und der Berliner Mauer, würde sich angesichts dieser panischen Schlussfolgerungen still ins Fäustchen lachen, wenn auch die Zweckbestimmung seines „antifaschistischen Schutzwall“ gegenläufig gewesen ist. Seine vor mehr als 50 Jahren geborene Idee, per Stacheldraht und anderen Schikanen Menschen am Flüchten zu hindern, feiert dennoch gegenwärtig fröhliche Urständ. Allerdings in ganz anderen und viel größeren Dimensionen. Nicht die kleine DDR mauert sich diesmal ein, sondern die gesamte Europäische Union (EU). Die Erfindung des Tischlers Ulbricht aus Leipzig wird so populär, dass mit den Lizenzgebühren dieses Politpatents die DDR noch nachträglich finanziell zu retten gewesen wäre.

Ungarn, das 1989 das Niederbrechen der Ost-West-Grenzen initiierte, hat im Sommer dieses Jahres erstmals wieder eine solche undurchdringliche und lückenlose Stacheldraht-Barrikade aufgebaut. Der Flüchtlingsstrom fließt nun über Kroatien und Slowenien, wo ebenfalls mit der Grenzzaun-Option kalkuliert wird. Ähnliches erwägt Österreich. Die in den guten und fetten Jahren des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands allseits proklamierten und in alle Welt hinausposaunten hehren Freiheits-Prinzipien gehen nun in die Binsen zu einer Zeit, da der große „Rest“ der Welt die deutschen Sirenentöne nun endlich erhört und sich tatsächlich auf den Marsch ins gelobte Schlaraffenland aufmacht. Ein Ende der Menschenflut auf dieser Einbahnstraße aus dem Orient ist nicht absehbar. ++ (st/mgn/18.10.15 – 282)

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