Mehr als 170.000 Anfragen an deutsche Behörden

Berlin, 23. Oktober 2021 (ADN). Nutzer des Portals „FragdenStaat“ haben seit dessen Bestehen mehr als 170.000 Anfragen an deutsche Behörden aller Ebenen gestellt. Das teilt die Medienquelle jetzt mit, deren Tätigkeit unter anderen auf den Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und der Bundesländer fußt. Sie wurde vor zehn Jahren eröffnet, um Transparenz in die staatliche Bürokratie und deren Handeln zu bringen.

Um allein aufgrund deren schieren Menge der anwachsenden Informationen mehr Übersicht zu schaffen, soll die Plattform nun besser geordnet werden. „Wir wollen die befreiten Dokumente so darstellen, dass sie gut zugänglich sind und sinnvoll miteinander verknüpft werden. Im nächsten Schritt wollen wir Dokumentensammlungen – also Dossiers – ermöglichen, mit denen Dokumente zu einem Thema gemeinsam dargestellt werden“, heißt es bei „FragdenStaat“.

Die Initiatoren der Plattform zeigen sich überzeugt, dass eine starke Demokratie eine informierte und aktive Zivilgesellschaft braucht, die auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung sprechen kann. Es müsse gesellschaftlich etabliert und selbstverständlich sein, amtliche Informationen leicht zu erhalten und nutzen zu können. Nur so könne Regierungshandeln effektiv kontrolliert werden. (if/mgn/23.10.21 – 286). ++

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

10 Entnazifizierungs-Forderungen im Kampf gegen „braunes Virus“

Berlin, 27. März 2020 (ADN). Die Schriftstellerin, Publizistin und Journalistin Daniela Dahn stellte einen Zahnpunktekatalog auf, um gegen das „braune Virus“ für eine konsequente Entnazifizierung in Deutschland vorzugehen. Die Mitbegründerin der DDR-Oppositionsgruppe „Demokratischer Aufbruch“ erläuterte ihre Forderungen am Freitag in der Tageszeitung „neues deutschland“ (nd). Sie beruft sich dabei auf ein von der Hanauer Bürgerin Newroz Duman entworfenes „Programm der Entnazifizierung“ in Behörden, Schulen, Ämtern, Parteien und Parlamenten. Da darauf bislang niemand reagiert hat, habe sie ihren Forderungskatalog veröffentlicht, so Dahn. Sie will es nicht bei dem Appell belassen, der womöglich wiederum folgenlos bleibt.

Die ostdeutsche Bürgerrechtsprotagonistin erklärte in der Zeitung:“Wenn die angesprochenen Institutionen nicht beabsichtigen auf die Forderungen einzugehen, haben sie die Pflicht , dies vor der Öffentlichkeit zu begründen“. ++ (re/mgn/27.03.20 – 084)

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Gewaltenteilung droht zu zerfallen – Behörden ignorieren Gerichtsurteile

Leipzig, 17. Mai 2019 (ADN). Die Sorge, dass die Gewaltenteilung in Deutschland zerfällt, wächst. Phänomene dessen machte der am Freitag in Leipzig beendete „Anwaltstag 2019“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Genüge aus. Krasse Beispielfälle wurden ausführlich debattiert. Sie beziehen sich vor allem darauf, dass staatliche Behörden rechtskräftige Gerichtsentscheidungen auch höchster Instanzen einfach ignorieren und nicht umsetzen. Am Abschlusstag des dreitägigen, alle zwei Jahre stattfindenden Treffens äußerte sich dazu Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. „Wir müssen den Rechtsstaat täglich verteidigen“, forderte er. Er sei schließlich das Rückgrat der Gesellschaft. Bedenklich sei es deshalb, wenn Behörden einfach untätig bleiben, wenn gegen sie Urteile gefallen sind und ihnen Sanktionen drohen – bis hin zur angekündigten Inhaftnahme von Amtsinhabern. So manche Behörde reagiert einfach nicht mehr und sagt das auch noch an. Zwangsgeld gegen eine Behörde wirke nicht mehr abschreckend, obwohl es nach Paragraph 172 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wiederholt angedroht, festgesetzt und vollstreckt werden kann. Es gab sogar Fälle, in denen die Bundeskanzlerin dazu aufrief, das Gesetz einfach nicht anzuwenden. Ähnliches tat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. ++ (ju/mgn/17.5.19 – 135)

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Deutsche Bundesregierung blockiert EU-Whistleblower-Richtlinie

Berlin/Brüssel, 2. März 2019 (ADN). Das von Katarina Barley geführte deutsche Justizministerium blockiert derzeit die Einigung um die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Über Einzelheiten berichtet das Portal netzpolitik.org am Sonnabend. Die neue EU-Verordnung würde erstmals Rechtssicherheit für Whistleblower bieten.

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten streiten darüber, ob Whistleblower Miss-Stände direkt an die Öffentlichkeit gehen dürfen oder nicht. Barleys Ministerium setzt sich dafür ein, dass sich Whistleblower immer zuerst an eine interne Stelle der eigenen Organisation wenden müssen, bevor sie Medien und Behörden Informationen geben dürfen. ++ (vf/mgn/02.03.19 – 062)

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Verfassungsgerichtspräsident: Gerichtsurteile sind ausnahmslos zu akzeptieren und umzusetzen

Karlsruhe, 25. Juli 2018 (ADN). Selbst guten Juristen fällt es in der Migrationsfrage nicht leicht zu erkennen, wie groß die Handlungsspielräume jeweils sind. Gleichzeitig ist die Hoffnung, komplizierten Herausforderungen mit einfachen Regeln begegnen zu können, naiv. Das erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Andreas Voßkuhle, in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Das bestehende Regelungssystem sei ja nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis langer politischer Prozesse. Dennoch müsse man bemüht sein, die Rechtslage klarer zu gestalten.

Zu dem merkwürdigen Verhalten der zuständigen staatlichen Behörden im Zusammenhang mit der Abschiebung von Sami A. stellte Voßkuhle klar: „Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, dass wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“ Die Sorge der Menschen, dass der Staat ihre Rechte nicht ausreichend schützt, müsse ernst genommen werden. Denn dieser Staat habe ihnen ein Sicherheitsversprechen gegeben, das er einhalten muss.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtspräsidenten muss man sich Gedanken darüber machen, wie diese „kalte“ globalisierte Welt etwas „wärmer“ und vielleicht gerechter gemacht werden kann. Oder: Wie Globalisierung und Heimat besser in Einklang zu bringen ist. ++ (ju/mgn/25.07.18 – 187)

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Schlagabtausch zwischen Schufa und ihren Kontrahenten – Befürchtete Diskriminierung soll aufgedeckt werden

Berlin, 15. Februar 2018 (ADN). Das Scoring-Verfahren des Privatunternehmens Schufa, Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist höchst intransparent. Als Geschäftsgeheimnis ist es der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das will das Projekt „OpenSCHUFA“ ändern, teilt am Donnerstag in Berlin der Initiator Arne Semsrott auf dem Portal netzpolitik.org mit. Die Organisationen Open Knowledge und AlgorithmWatch wollen eine Software entwickeln, die den Algorithmus  der Schufa zumindest teilweise rekonstruiert. Dazu seien möglichst viele Selbstauskünfte notwendig. Um diese zu bekommen, wird zu einer Datenspende aufgerufen. Jeder Mensch könne schon jetzt bei der Schufa seinen Score-Wert anfordern. Wer das tut und seinen Score-Wert dem OpenSCHUFA-Team zur Verfügung stellt, könnte dazu beitragen, Aufklärungsarbeit zu leisten und eine mögliche Diskriminierung aufzudecken.

Wenige Stunden später meldet sich die Schufa mit einer weitschweifigen Entgegnung zu Wort. Darin wird behauptet, die OpenSCHUFA-Kampagne sei irreführend. Sie sei gegen Sicherheit und Datenschutz in Deutschland gerichtet. Das Schufa-Verfahren zur Scoreberechnung sei bereits für Behörden und Aufsichten transparent. Wer jedoch die Berechnungsmethode der Allgemeinheit gegenüber offenlegen will, leiste Betrug, Missbrauch und Abwanderung von Know-how Vorschub. Die Schufa sei eines der am intensivsten regulierten und staatlich beaufsichtigten Unternehmen und erfülle alle Transparenzanforderungen. Sie habe als einzige Auskunftei ihr Verfahren zur Scoreberechnung bereits 2010 gegenüber den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder offengelegt. Es dürfe bezweifelt werden, dass das Unterfangen der Initiatoren von OpenSCHUFA im Interesse der Allgemeinheit ist. Vielmehr werde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine interessengeleitete Kampagne handelt. Dahinter stecke die Bertelsmann-Stiftung, die zu dem Konzern gehört, der einen Schufa-Wettbewerber unter seinen Fittichen hat. ++ (dt/mgn/15.02.18 – 046)

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Demokratie geht ohne Kapitalismus – Finnischer Grundeinkommens-Test sinnvoll

Berlin, 2. Februar 2018 (ADN). Dass die Finnen mit der Verbesserung des Kapitalismus beginnen und mit dem Grundeinkommen experimentieren, hält der Berliner Philosoph Wilhem Schmid für sinnvoll. In einem Interview mit dem Genossenschaftsmagazin „gemeinsam“ nimmt er zu Grundsatzfragen Stellung. Der Versuch der Skandinavier, erst einmal mit einigen Hunderttausenden anzufangen, um zu sehen wie die Menschen reagieren, sei vernünftig. Das Grundeinkommen habe den Vorteil, dass der Staat nicht mehr unter die Betten kriechen müsse, um herauszufinden, ob ein Hartz-IV-Empfänger mit einer Frau im Bett liegt, die ihn eigentlich unterstützen müsste. „Da bleibt mir die Spucke weg, nicht im Ernst können wir so weitermachen“, lautet das vernichtende Urteil des Gelehrten über die menschenverachtende Praxis bundesdeutscher Behörden.

Zu glauben, die Demokratie sei selbstverständlich und gottgegeben, ist die größte Gefahr, so Schmid. Der Kapitalismus sei auch nicht notwendig das Wirtschaftssystem der Demokratie. „Wir könnten uns mit Mehrheit für ein anderes entscheiden“. ++ (bg/mgn/02.02.18 – 033)

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Bürokratie knebelt deutsche Kleinbetriebe – 47,4 Milliarden Euro jährliche Kostenlast

Frankfurt am Main, 29. Dezember 2017 (ADN). Ein eigenartiger Rückstand in einem der wirtschaftsstärksten Länder der Erde wird durch Bürokratie verursacht. Von ihr werden Deutschlands Kleinbetriebe geknebelt. Auf welch absurde Weise das geschieht, darüber berichtet der Deutschlandfunk am Freitag. Am Beispiel des Unternehmers Mario Furlanello aus Frankfurt am Main wird die ganze Abstrusität behördlicher Willkür demonstriert.

Der Inhaber einer Kochschule will in ein anderes Gewerbefach wechseln und eine Gastwirtschaft eröffnen. Er erlebt dabei überraschende Blockaden. Eine dieser merkwürdigen Szenen dreht sich um Auto und Führerschein des Betroffenen. Bei der Ummeldung des Autos verlangt die Führerscheinstelle einen Gewerbeschein. Er soll als Nachweis die Adresse der neuen Firma vorgelegt werden. Ihre Anmeldung und ihr Eintrag im Handelsregister bleiben unbeachtet. In der Zeit des entstandenen Bürokratie-Vakuums kann Furlanello seine geschäftlichen Wege nur per pedes erledigen.

Um die Bürokratielast messbar zu machen, unternimmt die EU entsprechende Bemühungen. So hat sie beispielsweise ermittelt, dass allein die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes 2014 in Deutschland einen Zuwachs an Bürokratie in Höhe von zehn Milliarden Euro gebracht hat. 

Berechnungen des IW Köln zufolge betragen die staatlich verursachten Bürokratiekosten von Unternehmen in Deutschland 47,6 Milliarden Euro jährlich. Das ifo-Institut München schlussfolgert, dass die wichtigste Maßnahme zur Förderung privater Investitionen im Abbau von Bürokratie besteht – noch vor Steuerentlastung und Senkung der Lohnnebenkosten. ++ (hk/mgn/29.12.17 – 374)

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Kette verpfuschter Identifizierungsversuche

Frankfurt am Main, 17. September 2017 (ADN). Von einer Kette verpfuschter Versuche, wenigstens die Identität von Flüchtlingen zu prüfen, berichtet Roland Tichy am Sonntag auf dem von ihm gegründeten Portal „tichyseinblick.de“. Das jüngste Glied dieser Kette sei eine seit August dieses Jahres gültige Regelung, nach der  Flüchtlinge von Beamten zu einem freiwilligen Identitätsgespräch einzuladen sind. Wenn nicht identifizierte Täuscher nicht zu dem Termin bei der Behörde erscheinen, bleibt das folgenlos. Eine Identitätsprüfung von Flüchtlingen in Deutschland ist damit so gut wie unmöglich. Es dennoch zu versuchen, gerät nicht selten, so Tichy, zur Posse. Das lege die Defizite von Merkels Flüchtlingspolitik offen. Tichy schreibt: „Der Widerstand der Bevölkerung wächst; Behörden reagieren aggressiv auf Widerstand gegen die den Einheimischen abgeforderte Integration in das bunte Deutschland. Integration wird zur Einbahnstraße umgeschildert, auf der viele Einheimische die Geisterfahrer sind. Das klingt bösartiger, als es ist. Behörden halten sich nur deshalb an die Einheimischen, weil sie die im Griff haben. Denn zwei Jahre nach der bedingungslosen Grenzöffnung weiß der Staat immer noch nicht, wer da kommt und wer da ist. Wer aber kommt, der bleibt. Die Statistiken offenbaren das Versagen“. Sie belegen zudem überzeugend Schizophrenie, Hilflosigkeit und sogar Willkür der Administrationen. ++ (mi/mgn/17.09.17 – 261)

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Gericht verdonnert Kanzleramt zur Teil-Veröffentlichung vertraulicher Journalistengespräche

Berlin, 20. Februar 2017 (ADN). Das Kanzleramt muss Termine, Themen, Teilnehmer und Orte der Treffen mit Pressevertretern  offenlegen, ebenso Merkels geplante Treffen mit einzelnen Journalisten darüber hinaus. Inhalte müssen jedoch nicht mitgeteilt werden, auch nicht zur vertraulichen Verwendung. So antwortete am Montag der Redakteur des Berliner „Tagesspiegel“, Jost Müller-Neuhof, in einem Interview mit seiner Zeitung auf Fragen, die seine Klage und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Bundeskanzleramt betreffen. Der Journalist hatte Transparenz und Informationen eingefordert über Gespräche zwischen dem Kanzleramt und ausgewählten Presseleuten. Das hatte das Amt verweigert. Es stellte sich auf den Standpunkt, die „Gespräche zählten zum „Kernbestand des politischen Journalismus“. In die „grundrechtlich geschützte Vertrauenssphäre von Medien und Informanten“ dürfe nicht auf diese Weise eingegriffen werden.

Müller-Neuhof erläuterte, warum die Auskünfte wichtig sind: „Das Zusammenspiel von Medien und Regierung ist vielfach in die Kritik geraten, dabei geht es um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung, sichtbar jetzt auch an den Konflikten in den USA. Dem Kanzleramt wurde frühzeitig erklärt, dass die Informationen zu einer Recherche über Verbindungen von Presse und Politik benötigt würden und die Ansichten der Kanzlerin zu den genannten Themen zudem von größtem öffentlichen Interesse seien. Staatliche Stellen seien bei der Auskunftserteilung strikt zur Gleichbehandlung verpflichtet. Dem widerspreche es, bestimmte Informationen nur einem exklusiven Kreis von Medien zukommen zu lassen. Der Aufforderung ,seine Ablehnung zu begründen, kam das Kanzleramt nicht nach.“  ++ (me/mgn/20.02.17 – 048)

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