„Planungszelle“ auf Erfolgsspur

San Sebastian/Wuppertal, 8. Februar 2018 (ADN). Große und kleine kommunale oder überregionale Bauprojekte geraten in ziemlicher Regelmäßigkeit in die öffentliche Diskussion. Das zwischen den zahlreichen beteiligten Interessen- und Bürgergruppen artikulierte Für und Wider kann sogar zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Baukostensteigerungen führen. In Deutschland gibt es dazu viele wenig bekannte, aber auch sehr prominente Beispiele wie der Berliner Flughafen BER und der Bahnhof Stuttgart21. Um solche Projekte in ruhige Fahrwasser zu bringen und eine sinnvolle Bürgerbeteiligung und Mitsprache zu gewährleisten, hat Prof. Peter Dienel von der Bergischen Gesamtuniversität Wuppertal unter dem Stichwort „Planungszelle“ ein fast Wunder wirkendes Instrument entwickelt.

Seine ersten Karrieresprünge machte dieses Verfahren allerdings nicht in Deutschland, sondern in Spanien, Frankreich und Brasilien. Im spanischen Baskenland gelang es sogar mit dieser Methode, bei der Planung einer Autobahn zwischen San Sebastian und Vitoria die bewaffnete separatistische Bewegung Herri Batasuna friedlich zu stimmen und in das Planungsverfahren einzubeziehen. Erst nach den Erfolgen in diesen und weiteren lateinischsprachigen Ländern kehrte dieses demokratische Baubeteteilungsverfahren nach Deutschland zurück. Unspektakulär, aber höchst solide sorgte die „Planungszelle“ auf diese Weise für die zuverlässige Realisierung von Bauprojekten beispielsweise in Solingen und  anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Inzwischen bewährt sie sich nicht nur bei örtlichen und regionalen Vorhaben, sondern sogar auf europäischer Ebene. ++ (bw/mgn/08.02.18 – 039)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Charta mit Forderungen für künftigen baskischen Staat

Bilbao, 16. Juli 2017 (ADN). Die vier baskischen Gewerkschaften haben mit anderen sozialen Bewegungen des Baskenlandes eine Charta erarbeitet, in der die Forderungen für einen gesellschaftlichen Wandel der spanischen Region fixiert sind. Dazu gehört die Unabhängigkeit von Spanien sowie ein universelles Recht auf soziale Absicherung. Das sagte Mikel Alvarez von der baskischen Gewerkschaft LAB in einem Interview, das die Tageszeitung „Junge Welt“ am Wochenende veröffentlicht hat. „Wir wollen anständige und qualifizierte Arbeitsplätze für alle, das Recht auf Bildung, Wohnung und Gesundheit. Wir verlangen auch das Recht, unsere Sprache, das Baskische, in allen Lebensbereichen nutzen zu können.“ Es gehe also nicht nur um Fragen aus der Arbeitswelt, sondern auch beispielsweise um Frauenrechte und die Lebensmittelsouveränität. Das seien Mindestforderungen an einen künftigen selbständigen baskischen Staat.

Alvarez wies darauf hin, dass seine Gewerkschaft eine lange Tradition der Kooperation mit den sozialen Bewegungen hat. Als aktuelles Beispiel nannte er ein Bündnis in Bilbao zwischen den Nutzern und Beschäftigten im öffentlichen Personenahverkehr, das sich für niederigere Preise einsetzt. Darüber hinaus gebe es Initiativen von gewerkschaftlich organisierten Lehrern  und Schülerverbänden für die Verwendung regionaler Produkte in den Kantinen. Zudem setzten sich Lehrergewerkschaften, Professoren, Studenten und Schüler gemeinsam dafür eindass über Lehrpläne nicht mehr in Madrid, sondern im Baskenland entschieden wird.

Derzeit gibt es nach den Worten des Gewerkschafters in seiner Organisation eine breite Diskussion darüber, ob ein unabhängiges Baskenland in der Europäischen Union (EU) bleiben und sie von innen heraus verändern oder ob es austreten sollte. Ein Erfolg des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien am 1. Oktober würde gewiss auch die Souveränitätsbestrebungen der Basken erleichtern, denn die Unabhängigkeit werde Madrid sicherlich nicht verschenken.

Bereits jetzt hat das aus drei Provinzen bestehende Baskenland einen bestimmten Grad an Selbständigkeit. Seit dem Jahr 1979 firmiert es unter der offiziellen Bezeichnung „Autonome Gemeinschaft in Spanien“. Diesen Status ermöglicht die spanische Verfassung aus dem Jahr 1978. Damit ist es den Basken erlaubt, auf ihrem Gebiet die Steuern selbst einzuziehen. Aufgrund eines bilateralen Abkommens wird dann eine festgelegte Summe an den spanischen Zentralstaat abgeführt. ++ (ba/mgn/16.07.17 – 198)

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50. Geburtstag zweier unterbelichteter bis ignorierter Menschenrechtspakte

Wien/London, 17. Dezember 2016 (ADN). Zwei bedeutende Menschenrechtspakte haben soeben ihren 50. Geburtstag gefeiert. Es handelt sich um den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie den Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Trotz des erreichten ansehnlichen Alters blieben diese internationalen Kontrakte bislang wenig beachtet, unterbelichtet und werden nicht selten einfach ignoriert. Das gilt sogar für die juristische Zunft – auch in diversen bundesdeutschen Rechtsinstanzen. Politiker instrumentalisieren die beiden Vertragswerke fast ausschließlich in Sonntagsreden und Menschenrechtsappellen, in denen die Verhältnisse in anderen außereuropäischen Staaten angeprangert werden sollen. Solche Vorwürfe gehen den Volksvertretern leicht von den Lippen. Werden sie jedoch auf Mängel in der Wahrnehmung der Menschenrechte im eigenen innerstaatlichen Zirkel angesprochen oder angeschrieben, wird das in der Regel empört zurückgewiesen. Häufig wird gar nicht reagiert.

Dass es jedoch mit der praktischen Umsetzung beider Pakte in Europa einschließlich der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht zum besten bestellt ist, erläutert Koldo Casla von der Kings School London anlässlich des Jubiläums auf dem Wissenschafts-Nachrichtenportal „The Conservation“. Zuerst nennt der Forscher und ehemalige Chef des Stabes des baskischen Menschenrechtsbeauftragten (Ararteko) mentale Schwächen in der administrativen Wahrnehmung. Zwar hätten fast alle Länder beide Pakte unterschrieben, aber der zweite werde nicht so ernst genommen wie der erste. Die UNO sei schlecht beraten gewesen, die betreffenden Rechte überhaupt in zwei Pakete zu trennen. Zudem sei der letztlich in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte IPbpR viel konkreter formuliert als der zweite, der bei Insidern in Europa auch als Sozialcharta bekannt ist und sehr viel schlechter überwacht wird.

Diese unterschiedliche Gewichtung schlägt sich auch im deutschen Grundgesetz nieder. Die BRD hat beide Pakte unterschrieben. Allerdings wurde nur der erste ins Grundgesetz aufgenommen. Der zweite Kontrakt, der auch das Recht auf Wohnung, Arbeit und kulturelle Teilhabe beinhaltet blieb außen vor. ++ (mr/mgn/17.12.16 – 344)

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