„Versteinertes Besatzungsrecht“ gilt in Deutschland weiter

Berlin, 13. Mai 2019 (ADN). Einem fachjuristischen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) zufolge gilt in Deutschland nach wie vor „versteinertes Besatzungsrecht“.  Daraufhin am Montag auf der Bundespressekonferenz angesprochen vermochten weder der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA), Christofer Burger, noch der Leiter des Bundespresseamtes (BPA), Steffen Seibert, nähere Angaben zu machen. Offenbar war ihnen das Dokument aus dem Jahr 2006 nicht bekannt.

Dem öffentlich zugänglichen Gutachten zufolge verzichtete zwar im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrages von 1990 die damalige Sowjetunion auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland, die Westaliierten jedoch nicht. Der Korrespondent des Nachrichtensenders RT Deutsch, Florian Warweg, der sich nach den völkerrechtlichen Aspekten und dem Grad an staatlicher Souveränität Deutschlands erkundigte, machte darauf aufmerksam, dass noch nach Abschluss des Moskauer Vertrages am 12. September 1990 ein Briefwechsel der westaliierten Besatzungsmächte mit der deutschen Bundesregierung stattfand. Auf diese diplomatische Korrespondenz ging das Auswärtige Amt jedoch auch nicht in nachträglich zur Verfügung gestellten Informationen ein. Darin wird lediglich mitgeteilt, dass es „keine fortdauernden Besatzungsrechte in Deutschland gibt, sondern lediglich freiwillige vertragliche Verpflichtungen, die Deutschland als souveräner Staat freiwillig eingegangen ist“. ++ (vk/mgn/13.05.19 – 131)

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Verweigerte Antworten zum UN-Migrationspakt

Berlin, 12. November 2018 (ADN). Der UN-Migrationspakt beweist erneut, mit welchen arglistigen Methoden Bürger und demokratische Insitutionen von den Mächtigen hinters Licht geführt werden. Die Zeitung „Der Tagesspiegel“ beschreibt es am Montag anhand seiner jüngsten Kommunikation mit den Regierungsstellen. Es sei darauf zu schließen, dass  die Bundesregierung die von ihr eingegangenen Kompromisse beim umstrittenen UN-Migrationspakt nicht offenlegen. Auch zu ihren ursprünglichen Verhandlungspositionen habe sie Auskünfte verweigert. Das Auswärtige Amt habe zum Zustandekommen der im finalen Entwurf  des Abkommens enthaltenen Aussagen lediglich mitgeteilt: „Zahlreiche Elemente, die im deutschen Interesse sind, konnten dabei umgesetzt werden, dafür gab es an anderer Stelle Zugeständnisse.“ Um welche Elemente und um welche Zugeständnisse es sich konkret handelt, soll jedoch nicht öffentlich werden. Nähere Informationen dazu gegenüber Medienvertretern gebe es ausschließlich vertraulich und nur „im Hintergrund“. Gründe seien nicht genannt worden. 

Aufgrund dessen sieht sich „Der Tagesspiegel“ zu einer öffenentlichen Berichterstattung außerstande und macht darauf aufmerksam, dass das Außenministerium bei Antworten auf Presse-Anfragen regelmäßig auf diese Praxis verweist. Die Anfrage der Zeitung  hat sich auf eine Formulierung in der abschließenden Textfassung bezogen, in der es heißt: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt.“ In der Ursprungsfassung war das in abgeschwächter Form abgefasst worden, indem nur der Konjunktiv – „darstellen kann“ – verwendet wurde. Der „Global Compact for Migration“ soll bei einer Konferenz am 10. und 11. Dezember in Marokko offiziell angenommen werden. Kritiker warnen davor, dass damit ein „Menschenrecht auf Migration“ festgeschrieben wird.   ++ (mi/mgn/12.11.18 – 296)

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„Bombodrom“ bis 2020 bombenfrei

Neuruppin, 4. Juni 2018 (ADN). Das als Bombodrom deutschlandweit bekannte Militärgelände im Bundesland Brandenburg soll bis zum Jahr 2020 vollkommen frei von Bomben-Blindgängern und anderen Sprengkörpern sein. Wie die „Berliner Zeitung“ am Montag berichtet, hatte sich die Bundesregierung dazu bereits 2010 im sogenannten Oslo-Abkommen verpflichtet. Zwei Jahre vor Fristablauf stehe allerdings noch nicht fest, ob der Termin für die vollständige Beräumung des etwa 1.000 Hektar umfassenden Forstgeländes gehalten werden kann. 2016 habe das Räumpersonal seine Tätigkeit aufgenommen. Bisher sei erst ein Zehntel der Gesamtfläche geschafft.

Während des Kalten Krieges hatten die sowjetischen Streitkräfte auf dem Manövergelände der Kyritz-Ruppiner Heide den NATO-Flugplatz Bitburg nachbilden lassen. Über Jahrzehnte hinweg wurden Fliegerbomben, Lenkraketen und Kugelbomben abgeworfen bzw. erprobt. Nach der deutschen Wiedervereinigung hatte die einheimische Bevölkerung erfolgreich gegen die Übernahme des Übungsplatzes durch die Bundeswehr protestiert. Jetzt ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) Eigentümerin des „Bombodroms“ und für die Erfüllung der internationalen Verpflichtung verantwortlich. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, bleibt dem Auswärtigen Amt nur noch, bei den zuständigen UN-Behörden in Genf eine Fristverlängerung zu beantragen. ++ ( mi/mgn/04.06.18 – 136)

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Burundi rückt ins Fadenkreuz von UNO-Menschenrechtsexperten

Genf/Bujumbura, 6. September 2017 (ADN). Der afrikanische Kleinstaat Burundi rückt ins Fadenkreuz der UNO-Menschenrechtsexperten. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Mittwoch weiter berichtet, haben Ermittler der Vereinten Nationen die internationale Strafjustiz zum Eingreifen aufgefordert. Sie verlangen ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Ein in Genf vorgelegter Bericht dokumentiert zahlreiche Fälle von Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen, sexueller Gewalt und des Verschwindenlassens von Regierungsgegnern. Die Verantwortung dafür trage „die höchste Ebene des Staates“.

Nach Feststellung der NZZ hat die gegenwärtige Krise in Burundi im Frühjahr 2015 begonnen, als Präsident Pierre Nkurunziza seine Kandidatur für eine dritte Amtszeit bekannt gegeben hatte. Damit verstieß er nach Auffassung der Opposition gegen die Verfassung. Der Präsident reagierte auf die Kritik mit massiver Repression. Nach UNO-Schätzungen sind mittlerweile 400.000 Menschen vor der Gewalt in Burundi geflohen. Nach Aussage der UNO-Ermittler herrscht in Burundi ein Klima der Angst. Es gebe „ausreichenden Grund für die Annahme, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt wurden und werden.“ Sie seien erschüttert angesichts des Ausmaßes und der Brutalität der Rechtsverstöße.

Wie die „Epoch Times“ zuvor mitgeteilt hatte, kündigte Burundi im vergangenen Jahr seinen Austritt aus dem Strafgerichtshof an. Er soll am 27. Oktober dieses Jahres wirksam werden. Deshalb müsse das Gericht rasch handeln. Nach dem Austrittstermin könnten gegen Burundi, das bis 1962 belgische Kolonie war, nur noch Ermittlungen aufgenommen werden, wenn es damit vom UNO-Sicherheitsrat beauftragt wird.

Seit Mai dieses Jahres rät das bundesdeutsche Auswärtige Amt von Reisen nach Burundi dringend ab. Die Sicherheitslage in Burundi sei aufgrund der instabilen innenpolitischen, wirtschaftlichen und kritischen menschenrechtlichen Lage unübersichtlich und angespannt. In der Hauptstadt Bujumbura könne es jederzeit zu gewaltsamen, politisch motivierten Auseinandersetzungen kommen. ++ (mr/mgn/06.09.17 – 250)

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100 deutsch-russische Städtepartnerschaften – Verdopplung denkbar

Krasnodar, 21. Juli 2017 (ADN). Bisher gibt es nach Angaben des Deutsch-Russischen Forums 100 deutsch-russische Städtepartnerschaften. Bis zur nächsten Städtepartnerschaftskonferenz in Mytitschi im Jahr 2019 könnten es doppelt so viele sein. Darüber informiert die Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in ihrer jüngsten Ausgabe. Häufig seien es einzelne Bürger, die den Stein ins Rollen bringen. Mit der vor wenigen Tagen in Krasnodar veranstalteten 14. Städtepartnerkonferenz wurde das deutsch-russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften ausgerufen. Russlands Außenminister Sergej Lawrow hatte eindringlich aufgerufen, eine gegenseitige Entfremdung von Russen und Deutschen nicht zuzulassen. Sein deutscher Amtskollege Sigmar Gabriel machte den Vorschlag, in St. Petersburg deutsch-russisches Institut für Friedens- und Völkerverständigung zu eröffnen. In einem vom Ex-Oberbürgermeister von Köln, Jürgen Roters, zu der Konferenz verfassten Text, deklarierte er Städtepartnerschaften als Bürgerinitiativen des Friedens. Sie hätten die Möglichkeit und Chance, in der politischen Auseinandersetzung ihre Stimme zu erheben. Städtepartnerschaften solten sich auch legitimiert fühlen, gegen die militärische Aufrüstung an den Ostgrenzen der Europäischen Union Stellung zu beziehen. Städtepartner seien Friedensbotschafter.

In diesem Jahr begehen die Städte Hamburg und St. Petersburg das 60jährige Bestehen ihrer Parterschaft. Sie ist die älteste deutsch-russische Städtepartnerschaft. Mitten im Kalten Krieg des Jahres 1957 und der noch frischen Erinnerungen an die deutsche Blockade Leningradsseetzten die beiden Metropolen ein mutiges Zeichen. Die Initiative war vom Stadtsowjet des damaligen Leningrad ausgegangen, der eine Delegation der Hansestadt an die Newa einlud. „Hamburg und vor allem das Auswärtige Amt reagierten zunächst mit Skepsis. Gesellschaftliche Kontakte mit Russland sollten damals kurzgehalten werden, und Besuche in der Region waren fast komplett verboten. Hamburg setzte sich über das Verbot hinweg und schickte trotzdem eine Delegation,“ schreibt „Zeit-Fragen“. Die ersten Schüleraustausche nach Russland habe es erst ab 1977 gegeben. Eine erste russische Schülergruppe sei erstmals 1987 nach Leningrad gereist.  ++ (ru/mgn/21.07.17 – 203)

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