Geschichtsstreit über Auschwitz-Befreiung

Warschau/Moskau, 27. Januar 2020  (ADN). Der 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers (KZ) Auschwitz hat zu einem erbitterten Geschichtsstreit zwischen Polen und Russland geführt. Anlass der Kontroverse sind stark voneinander abweichende Auffassungen über die außen- und militärpolitischen Ereignisse und Vorgänge in der Endphase des Zweiten Weltkriegs.

Am 27. Januar 1945 waren sowjetische Truppen bis Auschwitz vorgerückt und hatten etwa 7.000 noch lebende KZ-Insassen aus der nazideutschen Gefangenschaft befreit. Die derzeitige polnische Führung wirft Josef Stalin und den Generälen der Roten Armee vor, den Vormarsch Richtung Westen bewusst verzögert oder sogar gestoppt zu haben. ++ (hi/mgn/27.01.20 – 027)

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Analyse der Politiker-Sprache: NS-Vergleiche verbieten sich

Aachen, 9. Juli 2017 (ADN). „Wenn Sie ins Grundgesetz schauen, steht da der wunderschöne Satz: Eine Zensur findet nicht statt“. Das erklärte der Politlinguist Prof. Thomas Niehr vom Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft an der RWTH Aachen am Sonntag in der Sendung „Essay und Diskurs“ des Deutschlandfunk. Dennoch müsse man damit rechnen, Schwierigkeiten zu bekommen, wenn man bestimmte Dinge sagt. Was darf man ungestraft sagen und was nicht. letzteres betreffe „Hochwertwörter“ wie Nachhaltigkeit, Freiheit und Demokratie, die in der Bevölkerung hohes Ansehen haben. Demgegenüber stehen Wörter wie „Moralkeule“ und „Herdprämie“ oder die Wortgruppe „Deutschland den Deutschen“ in einem schlechten Licht.  Solche Begriffe rückten in die Nähe von NS-Vergleichen, die sich eher verbieten. Ein solcher Vorwurf der geistigen Brandstiftung hat sogar den Schriftsteller Martin Walser im Zusammenhang mit einer Äußerung über Auschwitz getroffen.  

Zu den ersten Wissenschaftlern, die sich mit diesem heutzutage als Politlinguistik bezeichneten Themengebiet beschäftigte, gehörte der Sprachwissenschaftler, Romanist und Jude Victor Klemperer aus dresden. Er führte Tagebuch während des Nationalsozialismus, das nach 1945 unter dem Titel „LTI“ (Lingua Tertii Imperii) veröffentlicht wurde. ++ (li/mgn/09.07.17 – 191)

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800 Personen in Prozess gegen Auschwitz-Arzt Fischer involviert

Leipzig, 18. März 2016 (ADN). ++ Die Deutsche Demokratische Republik (DDR)  wollte mit jedem Prozess gegen nationalsozialistische Straftäter dokumentieren, dass die Ostdeutschen und ihr Staat im Vergleich zur westdeutschen Bundesrepublik Deutschland (BRD) die besseren Demokraten sind. Das erklärte die Staatsawältin a. D. Ursula Solf am Freitag in Leipzig bei der Präsentation eines Buches über die Ermittlungstätigkeit in beiden deutschen Staaten zur Aufarbeitung von Nazistraftaten im Dritten Reich.  Allein im Zusammenhang mit dem Prozess in der DDR gegen den Arzt im Vernichtungslager Auschwitz Dr. Horst Fischer habe sie beim Sichten der Akten aus dem Staatssicherheitsministerium Unterlagen über 800 Personen gefunden, die in das Verfahren involviert waren. Der Prozess gegen den NS-Mediziner, der letztlich zum Tode verurteilt und hingerichtet worden ist, sei nach alliiertem Recht abgehalten worden.

Die allierten Siegermächte hatten nach dem Zweiten Weltkrieg vereinbart, nationalsozialistische Gewaltverbrechen als Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Um nationalsozialistische Gewalttaten zu verfolgen, war in der BRD unter Berufung auf das Prinzip „nulla poena sine lege“ das zur Tatzeit geltende deutsche Strafrecht anzuwenden. Die DDR verfolgte NS-Unrecht nach den von den Allierten gesetzten Prämissen. Daraus resultierten völlig verschiedenen Herangehensweisen. Nach den Worten von Solf hat die DDR und der Staatssicherheitsdienst mit allen verfügbaren Instrumenten auch unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten ermittelt. Die 72jährige Juristin war von 1983 bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 2002 in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg tätig. ++  (ns/mgn/18.03.16 – 078)

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