Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren überlastet – Winter verhindert Abschiebung

Berlin, 18. März 2019 (ADN). Eine Überlastung deutscher Verwaltungsgerichte wie derzeit durch die Masse der Asylverfahren hat es bisher in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit noch nie gegeben. Das brachte der Vorsitzende des Verbandes deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, am Montag in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“ zum Ausdruck. In den Jahren 2015 bis 2018 seien insgesamt 600.000 Asylverfahren bei deutschen Verwaltungsgerichten eingegangen. Das habe selbst die sehr hohen Zahlen der Asylkrise 1992 weit überstiegen. Wenn ab sofort tatsächlich kein neues Asylverfahren mehr hinzukäme, müsste – grob geschätzt – zwei Jahre weitergearbeitet werden, um alle Asylverfahren abzuarbeiten. Nach Angaben des Chefs der deutschen Verwaltungsrichter sind derzeit 330.000 Verfahren anhängig, davon rund 220.000 Klagen gegen Asylentscheidungen und 110.000 sonstige Verfahren. Von diesen sonstigen Verfahren seien viele ausländerrechtliche KLagen, etwa weil ein endgültig abgelehnter Asylbewerber ein Bleiberecht nun im Ausländerrecht sucht.

Seegmüller nennt Einzelheiten: „Vermehrt treten Verfahren auf, deren Hintergrund Heirat, Verpartnerung oder die Geburt von Kindern in Deutschland sind. In diesen Verfahren stzellt sich dann unter anderem die Frage, ob die genannten Aufenthaltsgründe echt oder nur vorgespiegelt sind. Es kommt beispielsweise vor, dass Ehen nur formal eingegangen werden, um einem Ausländer ein Aufenthaltsrecht zu vermitteln. Wenn die Ausländerbehörde Zweifel hat, dass die Ehepartner auch wirklich eine eheliche Lebensgemeinschaft führen wollen, verweigert sie einen Aufenthaltstitel. Dagegen gehen Betroffene rechtlich vor.

An einigen Praktiken der Behörden äußert Seegmüller erhebliche Bedenken. Die Grundidee beispielsweise hinter der Duldung sei zwar richtig. Er habe aber Zweifel, „ob die Abschiebung wirklich in jedem Fall, in dem eine Duldung erteilt wird, auch tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist“. Nicht jede reisebedingte gesundheitliche Belastung führe zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung. „Und allein der Umstand, dass in Deutschland Winter ist, muss auch nicht gleich zu einer vertieften Prüfung der Zumutbarkeit einer Abschiebung führen, wie dies in Thüringen derzeit Weisungslage ist.“  ++ (ju/mgn/18.03.19 – 076)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Europa an der Schwelle zu neuer Terrorwelle

Köln, 19. Oktober 2018 (ADN). Die Kölner Geiselnahme zeigt, was in Deutschland falsch läuft. So lautet die Einschätzung von Max Otte in einem Beitrag seines Magazins „Politik Spezial“. Nach Ende des Dramas im Hauptbahnhof der Domstadt habe die Polizei in der Apotheke einen Aufenthaltstitel der Stadt Köln gefunden, der auf einen polizeibekannten 55jährigen Syrer ausgestellt war. Der Inhaber des Dokuments sei seit 2016 aufgrund verschiedener Delikte wie Diebstahl und Bedrohung bekannt. Sympathisant der Terrorgruppe IS zu sein, wird ihm nachgesagt. In ganz Deutschland, nicht nur in Köln, spürten die Menschen, dass Gewalt und Verbrechen zunehmen. Dabei hätte dieses Problem frühzeitig begrenzt werden können.

Die politische Lage erinnere ihn und viele andere altgediente CDUler an die frühen 90er Jahre, so Otte. „1993 reagierte die CDU mit Unterstützung der SPD mit einer Änderung des Grundgesetzes, die das Grundrecht auf Asyl radikal einschränkte. Durch die neue Drittstaatenregelung wurden Asylverfahren in Deutschland nahezu aussichtslos, sodass die Zahl der ankommenden Geflüchteten rapide sank. Auch 2015 forderten namhafte CDU-Politiker, eine erneute Beschneidung des Asylrechts. Die Kanzlerin allerdings lehnte eine weitere Einschränkung kategorisch ab“, stellt Otte fest. Unter den Flüchtenden seien nicht nur harmlose Schutzsuchende. Die Bedrohung durch islamistische Anschläge habe zugenommen. Es gebe heute mehr dschihadistische Gruppen als je zuvor. Europa stehe am Beginn einer neuen Welle des Terrorismus. Die heutige Generation der Auslandskämpfer des IS rekrutiere sich aus einer salafistischen Gegenkultur, die über Jahre hinweg angewachsen ist und sich deutlich radikalisiert hat. Unter den Unterstützern in Europa seien die einsamen Wölfe besonders gefährlich. Sie verübten Terroranschläge im Alleingang oder in kleinen Gruppen. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil relativ isolierte Einzeltäter viel schwieriger zu fassen sind. Viele Menschen verschlössen noch die Augen vor dieser Gefahr. Nach ihrer Meinung ist Einwanderung die Lösung für das demographische Problem Deutschlands. Sie glaubten, wenn die Deutschen immer weniger Kinder bekommen, könnten Zuwanderer die Rettung für den Sozialstaat bedeuten. „Doch das funktioniert nicht“, zeigt sich Otte überzeugt. ++ (mi/mgn/19.10.18 – 272)

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Voßkuhle: Feste Grenzen und Staatsvolk nur noch teilweise Arbeitsgrundlage – 40 Flüchtlingsverfahren anhängig

Bonn, 24. Januar 2016 (ADN). „Feste Grenzen und ein Staatsvolk ist 19. Jahrhundert; wir arbeiten damit nur noch teilweise.“ Das erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Sonntag im Sender „Phoenix“. Es war die Antwort auf die Frage, was eigentlich einen Staat verkörpert. Klare Grenzen sind ein fluides Kriterium, ergänzt der Chef der höchsten bundesdeutschen Gerichtsinstanz. Dennoch gebe es die souveräne Bundesrepublik Deutschland noch, „obwohl wir Souveränitätsrechte abgetreten haben.“ Europa sei ja kein idealistisches Konstrukt. Bei Zweifeln dürfe jedermann, auch der Feistaat Bayern, Klage einreichen. Bezüglich der Flüchtlingskrise seien beim Bundesverfassungsgericht bislang 40 Verfahren anhängig. Insofern habe das derzeit meist diskutierte Problem das Bundesverfassungsgericht gerade erst erreicht. Alles müsse zunächst den Instanzenweg durchschreiten. Im Übrigen müssten Asylrecht und Flüchtlingsrecht streng auseinander gehalten werden. ++ (gg/mgn/24.01.16 – 024)

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