Autonomiestatus für Nordkosovo vorgeschlagen – Österreich als neutraler Vermittler

Wien/Belgrad, 11. Februar 2018 (ADN). Mit einem kurzen, jedoch heftigen Hick-Hack um Aussagen des österreichischen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache gegenüber der Belgrader Tageszeitung „Politika“ entspann sich am Sonntagnachmittag ein verbaler Schlagabtausch. Im Zentrum des Streits stand die Frage, welche Position Österreich nach dem Regierungswechsel zu der ÖVP-FPÖ-Koalition zur Unabhängigkeit des Kosovo vertritt. Die Auseinandersetzung entzündete sich daran, dass Strache in der Sonntagsausgabe des serbischen Mediums nach einer Übersetzung der österreichischen Nachrichtenagentur APA aus dem Serbischen  mit den folgenden Worten zitiert wurde: „Der Kosovo ist zweifelsohne ein Teil Serbiens. Wir haben die Anerkennung des Kosovo seitens Österreichs scharf kritisiert, dies ist nun eine Tatsache und kann nicht mehr geändert werden.“ Die vorausgegangene Frage von „Politika“ hatte gelautet: „Sie und Ihre FPÖ haben sich, als Sie in der Opposition waren, der Anerkennung des Kosovo durch Österreich widersetzt. Jetzt sind Sie in einem Regierungsbündnis mit der ÖVP von Bundeskanzler Sebastian Kurz. Hat sich Ihre Haltung zum Kosovo geändert ?“

Die Zeitung hatte mit diesem Interview aufgemacht und das Zitat so abgedruckt. Auf entsprechende APA-Nachfrage hat Strache-Sprecher Martin Glier der Nachrichtenagentur gegenüber erklärt, Strache habe das in diesem Interview nicht gesagt. Österreich habe „den Kosovo als eines  der ersten Länder anerkannt und ist seit damals ein tatkräftiger Unterstützer des Kosovos. Österreich unterstützt die europäische Perspektive sowohl Serbiens als auch des Kosovo. Das ist die Linie der Bundesregierung und daran wird sich nichts ändern.“

Ein Mitarbeiter des Vizekanzlers betonte laut APA, dass Strache damals als Oppositionschef die Unabhängigkeit des Kosovo kritisiert habe und nicht der gleichen Meinung wie die österreichische Regierung war. Es sei aber „Faktum und Realität, dass der Kosovo unabhängig ist und dass Österreich  den Kosovo anerkannt hat.“ Was den Nordkosovo betreffe, sei Strache der Meinung, dass man einen Kompromiss finden müsse für die dortige serbische Minderheit  mit einem Autonomiestatus etwa nach dem Modell Südtirols. Österreich sollte als neutraler Vermittler fungieren und für den langfristigen Frieden am Balkan einen Beitrag dazu leisten, dass Belgrad und Pristina sich näher kommen.

Der sonntägliche Disput hat weitere heftige Reaktionen aus Brüssel und Wien ausgelöst. Nach Auffassung des Generalsekretärs der Paneuropäischen Bewegung Österreichs, Reinhard Kloucek, hat der Vizekanzler die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit verschlafen. Die Unabhängigkeit des Kosovo sei von Österreich und 143 weiteren Staaten anerkannt worden. Strache torpediere die Friedensbemühungen zwischen Belgrad und Pristina. ++ (ba/mgn/11.02.18 – 042)

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Österreichs höchstes Gericht bestätigt: Journalismus generell käuflich – Glaube an unabhängige Medien erlischt

Wien, 22. November 2016 (ADN). Gefälligkeitsartikel brauchen nicht mehr als solche in der Presse gekennzeichnet zu werden. Das bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vor wenigen Tagen in Wien in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen zwei im Burgenland vertriebenen Gratiszeitungen. Der Entscheidung zufolge halten die Leser Zeitungsartikel samt und sonders ohnehin für gekauft, tendenziell, gefärbt, beeinflusst, subjektiv, gelenkt und manipulativ. Gefälligkeitsartikel, die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen, müssten nicht als Werbung deklariert werden. Es bestehe dafür keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Das als „Schleichwerbung“ beanstandete Verhalten der beklagten Partei in redaktionellen Beiträgen sei nicht unlauter. Der auf Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA basierende Bericht des Portals derStandard.at zitiert aus dem Urteil: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht neutral sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“ Gegenüber dem STANDARD äußerte die Vorsitzende des österreichischen PR-Ethikrates, Gabriele Faber-Wiener, dass das Urteil „Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen des Lesers öffnet.“ Es werde den Status der Medien als Korrektiv unterminieren und in Frage stellen. Die Entscheidung sei demokratiepolitisch bedenklich.

Um mehrere Stufen alarmierter und schriller ist das Echo auf das OGH-Urteil in bundesdeutschen Medien, sofern sie darüber überhaupt informieren. So ächzt und klagt der Deutschlandfunk laut: „Der Anfang vom Ende ! Keiner glaubt dann mehr an unabhängige Berichterstattung. Wenn das die Populisten mitkriegen, gute Nacht, vierte Gewalt !“  ++ (me/mgn/22.11.16 – 319)

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