Schlussakkord zur Definition der Völkerrechtskategorie „Angriffskrieg“

Köln, 3. Dezember 2017 (ADN). Zu Beginn dieser Woche werden Beratungen zwischen den Vertragsstaaten des Internationalen Gerichtshofs darüber eröffnet, ob Angriffskriege strafbar sein sollen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläuterte am Sonntag der Völkerrechtler Claus Kreß die historische Dimension der in New York stattfindenden Gespräche. Es gehe tatsächlich um eine Frage, über die die internationale Gemeinschaft jetzt ziemlich ein Jahrhundert genau nachgedacht hat. Die Engländer hätten nach dem Ersten Weltkrieg das Problem ins Spiel gebracht, dessen Geburtsstunde dann bei den Nürnberger Prozessen gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher schlug. „Und dann ist das ganze Projekt ins Stocken, und zwar in ein ganz langes Stocken, gekommen. Man konnte sich politisch im Kalten Krieg über diese Frage nicht einigen. Und selbst als es dann in den 1990er Jahren zu der großen Wiederbelebung der Idee des Völkerstrafrechts kam, blieb der Angiffskrieg – zunächst, weil er so sensibel war – außen vor. Neue Tatbestände – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Bürgerkriegsverbrechen – standen ganz im Vordergrund“, so der Experte des Internationalen Rechts, der selbst an den Gesprächen in New York teilnimmt. Erst im ugandischen Kampala sei es 2010 gelungen, Angriffskrieg oder das Verbrechen der Aggression zu definieren. Es bedürfe jetzt in New York einer letzten Beschlussfassung darüber.  Sie sei völkerrechtlich problematisch.

Gründe dafür, warum Weltmächte wie USA, Russland und China bei diesen Verhandlungen nicht dabei sind, sieht Kreß in dem zentralen Streitpunkt der humanitären Intervention. Als Indiz dafür nannte er eine Anzeige gegen die seinerzeitige Schröder-Fischer-Regierung wegen des militärischen Eingreifens und der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Jugoslawien. Diese Strafanzeige wurde dann vom Generalbundesanwalt zurückgewiesen. ++ (vr/mgn/03.12.17 – 339)

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NATO-Rüstungsausgaben im Vergleich zu Russland dreizehn Mal höher

Leipzig, 16. Februar 2017 (ADN). Die Erwartungen an Russland gehen im Westen fehl. Es wird unterstellt, dass Russland, nicht demokratisch, pluralistisch, rechtsstaatlich und pressefreiheitlich werden kann. Das erklärte Jelena G. Hoffmann am Donnerstagabend in Leipzig auf dem zweiten Plenum der Bürgerinitiative „Gute Nachbarschaft mit Russland“. Die gebürtige Moskauerin und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete aus Chemnitz wies andererseits darauf hin, dass die Russen enttäuscht sind über die westliche Haltung gegenüber ihrem Land. Russlands Bild werde entstellt, sogar seine Auflösung werde betrieben. Hoffmann, der während der Kindheit und Jugendzeit in der Sowjetunion der Stolz auf den unmittelbaren Übergang der Gesellschaft vom Feudalismus zum Sozialismus beigebracht wurde, forderte auch Verständnis für die russischen Verhältnisse ein. „Man kann nicht von heute auf morgen den Schalter auf westliche Demokratie umlegen.“

In einem Tagespapier weist die Bürgerinitiative auf die gefährliche militärische Situation hin. NATO-Manöver auf dem Lande, zu Wasser und in der Luft entlang der russischen Westgrenzen, schafften eine Atmosphäre der Angst und Bedrohung auf beiden Seiten. Begründet würden diese Aktionen durch angeblich bevorstehende Angriffe Russlands auf eines der östlichen NATO-Länder oder die Ukraine und die damit verbundene Bündnispflicht jedes einzelnen Mitgliedes. Völlig ausgeblendet werde dabei das wahre Kräfteverhältnis zwischen NATO und Russland. Ein Angriff Russlands sei absolut auszuschließen. „So umfassen die derzeitigen Rüstungsausgaben der Nato ca. das 13-fache Russlands und werden noch steigen, wenn ihre Mitglieder die geforderten 2 % des BIP erreicht haben werden“, heißt es in dem Schriftstück. ++ (bi/mgn/16.02.17 – 045)

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