Bei 17,5 Prozent der Zivilrechtsstreitigkeiten geht es um Mietrecht

Berlin, 25. Februar 2018 (ADN). Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten in Deutschland ist spürbar gesunken. Das geht aus statistischen Erhebungen der Rechtsschutzorganisation des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor. Im Jahr 2016 stritten sich vor Amts- und Landgerichten Mieter und Vermieter 246.616 Mal. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der deutschen Wiedervereinigung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Mietrechtsprozesse um 5,5 Prozent zurückgegangen, im Vergleich zu 2014 sogar um neun Prozent. Damit ist die Zahl der Mietrechtsprozesse in den vergangenen zwanzig Jahren um ein Drittel gesunken. Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigung und um Eigenbedarf machen insgesamt 10,2 Prozent aus. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Mietrechtsstreitigkeiten geht es vor Deutschlands Gerichten 25.000 Mal pro Jahr um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.

Trotz der gesunkenen Prozesszahlen bleibt der Beratungsbedarf der Mieter unverändert hoch. Rund eine  Million Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine absolviert. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Auch das hat zu der niedrigeren Prozesszahl beigetragen. Im Zentrum der Beratungen beim Deutschen Mieterbund und den örtlichen DMB-Mietervereinen standen die Betriebskosten. Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen entfielen 2016 auf die Beratungsklassiker Betriebskosten und Wohnungsmängel. Dominierendes Thema sind die Heiz- und Nebenkosten. Dritthäufigstes Beratungsthema sind mittlerweile  die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Anstieg auf 11,5 Prozent. Zum Thema Modernisierung ist 2016 der Beratungsbedarf deutlich gewachsen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Zivilgerichte in Deutschland im Jahr 2016 insgesamt 1,412216 Millionen Verfahren erledigt. In rund 17,5 Prozent dieser Zivirechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts. ++ (wi/mgn/25.02.18 – 056)

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Überlastete Gerichte verfolgen Schwarzfahrer statt Verbrecher – Dreifaches Staatsversagen bei Migration

Berlin, 18. August 2017 (ADN). Überlastete Gerichte verfolgen in Deutschland Schwarzfahrer statt Verbrecher. Das resümiert das „Handelsblatt“ in seiner aktuellen Wochenendausgabe über ein Buch, dessen Verfasser kein geringerer als der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes ist. Jens Gnisa hinterlasse mit dem Werk „Das Ende der Gerechtigkeit“ den Eindruck, das von der deutschen Justiz wenig zu erwarten ist. Während jeder Falschparker konsequent verfolgt werde, gingen ein paar Straßen weiter die Einbrecher ein und aus. Der Staat breche sogar die eigenen Gesetze, wenn er wie ein Hehler gestohlene Steuerdateien kauft. Bei einem Drittel der Delikte werde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei „Bagatellen“ wie Fahrraddiebstahl blieben Ermittlungen oft auf Anweisung von oben ganz aus. Der Rechtsstaat ziehe sich auch der Fläche zurück. 1994 habe es noch 717 Amtsgerichte gegeben. Jetzt seien es nur noch 639. 

In der Flüchtlingspolitik bemängelt Gnisa dreifaches Staatsversagen. Es reiche von der weitgehend unkontrollierten Einreise Hundertausender über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht bis zur inkonsequenten Abschiebehaft oder Pannen bei der Beobachtung terrorverdächtiger Asylbewerber.

Als Gnisas Hauptbotschaft filtert die Zeitung heraus: Nicht die Gesetze sind das Problem, sondern der Vollzug. Richter und Staatsanwälte bräuchten eine angemessene Ausstattung und müssten von überflüssigen Aufgaben entlastet werden. So lasse der Staat Unmengen an Bußgeldverfahren bearbeiten, obwohl für wichtige Fälle kaum noch Zeit bleibe. Kommunen, die Bußgelder für zu schnelles Fahren als fixe Größe im Etat einplanten, halsten der Justiz unnötige Arbeit auf. Gnisa schlussfolgert: 200 Millionen Euro für 2.000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte sind nötig.++ (ju/mgn/18.08.17 – 231)

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„Reichsbürger“ füllen mediale Sommerpause und Gerichtssäle – Querulanten dagegen harmlos

Potsdam, 3. Juli 2016 (ADN). Wegen der grenzenlosen Substanzlosigkeit der Pro-Argumente für die EU oder derem völligen Fehlen rücken die Medien derzeit wieder andere Themen in den Vordergrund. Dabei glänzen sie selbst mit erschreckendem Halbwissen und schierer Unkenntnis. Ein solch beliebtes und mythenumwobenes Thema ist das der „Reichsbürger“, das von der Abendnachrichtentensendung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) in erstaunlicher Breite am Sonntag behandelt wird.

Diese Menschengruppe eignet sich in eigener Initiative – sozusagen autodidaktisch – juristisches Hintergrundwissen an und stiftet in Amts- und Behördenstuben des Bundeslandes Brandenburg beängstigende Verwirrung. Die auf diese Weise verstörten Verwaltungsangestellten werden mit komplizierten und komplexen Fragen über ihre eigene Existenzberechtigung als offizielle Behörden konfrontiert und damit absichtlich in eine reaktive Hilflosigkeit gestürzt, so der rbb. Manche Mitglieder dieser phänomenalen Gruppierung träten nicht nur verbal aggressiv auf, sondern fuchtelten mit Schein-Waffen umher und verlangten einleuchtende Antworten von den Behördenmitarbeitern. Denen wiederum fiele nichts Vernünftiges oder Sinnvolles ein, um einen anspruchsvollen Dialog mit der selbstbewussten Bürgerschaft zu führen. Deshalb werden die Behörden zunehmend mit Gebrauchsanleitungen und Handbüchern aus den Verfassungsschutzorganisationen oder ähnlich administrativen Einrichtungen der Bundesländer ausgestattet. Nachdem Brandenburg sich vor etwa zwei Jahren als Vorreiter mit einem solchen Rezeptbuch hervogetan hat, folgen jetzt Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Justiz- und Innenminister der Bundesländer beraten in mehr oder minder geheimen Runden über diese Überzeugungstäter, die man gerne in die rechtsextremistische Ecke verbannen will. Allerdings gelingt das nicht mangels eigenen Wissens über die Enstehungsgeschichte der diversen deutschen Staatlichkeiten im Laufe der historischen Entwicklung.

Sogar die allerorten als besonders klug und intelligent eingeschätzten Vertreter der Jurisprudenz auf allen Ebenen geraten immer häufiger in erheblich argumentative Bedrängnis. Das Portal faz.net nennt einige imposante Beispiele. Zitiert wird der Präsident des Oberlandesgerichtes Karlsruhe, Alexander Riedel: „Die wollen die offiziellen Organe, also den Richter oder die Richterin, dazu zwingen zu erklären, dass sie eine Ernennungsurkunde haben. In einem zweiten Schritt versuchen die sogenannten Reichsbürger oder Germaniten dann, diese Ernennungsurkunde anzufechten.“ Er als Dienstvorgesetzter von 800 Richtern an 52 Amtsgerichten, neun Landgerichten und dem Oberlandesgericht Karlsruhe selbst sorge sich zunehmend. „Was sich hier bei uns in manchen Gerichtssälen abspielt, ragt deutlich über das hinaus, was man im Gericht normalerweise mit Querulanten erlebt. Man muss es strafrechtlich ahnden. Was diese Leute treibt, ist nicht so einfach zu ergründen.“ 

Baden-Württemberg rüstet gegenwärtig sichtbar auf, um der „Reichsbürger“ Herr zu werden. Das Landesjustizministerium erarbeitet gerade einen „Praxisleitfaden“ mit „typischen Fallkonstruktionen“, der einen einfachen Justizmitarbeiter für eine Auseinandersetzung mit der neuartigen Spezies präparieren und wappnen soll. Für Vollzugsbeamte und Richter gibt es ein besonderes Portal im Intranet, in dem „Auseinandersetzungen mit dieser gefährlichen Personengruppe“ schnell gemeldet werden. Zudem werden zur Sicherheit der Gerichte und Staatsanwaltschaften fünfzig neue Justizwachtmeisterstellen geschaffen.  ++ (ge/mgn/03.02.16 – 178)

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