Mobbing und Diskriminierung intern bei Amnesty International

Berlin/London, 8. Februar 2019 (ADN). Das interne Betriebsklima bei Amnesty International (AI) ist mieserabel. Es herrschen Mobbing, Diskriminierung und sogar Machtmissbrauch. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die AI im vorigen Jahr selbst in Auftrag gegeben hat und über die die Zeitung „junge Welt“ am Freitag berichtet. Anlass für die Nachforschungen, die die Londoner Zentrale und einige Regionalbüros der Organisation umfassten, waren die Selbstmorde von zwei Mitarbeitern. Die deutsche AI-Sektion wollte sich auf Nachfrage der Zeitung zu den Vorgängen nicht äußern.

Das Fazit der Untersuchungsgruppe ist vernichtend. Und das in einer Organisation, die vorgibt, sich für die Menschenrechte einzusetzen. Die Führung habe das Vertrauen der Belegschaft verloren. Die Atmosphäre sei „vergiftet“. ++ (in/mgn/08.02.19 – 039)

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2015 mindesten 156 Menschenrechtsverteidiger getötet

Berlin, 10. Dezember 2016 (ADN). Vor dem Hintergrund zunehmender Bedrohungen von zivilgesellschaftlichen Aktivisten und Organisationen ruft die Vereinigung „Amnesty International“ (ai) zum Internationalen Tag der Menschenrechte am Sonnabend dazu auf, internationale Menschenrechtsstandards einzuhalten. Der ai-Generralsekretär Markus N. Beeko machte auf einer Pressekonferenz darauf aufmerksam, dass die engagierte Zivilgesellschaft in vielen Ländern unter Druck gerät. „Wer auf Miss-Stände hinweist, über sie berichtet oder sich für die Rechte anderer einsetzt, sieht sich zunehmend selbst Diffamierungen und Repressionen bis hin zur Gewalt ausgesetzt,“ so Beeko. Allein im vorigen Jahr seien weltweit mindestens 156 Menschenrechtsverteidiger getötet worden.

Über ganz „normale und alltägliche „Menschenrechtsverletzung mitten in Deutschland wird in Leipzig berichtet. Leipziger Eltern sind empört darüber, dass die Stadtverwaltung 164 Bürgereinwände zum Hauhaltsentwurf 2017/18 einfach ignoriert. Von Stadtrat und Verwaltung wird das einstimmig damit begründet, dass ein genehmigungsfähiger Haushalt aufgestellt werden müsse. Deshalb könne keinem der Bürgereinwände zugestimmt werden. Inzwischen ist der Oberbürgermeister als Teil des Problems ausgemacht worden. ++ (vk/mgn/10.12.16 – 337)

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Amnesty-Generalsekretärin überraschend zurückgetreten – Nachfolger ist Deutsch-Ghanaer

Berlin, 3. August 2016 (ADN). Der überraschend nach dreieinhalb Jahren Amtszeit zurückgetretene Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International (ai), Selmin Calican, folgt Markus Beeko nach. Die 49jährige Türkischstämmige, deren Vertrag eigentlich erst in einem Jahr auslief, zog sich freiwillig von der Spitze der Organisation zurück. Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am Mittwoch weiter mitteilt, wurde der Deutsch-Ghanaer Beeko vom siebenköpfigen Vorstand einstimmig gewählt und wird ab September seine neue Tätigkeit aufnehmen. Bisher war er als Kommunikationsdirektor bei ai tätig. Seine große internationale Erfahrung sei ein Grund für seine Berufung. So habe er globale Projekte im Internationalen Sekretariat am Londoner Sitz der Menschenrechtsorganisation geleitet. Zudem habe er die Führungsposition der internationalen Steuerungsgruppe zu Menschenrechten im digitalen Zeitalter inne. ++ (mr/mgn/03.08.16 – 208)

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Einsatz von Elektroschockern für Streifenpolizisten gefordert

Magdeburg, 23. März 2016 (ADN). Alle Streifenpolizisten sollen mit Elektroschockpistolen ausgerüstet werden. Diese von MDR Sachsen-Anhalt am Mittwoch verbreitete Forderung stammt aus dem Landesverband der Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt. Nach den Worten des stellvertretenden Landesvorsitzenden Stefan Perlbach schließt dieses „Distanz-Elektroimpulsgerät“ die Lücke zwischen Schlagstock, Pfefferspray und Schusswaffengebrauch. Der Polizeigewerkschaftsfunktionär will die Wirkung des Geräts in einem Selbstversuch vorführen. Mit diesem sogenannten „Taser“ werden Getroffene für fünf bis 15 Sekunden außer Gefecht gesetzt. Der pistolenähnliche Apparat verschießt zwei Nadeln an dünnen Drähten, die Strom übertragen. Das führt beim Opfer zu Muskelkrämpfen und Bewegungsunfägigkeit. In dieser Lähmungsphase könnten die Beamten, so Perlbach, Handschellen anlegen, ohne noch gefährlichere Waffen anwenden zu müssen. 

Wie der MDR weiter berichtet, werden Elektroschocker in den USA von der Polizei verwendet. In Deutschland verfügen nur Sondereinsatzkommandos (SEK) über solche Waffen. Kritiker befürchten eine Verharmlosung des „Tasers“. Laut Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) sind in den USA bis zum Jahr 2012 etwa 500 Menschen durch Elektroschocker gestorben. In Deutschland sind solche elektrischen Schreck- und Schockinstrumente bisher allgemein von Schlachthöfen oder aus der Tierhaltung bekannt und gebräuchlich. Unter Einsatz dieser Elektroschocker wird beispielsweise Schlachtvieh wie Schweine und Rinder über die Rampe auf Tiertransporter verfrachtet. ++ (po/mgn/23.03.16 – 083)

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Frankreich steht vor „dauerhaftem Notstandsregime“

Paris, 5. Februar 2016 (ADN). „3.300-mal sind Polizisten in Wohnungen oder Büros eingedrungen. 350 bis 400 Personen wurden unter Hausarrest gestellt, teilweise schon seit Monaten.“ Das schreibt der Korrrespondent des „Handelsblatts“, Thomas Hanke, am Freitag aus Paris. Gefunden hätten die Sicherheitskräfte wenig. Die wegen des Verdachts auf Unterstützung des Terrorismus Angeklagten ließen sich nach einer Dokumentation von Amnesty International an einer Hand abzählen. Dennoch soll der Ausnahmezustand nach dem Willen des Präsidenten um drei Monate verlängert werden. Er wolle die Verfassung ändern, um einen Teil dessen, was bislang Ausnahme ist, die Regel wird. Zitiert wird der staatliche Beauftragte für Bürgerrechte, Jaques Toubon. Mit der Verfassungsänderung stehe Frankreich „ein gleitender Ausnahmezustand, ein dauerhaftes Notstandsregime bevor“.

Wie das aussieht schilderte Hanke zu Beginn seines Beitrags: “ Sie kommen im Schutz der Dunkelheit, brechen Türen auf, zerren Bewohner aus den Betten, legen ihnen Fesseln an, nehmen Ausweise und Pässe mit: Frankreichs Sicherheitskräfte genießen seit dem vergangenen November eine neue Freiheit. Zunehmend aber wird die Frage gestellt, ob das die Freiheit der Bürger fördert oder nur ihre Freiheit einschränkt.“  ++ (tr/mgn/05.02.16 – 036)

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