Konfrontation mit der Völkerfreundschaft – Westdeutsche Erfüllungsgehilfen der DDR-Verfassung

Berlin, 11. juli 2019 (ADN). Die Deutschen werden mit der Völkerfreundschaft kontfrontiert – auf Gedeih und Verderb. Das geht deutlich aus einer Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin von 83 deutschen Städten hervor. Damit wird ungewollt die DDR-Verfassung vom 6. April 1968 ins Werk gesetzt, Darin heißt es, das Volk sei gewillt, „seine Geschicke frei zu bestimmen und den Weg der Völkerfreundschaft zu gehen“. Um dem Nachdruck zu verleihen und dem Volkswillen nachzuhelfen, eignet sich die Integration von Migranten vorzüglich. Der von höchster politischer Stelle veranlasste und vor vier Jahren gestartete Testlauf hat bislang sehr unterschiedliche Ergebnisse. Die „Verbrüderung“ der prekär Lebenden und Einkommensschwachen funktioniert besser als die der wohlhabenderen Schichten der Bevölkerung. Der Soziologe Marcel Helbig, der das Verteilen von Einwohnern ohne deutschen Pass  zwischen 2014 und 2917 beobachtete und analysierte, stellt fest, dass die meisten Flüchtlinge in die ärmsten Stadtviertel ziehen. In solchen Quartieren beziehen 60 Prozent der Einwohnerschaft Sozialleistungen. In diesen Lagen der Stadt Cottbus stieg der Anteil der Ausländer um 5,42 Prozent. An Standorten, wo nur ein Fünftel Leistungsempfänger leben, wuchs der Ausländeranteil nur um 0,46 Prozent. Ähnliche Relationen zeigen sich auch in zahlreichen anderen ostdeutschen Städten.

Eine ausgeglichenere und ausgewogenere Verteilung von Flüchtlingen gelang in Westdeutschland. In den dortigen besseren Vierteln fanden mehr Flüchtlinge Unterschlupf und Wohnung. Dafür stehen Beispiele wie München und Bonn. Dass gerade dort tief im Westen die in der DDR proklamierte Völkerfreundschaft besser funktioniert als im Osten, bleibt zunächst ein Rätsel. Schließlich ist der Begriff, der dem Sowjetführer Josef Stalin zugeschrieben wird, weder im Grundgesetz enthalten noch der Mehrzahl der Altbundesbürger geläufig. Westdeutsche entpuppen sich als Erfüllungsgehilfen der DDR-Verfassung. ++ (ju/mgn/11.07.19 – 195)

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Deutsch-deutsches Zweiklassensystem: Benachteiligte Ost-Rentner werden lautstark

Leipzig/Weimar, 13. September 2017 (ADN). Leipziger Eisenbahner, Hebammen, Bergleute, Krankenschwestern und Professoren werden lautstark. Sie standen zu DDR-Zeiten voll im Berufsleben und fühlen sich nach der Wiedervereinigung als Rentner entrechtet. Sie bekommen im Alter spürbar weniger Geld als ihre westdeutschen Berufskollegen. Nun regt sich Protest, Widerstand und der Wille zur Gegenwehr auf Ostkonferenzen. Zu Wochenbeginn in Dresden und am Dienstag in Leipzig wird sich der Reigen von Zusammenkünften benachteiligter ehemaliger DDR-Bürger in Thüringen und Sachsen-Anhalt fortsetzen.

Die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) beschreibt am Mittwoch das Problem anhand des Beispiels eines langjährigen Mitarbeiters der Deutschen Reichsbahn (DR). „So lag der Anspruch auf Altersversorgung bei der DR bis zum 1,8fachen höher als die allgemeine Sozialversichertenrente. Nach dem Mauerfall verlangten die Ex-Bahner von der Deutschen Bahn als Nachfolgerin der DR eine Auszahlung.  Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch 2012, dass die Deutsche Bahn dafür die falsche Adresse sei. Die alleinige Gewährung der gesetzlichen Rente in der Bundesrepublik wiederum berücksichtige die Versorgungsansprüche nicht, beklagten die Bahner und wandten sich an den Bund. Die Bundesregierung ihrerseits argumentiert, dass im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz die Bewertung von Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichbahn verbessert worden sei.“ Angesichts der zahlreichen Ausflüchte zuständiger Behörden fordert ein ehemaliger Bergarbeiter alle Benachteiligten zur Geschlossenheit auf.    

Dabei scheint die Reihe der betroffenen Berufs- und Interessengruppen unmendlich zu sein und lässt sich beliebig fortsetzen. Sogar ostdeutschen Inhabern von immobilen und mobilen Vermögenswerten wird eine gleichwertige Entschädigung versagt. So wurden alte Wertpapiere einer aus Weimar stammenden Familie bis zum heutigen Tag weder nominell noch mit Zinseszins eingelöst, so wie es Altbundesbürgern unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg zugestanden worden ist. Bei vor 26 Jahren lauthals verkündeter Eigentumsrückgabe und Vermögensrestitution wurden westdeutsche Personen und Organisationen bevorzugt. Für Adelshäuser wurden sogar Regierungskommissionen einberufen, um die Nachkommen ehemaliger Fürsten wieder in alte Besitzstände einzuführen oder weitgehend zu entschädigen. Den ostdeutschen bürgerlichen Schichten dagegen wurde das nicht nur versagt, sondern ihnen wurden kaum überwindbare administrative und juristische Knüppel zwischen die Beine geworfen. Die Ost-West-Ungleichbehandlung hat ein ungeahntes Maß erreicht. Dennoch gießen die dafür Verantwortlichen immer mehr süße Einheitssoße über die tiefer klaffenden Risse der Gesellschaft. ++ (od/mgn/13.09.17 – 257)

Mühelos lassen sich weitere Berufs- und Interessegruppen in die Schar der Entrechteten Ostdeutschlands einreihen.

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