Deutsche Renten an niederländische SS-Angehörige

Den Haag, 9. Februar 2021 (ADN). Bis in die Gegenwart zahlen bundesdeutsche Behörden Renten an ehemals niederländische SS-Angehörige. Die monatlich bis zu 1.300 Euro entrichteten Beträge, die auch an Verwandte überwiesen wurden, laufen unter der Bezeichnung „Kriegsbeschädigtenrenten“. Das geht aus einer Korrespondenz zwischen den Regierungen der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland hervor. Die Empfänger in den Niederlanden hatten offensichtlich die Renten aus Deutschland nicht bei den Finanzbehörden ihrer Heimatstaaten gemeldet.

Die Renten, die auch NS-Kollaborateuren in Frankreich, Belgien und anderen besetzten Ländern Europas gewährt wurden, basieren auf einem Dekret von Karl Dönitz aus dem Jahr 1945. Der Großadmiral der deutschen Kriegsmarine hatte nach Hitlers Selbstmord als dessen Amts- und Rechtsnachfolger eine „Geschäftsführende Reichsregierung“ unter Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk eingesetzt.++ (zw/mgn/09.02.21 – 040)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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