Thüringer Spitzenjuristen und -politiker in kriminellem Zwielicht

Erfurt, 14. Mai 2020 (ADN), Seit Jahren und Jahrzehnten stehen führende Thüringer Politiker und Juristen in kriminellem Zwielicht. Diesem Eindruck kann sich kaum jemand entziehen, der am Freitag im Landgericht Erfurt den Verhandlungsauftakt eines Strafprozesses wegen Beleidigung einer ehemaligen Richterin am Thüringer Oberlandesgericht erlebt hat. Die Angeklagte und vorgebliche Beleidigerin Claudia May, die seit fast zehn Jahren solchen und anderen  Vorwürfen ausgesetzt ist, kommt in einer ihrer umfangreichen Stellungnahmen zu dem drastischen Schluss, dass „politisch gewollter“ Grundstücksverkehr mit kompletter Rechtschutzverweigerung in Thüringen nicht verfolgt und nicht geahndet wurde und wird. Nach den Worten von May, die zeit ihres Lebens in der DDR und nach dem Jahr 1990 permanenten und beispiellosen Unrechtserfahrungen ausgesetzt war und ist, stellt fest: „So ähnlich lief das doch unter den Nationalsozialisten“. Es habe auf deutschem Boden zwei Diktaturen gegeben. In diese Richtung dürfe sich nichts mehr bewegen. Dennoch geschehe es und Roland Freisler stehe gewissermaßen angesichts der ungeheuerlichen Vorgänge Pate.  Es handele sich um vorsätzlich sittenwidrige Rechts- und Prozessgeschäfte.  Aufklärung werde mit allen Mitteln blockiert und verhindert. Deswegen bediene man sich des Bagatelldelikts „Beleidigung“, um die betroffenen Opfer einzuschüchtern und abzulenken.  Mehr als 200.000 solcher Verfahren breche „der beleidigte Staat“ vom Zaune, um die Betroffenen zum Schweigen und zum Strafe-Zahlen zu bringen und zu zwingen. Die „staatsgeschützte öffentlich-rechtliche Immobilienkriminalität“ sowie die darauf gestützte, strafrechtliche Potenzierung des SBZ-/DDR-/SED-MfS-Nachfolge- und Justizunrechts – vor und nach dem 3. Oktober 1990 – sei im vorliegenden Fall rechtsstaats- und verfassungswidrig.

Was sich im Landgerichtet Erfurt abspielt, lässt schlaglichtartig die gravierenden Versäumnisse der Bundesrepublik Deutschland aufblitzen, die seit Jahrzehnten unter der Decke gehalten und dem allgemeinen Vergessen anheim gestellt werden sollen. Dass das von der Bundesregierung und den betreffenden Landesregierungen gezielte Absicht ist, beweisen die seit dem Ende des Kalten Krieges in Ostdeutschland vollzogenen ungeheuren Vermögens- und Immobilienverschiebungen.  Besonders verdeutlicht wird das durch die Auflösung der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) durch Bundeskanzler Helmut Kohl und die Bundesregierung. Damit wurde der Freibrief erteilt, um umfassende staatliche Willkür und massenweisen Vermögensraub ungestraft zu ermöglichen. Welche jämmerliche Rolle die bundesdeutschen Staatsanwaltschaften dabei spielen, zeigte in der Erfurter Verhandlung der Staatsanwalt Alexander Gröll bei seinem Auftritt als Zeuge anschaulich. Sein Gedächtnis war nicht nur schwach oder eingetrübt, sondern so gut wie erloschen. Gröll, der Claudia May im Jahr 2011 vor dem Amtsgericht Erfurt angeklagt hatte und damit durchgekommen war,  gestand, sich nicht erinnern zu können. Dieses Eingeständnis ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen, lehnte der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier mehrfach ab.  ++(km/mgn/14.05.20 – 132)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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