Rasante Zunahme doppelter Staatsbürgerschaften

Berlin, 10. August 2018 (ADN). Deutschland verzeichnet eine rasante Zunahme an doppelten Staatsbürgerschaften, obwohl gemäß Staatsbürgerschaftsrecht das Entstehen von Mehrstaatigkeit vermieden oder nur in Ausnahmefällen tolreriert werden soll. Darüber berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ am Freitag ausführlich. Auf zwei Wegen habe sich dieser Trend verstärkt: Bei der Geburt von Kindern und durch Einbürgerungen. Allein in den Jahren 2000 bis 2017 erhielten 2,2 Millionen Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei geben die in Deutschland Eingebürgerten zunehmend nicht mehr ihre alte Staatsbürgerschaft zurück. Bis zur Jahrtausendwende lag dieser Anteil noch bei 45 Prozent. Nach 2013 stieg er steil an. „Inzwischen behalten sechs von zehn Eigebürgerten ihre alte Staatsangehörigkeit: 61,4 Prozent (68.918) der 112.211 Migranten, die 2017 Deutsche wurden, blieben gleichzeitig Bürger anderer Staaten“, teilte das Statistische Bundesamt der Zeitung „Die Welt“ mit. Das liege einerseits an den Ausnahmeregelungen für EU-Bürger, von denen 99 Prozent ihren alten Pass behalten. Andererseits tun dies auch in wachsendem Maße Flüchtlinge. Von den 2017 eingebürgerten Iranern (2.689), Syrern (2.479), Afghanen (2.400) Marokkanern (2.390), Tunesiern (1.125) Algeriern (462), Libanesen (1.294) und Nigerianern (954) legte kein einziger seinen alten Pass ab. Bei den meisten anderen Herkunftsländern der Migranten sind die Quoten ebenfalls sehr hoch – zum Beispiel bei Irakern (87,8 Prozent von 3.480 Eingebürgerten. Wichtigster Grund dafür ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim Einbürgern auf das Ablegen der bisherigen Staatsbürgerschaft verzichtet.

Wissenschaftler des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) sind der Auffassung, dass durch die Zuwanderung von anderthalb Millionen Schutzsuchenden in den vergangenen Jahren ein weiterer Anstieg der Doppelstaatlerzahl zu verzeichnen sein wird. Studien belegten, dass unter Flüchtlingen ein besonders großes Interesse besteht, eingebürgert zu werden. Ein Rechtsanspruch dazu entsteht bei legalem Aufenthalt allerdings erst nach Ablauf von sechs bis acht Jahren. ++ (st/mgn/10.08.18 – 202)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

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