Bundesdeutsche Regierung reagiert im Stile von Kolonialherren

Hamburg, 25. Januar 2018 (ADN). Die deutschen Bestrebungen, den Genozid an den Herero und Nama offiziell anzuerkennen sowie eine Entschuldigung hinter verschlosssenen Türen vorzubereiten, sind gescheitert. Das stellt Jürgen Zimmerer von der Universität Hamburg am Donnerstag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest angesichts der zum selben Zeitpunkt in New York vor einem Bezirksgericht beginnenden Anhörung. Sie ist Teil einer vor einem Jahr eingereichten Klage der afrikanischen Völker gegen Deutschland. Damit ist nach Meinung des Professors für Globalgeschichte für Deutschland ein enormer Schaden und Prestigeverlust eingetreten. Seine moralische Führerschaft büße es für die gesamte Welt sichtbar ein. „Dabei hatte der Bundestag 2016 die Messlatte für den Umgang mit historischen Massenverbrechen hoch gelegt, als er den Völkermord an den Armeniern anerkannte. Und es war kein geringerer als Bundespräsident Gauck, der der Türkei ins Stammbuch schrieb, dass die offene Bewältigung derartiger Verbrechen die Grundvoraussetzung für eine moderne, offene und demokratische Gesellschaft sei. Die New Yorker Klage lenkt nun den Blick darauf, dass Deutschland den Balken im eigenen Auge eben doch nicht so gut sieht“. Bis heute habe der Bundestag den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts nicht anerkannt. Eine offizielle Entschuldigung gebe es auch nicht. Statt das Versäumnis unverzüglich nachzuholen, habe man mit der namibischen Regierung zu verhandeln begonnen. Worüber, wisse keiner genau. Die Zivilgesellschaften beider Länder seien weitgehend ausgeschlossen. Nach zwei Verhandlungsjahren hätten sich die Fronten verhärtet. Habe zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch eine Reparationssumme von zwei Milliarden Euro im Raum gestanden, so sei Ende 2017 bereits von 75 Milliarden Euro zu lesen gewesen.

Das Verhalten der deutschen Regierung weckt bei manchen Beobachtern Erinnerungen an den Habitus der Kolonialherren, so Zimmerer. Im Übrigen reihten die deutschen Verantwortlichen eine Fehleinschätzung an die andere. So war die deutsche Regierung zu vorangegangenen Anhörungen einfach nicht erschienen. Erst viel später äußerte man sich zu dem Verfahren, indem dessen Einstellung beantragt wurde. Wegen eines Formfehlers wurde der Antrag abgewiesen, weil der Versuch einer gütlichen Einigung gar nicht unternommen worden ist. Erst der Mangel dieser Gesprächsbereitschaft hat die Herero und Nama zu der Klage veranlasst. ++ (vk/mgn/25.01.18 – 025)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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