Genf, 7. November 2017 (ADN). Das Völkerrecht ist dynamisch. Es entwickelt sich durch Verträge und durch Praxis. Das stellt der renommierte Völkerrechtler und UNO-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Prof. Alfred de Zayas, in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Das moderne internationale Recht auf Selbstbestimmung anerkenne, dass Selbstbestimmung als zwingendes Völkerrecht – ius cogens – ein Recht der Völker ist und nicht ein Vorrecht der Staaten, es zu gewähren oder zu verweigern. ++ (vk/mgn/07.11.17 – 312)
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