Blankoscheck Familiennachzug

Frankfurt am Main, 14. Oktober 2017 (ADN). Autor Alexander Wallasch bezeichnet den Familiennachzug für Angehörige von Flüchtlingen als Blankoscheck. Er stellt in einem Beitrag auf dem Portal tichyseinblick.de am Sonnabend fest, dass Fakten nicht erwünscht sind. Familiennachzug unterliege eigentlich einem umfänglichen Forderungskatalog. Dem bräuchten sich allerdings Angehörige von Flüchtlingen, Asylberechtigten und subsidiären Schutzberechtigten nicht oder kaum zu unterwerfen. Da die Zuständigkeit beim deutschen Außenministerium liege, bestehe eine privilegierte Familienzusammenführung. Ein Nachweis von Wohnraum und Sicherung des Lebensunterhalts sei nicht erforderlich. ++ (mi/mgn/14.10.17 – 287)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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