Das Gebälk des Staates knarzt an zu vielen Stellen – Staatsverständnis wie bei den Schildbürgern

Frankfurt am Main, 24. September 2017 (ADN). Die Annahme, dass nach der Bundestagswahl von stabilen politischen Verhältnissen in der kommenden Legislaturperiode auzugehen wäre, ist verfehlt. Das stellt Wolgang Müller-Michaelis am Sonntag im Nachrichtenportal „tichyseinblick.de“ fest. Unter der Oberfläche einer Wirtschaftsblüte, die ihren Höhenflug vor allem weitsichtigen Weichenstellungen aus der Endphase der Regierung Schröder verdankt, rumore es an vielen Ecken im Gemäuer und knarze an zu vielen Stellen im Gebälk des Staates, als dass man unbesorgt in die Zukunft blicken könnte. Es seien nicht leichtfertige Emotionen, sondern seriöse Expertisen, die alarmierende Fehlentwicklungen in den wichtigsten strategischen Bereichen der deutschen Politik belegen.

 Müller-Michaelis kritisiert weiter: „Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle die Studie von Thilo Sarrazin zitiert, nach der bei über einer Million Entscheidungen über Asylanträge, die von 2007 bis 2016 getroffen wurden, lediglich in weniger als ein Prozent aller Fälle das Recht auf politisches Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz zugesprochen wurde. Es ist ein der Schildbürgerei verhaftetes Staatsverständnis, die eigenen Grenzen für obsolet zu erklären und jeden, der will, hereinzulassen, um dann mit dem Einsatz des gesamten Staatsapparates (der eigentlich für die dringenden Anliegen der Staatsbürger da ist) aus den 100 Prozent Zugewanderten das eine Prozent berechtigter Asylanten herauszufiltern und dann auch noch die aussortierten 99 Prozent Abgewiesenen unter Berufung auf einen ‚Humanitären Imperativ‘ weiterhin im Lande zu belassen – zur Dauerbelastung einer Staatskasse, die für eine gleiche freigiebige Unterstützung von unterprivilegierten einheimischen Gruppen zur Verfügung steht.“  ++ (bt/mgn/24.09.17 – 268)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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