Weimar, 1. Oktober 2016 (ADN). Es scheint, als sei der Rechtsstaat ganz besonders Thüringen noch nicht angekommen und dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht mit dem zu Zeiten der DDR gleichgesetzt werden kann. Das erklärte der Ende Oktober aus dem Amt scheidende Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hartmut Schwan am Sonnabend in einem Interview mit der „Thüringischen Landeszeitung“ (TLZ). Er meine die Aufgabe der Gerichte und den Charakter des Rechts. Es gebe keinen Instrumentalcharakter des Rechts mehr. Das Recht diene nicht mehr der Durchsetzung der Ziele der Arbeiterklasse, sondern sei ein Korrektiv. Dass Minderheiten oftmals sehr unbequem sind und dass deren Meinungen von über 90 Prozent der Bevölkerung nicht vertreten werden, liege in der Natur der Sache. Richter seien aber dazu da, das Recht der verbleibenden Wenigen gegenüber dem Staat zu sichern.
Scharfe Kritik übte Schwan am politischen Spitzenpersonal Thüringens, insbesondere am Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und Justizminister Dieter Lauinger. „Beide wurden vor dem Verfassungsgericht in die Schranken verwiesen, weil sie nicht unterschieden haben zwischen Amtspersonen und Privatmann“, so der aus dem hessischen Fulda stammende OVG-Präsident. ++ (ju/mgn/01.10.16 – 267)
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