Vermögensanteil am DDR-Volkseigentum in Anspruch genommen

Leipzig, 19. April 2016 (ADN). Das Landgericht Leipzig hat einem Kläger, der seinen Vermögensanteil am DDR-Volksvermögen in Anspruch genommen hat, dieses Recht  abgesprochen. In der dem Betroffenen am Dienstag in Leipzig zugestellten Urteilsbegründung hat der Richter zudem ebenfalls vorgebrachte Argumente des Klägers auf vollständige Aufklärung seiner persönlichen Identität zurückgewiesen.  ++ (ju/mgn/19.04.16 – 109)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com,Redaktion: Matthias Günkel(mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s