Leipzig, 19. April 2016 (ADN). Das Landgericht Leipzig hat einem Kläger, der seinen Vermögensanteil am DDR-Volksvermögen in Anspruch genommen hat, dieses Recht abgesprochen. In der dem Betroffenen am Dienstag in Leipzig zugestellten Urteilsbegründung hat der Richter zudem ebenfalls vorgebrachte Argumente des Klägers auf vollständige Aufklärung seiner persönlichen Identität zurückgewiesen. ++ (ju/mgn/19.04.16 – 109)
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